Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt in Aachen: Geteilte Resolution des KR zur strittigen Exekution des ksl. Endurteils. Resolution des Ks. zur Direktion über die Reichshilfe beim 2. HA (Landfriede und Niederlande), zur Handwerksordnung und zum Betrug bei der Seidenfärberei.

/562’/ (Vormittag, 9 Uhr) Kurfürstenrat (nur Gesandte. Mainz: [Philipp] Cratz von Scharfenstein; Trier: von Schönenberg; Köln: von Fürstenberg; Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: von Stolberg).

Der Mainzer Rat Lic. Faust verliest das Konz. für die Resolution des KR1zum Konflikt in Aachen.

Umfrage. Trier, /563/ Köln: Billigung.

Pfalz: Einwand, do gemeldet wirdet, das Aach zu einem oder dem andern theile sich schlagen möchten: Seindt sie2 deßen nicht bedacht, und wehre von inen3 alleine die erinnerung geschehen, das es vieleicht ex nimia pressura dahin gerathen und dem Reich nachteilig sein möchtea. Do fernerer vorhöre gedacht wirdet, adde: „an gebürenden enden“.

Sachsen: Ihre erinnerung sey alleine gemeinem wesen zum besten und zu vormeidunge unheils geschehen. Soltte nun die execution des ksl. decrets erfolgen, so wurde die burgerschafft in propriis visceribus untergehen und einander selber freßen. Weil dann kein wegk ist, das one der burgerschafft unheil das decret zuvolnstrecken, so soltte die ksl. Mt. wegen anstellung der vorhör erinnert werden. Den modum belangende: Stehe bei /563’/ irer Mt., ob sie unpartheiische leutt aus der burgerschafft selber[anhöre] oder wen sie sonst dartzu vorordenen wollen.Konflikt mit Burgund und Jülich: Wie im Konz. ausgeführt.

Brandenburg: In puncto controversiae soltte man das concept weitter extendiren und von dem zustandt der stadtb ksl. Mt. fernern bericht thuen. Chur Saxens erinnerung sey eine nodturfft.

Mainz: Haben das Konz. entsprechend den Beratungen formuliert, und werde die ksl. Mt. der stadt zustandt bei den ubergebenen schrifften befinden. Do man[aber] nun einig, das uff die underschiedene anregungen das concept weitter zu extendiren, soll es geschehen.

2. Umfrage. /564/ Trier: Beharren mangels Befehl auf ihrem Votum und lassen es demnach beim concept bewenden.

Köln: Wie in 1. Umfrage. cUnd weil die beilagen mit uberschicktt werden, halten sie das concept der beratschlagung gemes–c.

Pfalz: Dem ersten, der catholischen, bedencken gebe man keine mas. Das andere bedencken, deßen sie4 sich vorglichen, belangende, bitten sie nochmalß, das ihre meinung dem concept eingerucktt werde.Billigen die Ergänzung Sachsens. Und weil dem letzern bedencken keine petition angehencktt, soltte solchs dahin /564’/ gerichtet werden, wie die vota gestellet, nemblich das diese sache unpartheiischen commissarien von beiden religionen befolen, welche derwegen bericht einnehmen, und inmittelst die execution des decrets eingestellet würde. Und wann die partheien je nicht vorglichen, solten paria referirt, es auch dahin gerichtet werden, damit diß wergk one frucht nicht abginge, sonndern friede gemacht würde. Ks. könnte die Kommission den zur niederländischen Pazifikation Verordneten5auftragen, welche die partheien selber höreten und sehen, ob das jenige, was der eine theil claget, sich also vorhaltte oder der ksl. Mt. anders eingebildet würde. Und das alßdann dise anordnung geschehe, damit beide theile beieinander bleiben mögen.

Sachsen: Bitte an den Ks., das jenige, was erinnert worden, nicht dahin gemeint zuvorstehen, irer Mt. ziel oder maß zusetzen, sonndern allein das unheil vormieden werde, sinthemal /565/ mit der execution des decrets unter der burgerschafft nichts guths zu imaginiren. Solch decret soltt nicht gentzlich uffgehoben, sondern alleine der effect suspendiret werden, biß unter den burgern friede gemacht.Billigen die Übertragung der Kommission an die Verordneten zur niederländischen Pazifikation mit der Vorgabe, die sachen uff solche maß, wie anno 84 Trier und Saxen auffgetragen6, zurichten, und dieses der petition itzo antzuhengen. Wegen Burgundt soltte ire Mt. so wol als Gulichs halben ersucht werden, sinthemal es eine große nodturfft, das die inlagerungen, blunderungen, stopffunge der commertien vorkommen.

Brandenburg: /565 f./ Zum Konflikt mit Burgund und Jülich wie Sachsen. Lassen das Bedenken der katholischen Seite auf sich beruhen, doch sollte der Inhalt der dort angesprochenen Beilagen in der Resolution erläutert werden. Das Bedenken der weltlichen Kff. ist um die Petitio zu ergänzen, denn /565’/ ir Mt. möchten ettwo zweifeln, was sie in dieser sachen furnemen soltten. Derwegen sey irer Mt. an die handt zubringen, sonnderlich die commißion angedeutter maßen etzlichen zu der pacification deputirten oder andern friedliebenden personen uftzutragen.

Mainz: Haben die Einwände vernommen. Den welttlichen könne man keine maß geben. Und wiewol aus vorigen deliberationen nichts anders, als das concept mit sich bringet, ermeßen worden, jedoch und do die petitio ettwas ausfurlicher /566/ zustellen, soll es inen auch nicht zuwieder sein. Es soll aber in der geistlichen meinung auch eine ausfurlichere petition angehengt werden, das nemblich der ksl. Mt. sie hierinne nichts furschreiben können.

/567/ Mainz: Ks. hat sich zur Direktion über die Reichshilfe beim 2. HA (Landfriede und Niederlande)d, zur Übernahme der Handwerksordnung in den ksl. Erblanden und zum Betrug bei der Seidenfärberei7erklärt. Verlesung der Resolution.

Umfrage. Beschluss: Billigung. Lediglich die Brandenburger Gesandten wiederholen, dass sie in specie keinen befelich.Sie gehen aber davon aus, der Kf. werde aller gebur sich ertzeigen.

Anmerkungen

1
 Vgl. die Beratung im KR zuletzt am 12. 8. (Kursachsen, fol. 514–527’ [Nr. 50]) sowie die Ausfertigung der Resolution [Nr. 385].
2
 = der amtierende Rat in Aachen.
3
 = den Kurpfälzer Gesandten.
a
 möchte] Kurpfalz (fol. 267) zusätzlich: Bei des anndern theil relation were zusetzen, dz man nicht dafür halte, dem andern theil etwas praejudicirt sei.
b
 zustandt der stadt] Kurpfalz (fol. 267) deutlicher: der gefahr, so ervolgen möchte.
c
–c Und … gemes] Kurpfalz (fol. 267’) anders: Und was Pfaltz und andere bedencken anlangt, sei inen nit zuwider, solche einzurucken.
4
 = die weltlichen Kff.
5
 Vgl. Nr. 258.
6
 Zum Kommissionsauftrag des Ks. an die Kff. von Trier und Sachsen vom 22.10.1593 vgl. ausführlich Schmitz, Verfassung, 123–127. Vgl. auch Anm. 12 bei Nr. 25.
d
 Niederlande)] Kurpfalz (fol. 268) zusätzlich: Ks. beauftragt Gf. Simon zur Lippe als Kommissar mit der Direktion über die Reichshilfe.
7
 Nr. 301.