Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Bayern, fol. 82–86’.

1. HA (Türkenhilfe): Mehrheitsbeschluss des FR-Ausschusses: Beharrliche Hilfe von 64 Römermonaten für vier Jahre. Erlegungstermine.

/82/ FR-AUSSCHUSSazum 1. HA (Türkenhilfe) (Salzburg persönlich. Gesandte von Bayern, Bamberg, Braunschweig-Wolfenbüttel, Konstanz, Jülich, Speyer, Pommern-Stettin, Münster, Württemberg, Hessen-Kassel, Henneberg, Prälaten, schwäbische Gff.).

[Salzburg proponiert: Fortsetzung der gestern vertagten Beratung zur Höhe der Bewilligung beim 1. HA (Türkenhilfe)].

Umfrage. Salzburg: Knüpft an das gestrige Votum an. Wegen der eillendten hilf und dieweil zuvor schon geholffen1, vermaint er, es bedarff nit mer, sonnder sey allein von der beharrlichen hilf zereden. Wegen der beharrlichen hilf schließ er auf vier jar, yedes jar 16 monat auf beede Johannisb,2, oder wann solche terminen zue lang, auf Exaltationis Sanctae Crucis oder Letare3; vergleicht sich mit dem merern. cDie letste oder nachhilf4: Vermaint nit, das zuverändern–c. Auch nit zuvergessen, dz der stendte, die güetter in Steyr und Össterreich haben, wie Saltzburg, Bamberg etc., mit der doppelter anlag zuverschonen.

/82’/ Bayern: Sy haben gleichwol nit bevelch, aus der bewilligung de anno 82 zegeen5, khönnen aber irer Dlt. resolution in 2 tagen haben, und propter istam brevitatem hab man inen kheinen austruckhlichen bevelch geben. Stellen ir votum dahin, wenn dz merer wie anno 82d, wellen sy auch dahin schliessen. Vergleichen sich auch der terminen halben mit dem merern, von welchem sich ir Dlt. in einem und andern nit werden absöndern6.

Bamberg: Referiert sich auf die bewilligung wie anno 66e und vergleicht sich der terminen halben mit Saltzburg. Dz der stenndte, wie vor von Saltzburg angeregt, mit dem[!] doppelten anlag zuverschonen, dessen hab er bevelch, also eingedenckh zusein; unnd referiert sich deß ausschuß relation anno 86 ebenmessig darauf, dz abgestelt werde etc.7

Braunschweig-[Wolfenbüttel]: Wie gestern. fUnd weil nicht paria vota, seye /83/ nit noth, ein neue umbfrag antzestellen. Will sich versechen, das es bey dem gesterigen soll bleiben–f, und werde dz, was gestert[!] bewilligt, schwer einzebringen sein.

Zwischeneinwand Salzburg, gdz heut von neuem soll votiert werden etc.–g

Braunschweig-[Wolfenbüttel]: In omnem eventum will sich ufs eüsserist, doch mit vorbehallt, mit dem bayrischen voto vergleichen. Die terminen seyen nit auf Exaltationis Sanctae Crucis antzestellen etc., dann es zu baldt und die sach noch nit richtig. Gelt dz getraidt zur selben zeit nit halbs gelt, müessten die undterthonen grossen schaden leiden. Concludit auf Johannis Baptistae und Evangelistaeh, in vier jarn.

Konstanz: Wie gestern, und dz sey in irer instruction, auf sechtzig /83’/ monat in dreu[!] jarn einzewilligen, bevelch;  doch … merer] Württemberg (fol. 606’) abweichend: Und dieweil Saltzburg uff vier jahr schließe, alle jahr 16 monat, so conformierten sie sich mit Saltzburg. Jülich-Berg (fol. 125): Jedoch da ein mehrers beschlossen wurde, will er sich nicht absondern.doch was das merer–i. Vergleichen sich der terminen halber mit Saltzburg.

Jülich: Wiederholen das gestrige Votum: Falls dem Hg. geholfen wird, wollen sie mit dem merern schliessen. Khönnen anndern stennden nit fürgreiffen noch maß geben.

Speyer: Wie Saltzburg. Verhoffen, es werden ir Mt. nach gestallt deß Reichs, der herrschafften und undterthonen damit zefriden sein. Will sich doch von merern nit absondern.

Pommern-[Stettin]: Der abschidt de anno 82 geb /84/ fünf jar8, bey demselben woltens bleibenj; doch der terminen halben wie Braunschweig. Und wann interim ein fridtstanndt getroffen werde, das die contribution solle abseink.

Münster: Wie Gülich.

Württemberg: Wie Bayrn und Braunschweig.

Hessen-[Kassel]: Similiter. Doch der terminen halber solche fürsechung zethun, damit sowol die unndterthonen alls herrschafften dartzue khumen khönnen.

/84’/ Henneberg: Hab in seiner instruction vierunndzwaintzig monat zur eillenndten und dreissig der beharrlichen hilf. Wenn per maiora auf ein grossere summa geschlossen, well er sich nit absonndern. Der terminen halber wie Saltzburg oder dem merern.Falls aber die Kff. auf ein wenigere summa geen werden, well er sich mit demselben in minori numero mensium vergleichen. Der müntz halben werde notwenndig dahin zesechen sein, das sich ir Mt. mit halben patzen, drey kreützern unnd khünigs tallern bezallen lassen.

/85/ Prälaten: Wie Salltzburg.

Schwäbische Gff.: Wie Salltzburg, und das es unmüglich, die contribution in grober müntz, als tallern, zuerlegen.

Beschluss per maiora, dz die beharrlich hilf auf vier jar, yedes jar sechtzechen simpl monat, auf beede Johannis Baptistae und Evangelistae zustellenl.

Salzburg proponiert: /85 f./ Zusatzklauseln in den RAbb 1566, 1576 und 1582 zu den Modalitäten der Steuer: Umlegung auf die Untertanen, Benennung der Steuer etc.9

/85’/ Einhelliger Beschluss: Die Klauseln sollen jetzt erneut aufgenommen und wiederholt werden.

Salzburger Kanzler bringt vor: /85’ f./ Mainzer Kanzler hat um die Benennung von Verordneten des FR gebeten, die der Übergabe der Ständeantwort an den Ks. beiwohnen. Dem Herkommen nach werden dafür ein geistlicher und ein weltlicher F. sowie je ein Vertreter der Prälaten und Gff. verordnet.

/86/ Umfrage. Beschluss gemäß Votum Bayern, das man hievor solche deputiertte aus dem ausschuß genomen unnd damit umbgewexlt worden.

/86’/ Verordnet werden Salzburg, Bayern, Prälaten, schwäbische Gff.

Eine Anregung von Bayern und Braunschweig-Wolfenbüttel bezüglich der für die Steuererlegung akzeptierten Münzsorten wird nicht mehr beraten.

[Ergänzung zum bayerischen Votum (vgl. Anm. 6): Das bayerische Votum führte im Zusammenwirken mit der vorausgehenden Stellungnahme gegen den Gemeinen Pfennig, dessen Ablehnung im FR man auf ksl. Seite ebenfalls Bayern zuschrieb, sowie der missverständlichen Aussage zur ksl. Nebenproposition10zu erheblichen Verstimmungen zwischen dem Ks. und der bayerischen RT-Vertretung. Sie wurden ausgelöst von einer Beschwerde des Ebf. von Salzburg beim Ks., die ihrerseits wohl durch die Kritik Bayerns an der Geschäftsführung des Ebf. als Direktor der Verhandlungen zum 1. HA (Türkenhilfe)11veranlasst wurde: Gemäß einer vertraulichen Auskunft des ksl. Sekretärs Barvitius an Hg. Maximilian warf der Ebf. den bayerischen Gesandten vor, sie hätten bei den Beratungen zur Nebenproposition /225/ irer Mt. zuwider und entgegen votiert, auch, sovil an inen, solches gleichsamb al dispetto della casa d’Austria gehündert unnd andere, bevorab auf der weltlichen banckh, an sich gehenckht. Daraus hanndtgreifflich zuverspuren, wie es Bayrn mit Össterreich vermaine unnd warauf Bayrn (einen römischen khönig bedeüttend) umbgehe.Ein erster Versuch, dies beim Ks. und dessen Räten richtigzustellen, hatte nur wenig Erfolg, der Ks. blieb /225’/ ubl zefriden12.Da Maximilian befürchtete, die Verdächtigungen könnten /207/ die guete affection /207’/ und correspondentz, so ir Mt. bißher zu euer Dlt.[Hg. Wilhelm] und mir gehabt, ganz und gar weckhnemen, auch zwischen Österreich und Bayern höchstes mißtrauen verursachen,suchte er nochmals das persönliche Gespräch mit dem Ks., der sich zunächst nicht äußerte, sondern /208/ mich allain gar saur und starkh angesechen und ein guets weil steen laßen, khain wordt gesagt; welches mir gar selzam gewest.Sodann bestätigte der Ks. die Vorwürfe, doch habe er /208’/ nit glauben khunden, dz euer Dlt. hinwider also widrig sich gegen ir Mt. erzaigen sollen. Aber sie seyen es von solchen ortten bericht worden, dz sie ursach haben gehabt, diß zuglauben. Sie wöllen auch die entschuldigung gern vernemen und sich versechen, man werde hinfuran sich beßer verhaltten.Maximilian erwiderte, der Ks. werde sehen, wer ihm bößer auf disem reichstag werde gedient haben, euer Dlt. oder die yenigen, so dergleichen sachen ir Mt. fürgebildt (allusi ad salisburgensem). Und wiße wol, dz nitt leit manglen, die gern böse officia machen.Daneben äußerte während des Gesprächs der ksl. Kammerdiener [Hans] Popp, /209/ pupilla oculides Ks., im Vorzimmer: Ist der jesuiterisch geschmaiß wider da, das sie diser und yener schende; sie trachten dem frommen khayser und dem hauß Österreich nach der khron und wollens in ir hauß bringen. Es wirdt sie der teufl bescheren und wirdt ihnen der poß nit angeen. Mann sicht wol, wie sie sich des khaysers und des hauß Österreichs achten, dz sie sich an andere stendt, auch frembde fürsten hengen und sich mit ihnen verheürathen. […] Die losen jesuiterischen pueben verderben dem khayser den gantzen reichßtag13.Maximilian ließ dies und die mäßig erfolgreichen Verhandlungen mit den ksl. Räten Rumpf und Trautson Hg. Wilhelm von dem nach München zurückkehrenden Landhofmeister Rudolf von Helfenstein referieren14, auch bat er seinen Vater, ihn aus Regensburg abzuberufen, da er aufgrund seines fehlenden Mandats einerseits nicht am FR teilnehmen könne, andererseits ihn der Ks. aber bedränge, für Bayern die Steuerzusage zu erhöhen und dies seiner Verantwortung zuschreibe15. Die Vorfälle veranlassten Hg. Wilhelm V. zu einer umfangreichen Weisung an Maximilian16, in der er das Verhalten der Gesandten offen kritisierte, ihnen grundsätzlich bei allen Punkten mangelnde Absprache und Kooperation mit anderen katholischen Ständen vorwarf und sie aufforderte, sich künftig am Votum seines Bruders, des Kf. von Köln, im KR sowie für dessen andere Hstt. im FR zu orientieren, um zu vermeiden, dass sie wie bisher singulär votierten oder zu einer Minderheit gehörten, die sich gegen die ksl. Forderungen stellt. Bezüglich der ksl. Nebenproposition zur Türkenhilfe, der sie sich gleich /238’/ anfangs, auch schier allain, ohn gnuegsame nottwidersetzt hätten, wies er sie an, künftig über die beschlossenen 500 000 fl. hinaus für ein Darlehen von bis zu 1 Million fl. zu votieren. Bei den Beratungen zur Hauptbewilligung hätten sie ohne jegliche vorbereitende Absprache so votiert, dass sich ihnen kein einziger katholischer Stand, sondern nur wenige andere /241’/ unnd schier die schlechtesten unnd der türckhen gefahr vast zum weitesten entsessne protestierendteangeschlossen haben. /242/ Wir sind ein christlicher fürst, unnd wie khönnten wir Christum meher ehren, wie khönnten wir unnß auch umb unnsern heyligen christlichen glauben bösser verdient machen, alls wan wir den feindten Christi unnd seiner gläubigen allen möglichen widerstand thuen?Der Hg. wollte seinen Ruf als Fürst, /242’/ der ime das gemain weesen et salutem rei publicae […] laß angelegen sein,nicht verlieren und gab deshalb vor, zumindest die bisher im FR beschlossenen 72 Römermonate zu bewilligen, jedoch mit einem verkürzten Erlegungszeitraum von vier Jahren, sich aber auch etwaigen höheren Zusagen [bis zu 100 Römermonaten] anzuschließen. Maximilian sollte beim Ks. mündlich das bisherige Votum der Gesandten entschuldigen und das uneingeschränkte Engagement Bayerns sowie das Bemühen versichern, andere Stände für seine Forderungen zu gewinnen. Der Weisung lag ein Schreiben Wilhelms an den Ks. bei17, in dem er seine Treue gegenüber dem Haus Österreich versicherte und die konkrete Vorgabe für die künftige Steuerbewilligung ausführte. Die Übergabe des Schreibens überließ er ebenso wie die einer schriftlichen Aufforderung an den Ebf. von Salzburg, sich zu den von ihm ausgebrachten Gerüchten zu äußern18, der Entscheidung Maximilians in Absprache mit Kf. Ernst von Köln. In einem eigenhd. Schreiben an seinen Sohn19bekräftigte Wilhelm die Vorgaben und forderte Maximilian auf, er möge zusammen mit den Gesandten /247’/ auff remedia gedenkhen,ohne dabei das hertz und gemuett zuverliren,und in Regensburg verbleiben. Die bayerischen Gesandten rechtfertigten daraufhin ausführlich ihr bisheriges Verhalten, indem sie den Beratungsverlauf schilderten und sich für die Bewilligung beim 1. HA auf ihre Instruktion beriefen. Die Übergabe der Schreiben an den Ks. und den Ebf. von Salzburg unterblieb, nachdem Kf. Ernst davon abgeraten hatte, weil es bedenklich sei, dem Ks. eine konkrete Steuersumme zuzusagen und man damit zudem den geheimen Informanten [Barvitius] bloßstellen würde. Die bayerischen Gesandten schlossen sich der Empfehlung des Kf. an, auch weil sich die Situation ohnehin bereits gebessert hatte20. Letztere Aussage bestätigen die folgenden Berichte, sowohl was den Ebf. von Salzburg betraf, der sich jetzt kooperativer zeigte21, als auch den Ks. und dessen Räte: Am 11. 7. hielt Maximilian für die Gesandten fest, der Ks. habe /376/ sich gegen unns die zeit über ins gemain genedigist wohl genaigt erclert, wie wir dann auch irer Mt. gehaime räthe nicht ungenaigt verspüren khönnden. Das wir aber ains oder andern thails gahr ein sondere naigung unnd affection vermerckhen khönden, das seie gleichwoll auch nit.Randvermerk Hd. Maximilian: Die räth wie auch ire Mt. selbs erzaigen sich also gegen mainer person, dz man wol khan zufriden seyen[!], aber gegen den rheten, wie sie vermelden, geschichts villeicht, wie hie angedeüt wirdt22.].

Anmerkungen

a
 FR-AUSSCHUSS] Hessen (unfol.) zum Zeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Bezugnahme auf den Beschluss des FR zur Nebenproposition des Ks.: Antizipation von 500 000 fl. Vgl. Nr. 264.
b
 beede Johannis] Hessen (unfol.) abweichend: Johannis [24. 6.] und Weihnachten. Württemberg (fol. 606) wie Textvorlage. Jülich-Berg (fol. 124’): beide Joannis negst unnd dan Weihenachten.
2
 Johann Baptist (24. 6.) und Johann Evangelist (27. 12.).
3
 = 14. 9. 1594 und 5. 3. 1595.
c
–c Die … zuverändern] Hessen (unfol.) abweichend: Bey den leggestädten ließen sies verbleiben.
4
 Wohl verschrieben für ‚Legstätten‘. Vgl. Anm. c.
5
 RAb 1582, §§ 6 f.: 10 Römermonate eilende und 40 Römermonate beharrliche Hilfe (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 457 S. 1412 f.).
d
 wie anno 82] Württemberg (fol. 606) zusätzlich: nämlich 10 monat eilender und 40 monat zu beharlicher hilff, in 4 jahren zubezahlen.
6
 Hg. Maximilian von Bayern rechtfertigte im Bericht an Hg. Wilhelm V. vom 17. 6. 1594 das vage Votum der Gesandten am 17. 6. [Nr. 62, fol. 67’ f.]. Nachdem sie aber zwischenzeitlich erfahren hatten, dass im KR einige für 100, andere für 70 oder 60 Römermonate votierten [! vgl. abweichend Nr. 11], während im FR-Ausschuss die katholische Mehrheit zumindest 72 Römermonate veranschlagen würde, wollten sie sich dem anschließen, damit der Ebf. von Salzburg nicht allein /219’/ den dannckh davon zu haben. Maximilian erbat dazu und zu höheren Zusagen von bis zu 100 Römermonaten eine Weisung des Hg. In der Nachschrift vom 18. 6. stellte er fest, dass Salzburg das gestrige Votum geändert und 64 Römermonate bewilligt habe. Die bayerischen Gesandten sahen sich deshalb veranlasst, ihre Planung zu revidieren und wie 1582 für 50 Römermonate zu votieren, wenn auch mit der Ergänzung, einer mehrheitlich höheren Bewilligung nicht zu widersprechen. Wie Bayern votierten [die protestantischen Ausschussmitglieder] Braunschweig-Wolfenbüttel, Württemberg, Hessen-Kassel und Pommern-Stettin, während sich die übrigen [katholischen] Stände mit Ausnahme von Jülich und Münster Salzburg anschlossen (HStA München, KÄA 3232, fol. 218–224’, hier 219–220’, 222 f. Or.; präs. 19. 6. Vgl. Stieve, Politik I, 219 f.). [Vgl. zum bayerischen Votum die Ergänzung oben als Abschluss von Nr. 63].
e
 anno 66] Korr. gemäß Votum am 17. 6. (Bayern, fol. 68 [Nr. 62]). In der Textvorlage verschrieben: anno 68.
7
 Die Bezugnahme konnte nicht geklärt werden. In den edierten Akten des RDT 1586 (Fröschl, RTA RV 1586) findet sich kein Hinweis auf die Abstellung der Doppelbesteuerung von Reichsständen.
f
–f Und … bleiben] Württemberg (fol. 606) differenzierter: Sie haben gestriges tags vier vota gehabt und also maiora. Und dieweil Bayern mit seinem voto Saltzburg nit zugefallen, so hetten sie alberait maiora. Dörffte kheines weittern votierns.
g
–g dz … etc.] Württemberg (fol. 606) differenzierter: daß nach gestriger deliberation vermeldet worden, man /606’/ möchte disem puncten ferner nachgedenckhen und solle uff heut wider de novo umbgefragt und votiert werden, also daß einem jeden frey stunde, ußer[!] ursach sein votum zuendern. Alß hette er sein votum geendert, und were diß ein neue umbfrag.
h
 Evangelistae] Jülich-Berg (fol. 125) zusätzlich und differenzierter: in der Form, dass Weihnachten 1594 [bzw. Johann Evangelist: 27.12.] als erster Erlegungstermin fungiert.
8
 RAb 1582, § 6 (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 457 S. 1412 f.).
j
 bleiben] Jülich-Berg (fol. 125) zusätzlich: Bewilligt demnach 40 Römermonate. Württemberg (fol. 606’) zusätzlich: jedoch detractis die anticipation und kraiß hilffen.
k
 absein] Württemberg (fol. 606’) zusätzlich: Sonsten repetiert /607/ seinen[!] jüngsten anzeig der gravaminum halber.
l
 zustellen] Württemberg (fol. 607) zusätzlich: Der Mehrheitsbeschluss für 64 Römermonate entspricht dem Salzburger Votum. Damit wird der Mehrheitsbeschluss vom 17. 6. widerumb umbgestoßen.
9
 Vgl. Anm. 3 und 18 bei Nr. 12.
10
 Vgl. Nr. 58 mit Anm. 5(Gemeiner Pfennig); Bayern, fol. 64’ [Nr. 60] (Nebenproposition).
11
 Vgl. Nr. 57, Anm. 20.
12
 Bericht Hg. Maximilians an Hg. Wilhelm V. vom 17. 6. 1594: HStA München, KÄA 3232, fol. 225–228’. Or.; präs. 19. 6. Druck: Aretin, Geschichte I, 497–500.
13
 Bericht Hg. Maximilians an Hg. Wilhelm V. vom 18. 6. 1594: HStA München, KÄA 3232, fol. 207–212’. Or. Druck: Aretin, Geschichte I, 500–503; Wolf, Geschichte Maximilians, 170–174.
14
 Memoriale und Vollmacht Maximilians für Helfenstein vom 21. 6. 1594: HStA München, KÄA 3232, fol. 335–338. Or.
15
 Bericht vom 18. 6. (wie Anm. 13), hier fol. 209–210’. Weiterer Bericht Maximilians, o. D., aber wohl 18. 6.: HStA München, KÄA 3229, fol. 473–476’. Konz. Hd. Gewold. Vgl. Stieve, Politik I, 223 f.; zur Rolle Maximilians beim RT unter den katholischen Ff.: Ebd., 263 f. Zu den Vorfällen vgl. auch die Berichte Adolf Wolffs, genannt Metternich, vom 19. 6. und J. Gailkirchers vom 21. 6. 1594 (HStA München, K. schwarz 10254, unfol. Orr.) sowie des ksl. Sekretärs Barvitius vom 21. 6. 1594 an Hg. Wilhelm (ebd., K. schwarz 10255, fol. 16–17’. Or.).
16
 Starnberg, 21. 6. 1594: HStA München, KÄA 3232, fol. 236–246’. Or.
17
 Starnberg, 21. 6. 1594: Ebd., fol. 256–260’. Kop.
18
 Ebd., fol. 254–255’. Kop.
19
 Starnberg, 21. 6. 1594: Ebd., fol. 247–249’. Or. Druck: Stieve, Wittelsbacher-Briefe II, Nr. 53 S. 160.
20
 Bericht Maximilians an Hg. Wilhelm V. vom 23. 6. 1594: HStA München, KÄA 3232, fol. 274–286. Or.
21
 Bericht Hörwarths an Hg. Wilhelm V. vom 25. 6. 1594: HStA München, KÄA 3229, fol. 232–233’. Konz.
22
 Memoriale Hg. Maximilians für Philipp Kurz von Senftenau an Hg. Wilhelm V.; Regensburg, 11. 7. 1594: HStA München, KÄA 3232, fol. 373–377’, hier 376. Or. Vgl. insgesamt zu den Vorfällen: Aretin, Geschichte I, 437–442; Schreiber, Geschichte, 263–265; Stieve, Politik I, 220–227; Mayr, Türkenpolitik I, 218–221; Stahl, Wolf Dietrich, 169; Albrecht, Maximilian I., 127.