Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 167 Ks. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Aachen – Brüssel, 4. Februara 1509

Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 2, fol. 47–47’ (Konz. mit ex.-Verm.).

Einige Aachener Bürger haben geklagt, dass der Magistrat sie an der Wahrnehmung ihres von seinem Vater Ks. Friedrich verliehenen und bislang ausgeübten Weinschankprivilegs1hindert und dieses Recht exklusiv für sich beansprucht. Dies würde sie ruinieren. Sie baten, dagegen einzuschreiten und das Privileg zu bestätigen. Ihm obliegt der Schutz verliehener Freiheiten. Er beabsichtigt deshalb die Konfirmation des Privilegs auf dem bevorstehenden Wormser Reichstag. Befiehlt ihnen, ihr Vorgehen einzustellen und die Bürger an der Geltendmachung ihres Privilegs nicht mehr zu hindern. Falls sie Einwände gegen die geplante Konfirmation haben, sollen sie diese auf dem Reichstag vorbringen.

Nr. 168 Instruktion Ks. Maximilians für den Dekan zu Bonn, Johann Heinrich von Schmalkalden, als Gesandten zu Bürgermeister und Rat der Stadt Aachen – undat.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/41, Fasz. 2 (Landau, Miscellanea), fol. 83–83’ (Konz.).

Zwischen den Aachener Weinschenken und dem Magistrat ist wegen des Weinausschanks Streit entstanden. Beide Parteien haben von seinem Vater Ks. Friedrich und auch von ihm selbst diesbezügliche Privilegien erlangt.1Um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden, hat er beide Parteien auf den bevorstehenden Reichstag nach Worms vorgeladen. Er wird dort eine endgültige Entscheidung fällen. Damit sich jedoch keine Seite benachteiligt glaubt, soll der Dekan mit Bürgermeister und Rat über eine Tolerierung des Weinausschanks auf der Grundlage des Privilegs Ks. Friedrichs und vorbehaltlich der von ihm gewährten Freiheiten bis zum Abschluss des Verfahrens verhandeln.

Anmerkungen

a
 4. Februar] Korrigiert aus: 29. Januar.
1
 Privileg vom 20.9.1475 (Regest: Kraus, Urkunden, Nr. 519, S. 271f.).
1
 Abgesehen von der Urkunde von 1475 sind für Friedrich III. und Maximilian I. keine weiteren Privilegien konkret zum Weinausschank nachweisbar. Vermutlich waren die Generalkonfirmationen der Aachener Rechte und Privilegien vom 21.6.1442 (Kraus, Urkunden, Nr. 12, S. 52–55), 8.6.1454 (ebd., Nr. 122, S. 109) und 9.4.1486 (Angermeier, RTA-MR I/2, Nr. 817, S. 575) gemeint.