Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 97 Kf. Ludwig V. von der Pfalz an Wendel von Adelsheim und Ulrich d. Ä. von Albersdorf – Heidelberg, 28. März 1509

Vorrangigkeit der Reise zum Ks. und zum Reichstag vor Erfordernissen der böhmischen Belehnung.

München, HStA, K.schwarz 16217, unfol. (Or. m. S., mitwochs nach dem sontag judica).

Bestätigt den Empfang ihres Schreibens1mit der Empfehlung, dass Pfgf. Friedrich persönlich zu den Verhandlungen über die böhmische Belehnung2zu Kg. Wladislaw nach Prag reisen sollte. Er und sein Bruder würden es selbst begrüßen, wenn dieser die Reise unternehmen könnte. Es ist aber dieser zeit weder unserm bruder noch uns selbs zu tun moglich in ansehung des angesetzten reichstags, der yetzt vor augen ist, uf dem wir zu der lehenempfengnus mit insonder viel sachen, auch der entwerten flecken3 und anders halben, daran uns merglich gelegen, bey röm. keyserlicher Mt., auch den churfursten und andern zu handeln haben. Abe dem, wo wir es verseumpten, uns, unserm brueder, auch landen und leuten verderplicher und onwiderbringenlicher schade zugetrochen [= zugetragen] werden mag. […]. Darumb und dieweil die beyde stuck zu einer zeit zu reyßen sich sampt, doch durch unser einen personlich nit usrichten lassen wollen, haben wir bedacht und uns furgenommen, das ein und beswerlichst obligend, das seint die hendel, bey romischer keyserlicher Mt. und des Reichs stenden zu handeln sein, zum fordersten an die hand zu nehmen und nachvolgend, ob es gleich mit kosten und beswernis zugeen wirt, das ander uszurichten. Er muss den einen Schaden akzeptieren, um größeren zu verhüten. Sie sollen dies dem Kg. und den böhmischen Ständen so darlegen. Er hat den ungarischen Gesandten zum Ks., Johann von Meseritsch, zu sich gebeten und mit ihm darüber gesprochen. Meseritsch hat zugesagt, sich für die Belehnung Pfgf. Friedrichs einzusetzen.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Vgl. Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 57, S. 179 Anm. 4.
3
 Gemeint sind die kurpfälzischen Verluste im Landshuter Erbfolgekrieg. Vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, S. 140–142; Schaab, Geschichte I, S. 217f.