Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 330 Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach und die übrigen ksl. Reichstagskommissare an Bürgermeister und Rat der Stadt Worms – Worms, 31. Mai 1509

Worms, StdA, 1 B, Nr. 516/6, Stück-Nr. 83 (Or. mit Resten von 2 Ss.).

Der Ks. hat ihnen befohlen, im Streit zwischen der Stadt Worms und den Kämmerern von Dalberg beide Parteien anzuhören und gütlich zu vermitteln [Nr. 267, Pkt. 16]. Beraumen ihnen daraufhin für den 8. Juni (freitag nach unsers Herrn fronleichnams tag)einen Tag in Worms an. Ein entsprechendes Schreiben ging auch der Gegenpartei zu.1

Nr. 331 Gegenbericht der Kämmerer von Dalberg an die ksl. Reichstagskommissare – Worms, 14. Juni 1509

Worms, StdA, 1 B, Nr. 516/6, Stück-Nr. 85 (Kop., Dorsalverm.: Der von Dalberg bericht uf der von Worms clag, pr[aesenta]tum Wormac[iae] ad cancellariam imperialem, 14. Junii 1509.).

Erklären, dass sie nicht verpflichtet sind, auf die vermeintliche Klage der Stadt Worms zu antworten. Beantragen stattdessen, die Klage nicht zuzulassen. Die Stadt hat sie um zwölf Pfd. h. [und] vier Englische1sowie um 120 Pfd. Talg gebracht. Vor einer Antwort auf die Klage muss ihnen ihr Gut zurückerstattet werden. Bitten deshalb, die Gegenseite zu veranlassen, bis dahin mit ihrer Klage stillzustehen. Falls die Stadt jedoch anderer Auffassung sein sollte, sind sie zu einem rechtlichen Austrag bereit.

Anmerkungen

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 Die Ladung wurde am 2.6. zugestellt. Am gleichen Tag baten Wormser Bürgermeister und Rat andere Städte, sie bei diesen Verhandlungen durch ihre RT-Gesandten zu unterstützen (Or., sampstags in phingsten; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 219, Stück-Nr. 5. AV Straßburg, AA 329, fol. 5–5’). Der Frankfurter Gesandte Johann Frosch wurde daraufhin angehalten, dem zu willfahren, soweit seine sonstigen Angelegenheiten dies zulassen würden. Wolte aber sich der handel vast erwyteren zu unwillen, so wollest dich des mit fugen entslagen, domit wir gegen den ermelten Dalbergern nit unglimpf erlangen(Stadt Frankfurt an Frosch, Kop., montags nach trinitatis[4.6.]1509; ISG Frankfurt, ebd., Stück-Nr. 6. Entsprechende Mitteilung an Worms, Konz., montags nach trinitatis[4.6.]1509; ebd., Stück-Nr. 7).
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 Münze im Wert von etwa 6 Pf. Vgl. Schrötter, Wörterbuch, S. 176; Deutsches Rechtswörterbuch II, Sp. 1536f.