Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 326 Supplikation Eberhards und Valentins Schenken von Erbach an Kf. Friedrich III. von Sachsen – [Worms, zwischen dem 21. Mai und 11. Juni 1509]1

Druck: Schneider, Stamm-Tafel, Urkunden zum dritten Satz, Nr. 66, S. 605f.

Lgf. Wilhelm von Hessen hat ihnen im Bayerischen Krieg ihre Güter abgewonnen und dies damit gerechtfertigt, dass er, Eberhard, sein Feind geworden sei. Tatsächlich war er ohne sein Wissen und seine Zustimmung in einen in der kurpfälzischen Kanzlei ausgefertigten Absagebrief2aufgenommen worden. Er stellte dies jedoch bald nach dessen Zustellung richtig, da Kf. Philipp von der Pfalz ihm die Beteiligung an dieser Fehde erlassen hatte. Der von ihm selbst eingeschaltete röm. Kg. beschied ihn, vom Kf. eine entsprechende eidesstattliche Erklärung zu erlangen. Unter Vorlage dieser Urkunde leistete er gegenüber einem kgl. Kommissar in Augsburg einen Reinigungseid.

Er, Valentin, gehörte vor dem Krieg zum Hofgesinde Hg. Georgs von [Nieder-] Bayern und war nicht etwa wie andere Gefolgsleute von Kf. Philipp nach Bayern geschickt worden. Er hat dies ebenfalls, wie vom röm. Kg. verfügt, in Augsburg durch seinen Eid bezeugt. Ihre Fürsprecher Kf. Ludwig von Pfalz und Gf. Michael3von Wertheim machten bei Verhandlungen mit dem Lgf. in Darmstadt ihre erwiesene Unschuld geltend. Doch warten sie bislang vergebens auf die zugesagte gnädige Antwort.

Er, Kf. Friedrich, steht beim Lgf. in hohem Ansehen. Bitten ihn zu bedenken, dass sie dem ksl. Bescheid und damit der Reichsordnung nachgekommen sind. Er weiß auch, dass der Ks. in seinem Kölner Spruch die Anhänger und Gefolgsleute Kf. Philipps von allen Folgen der Reichsacht absolviert hat.4Bitten ihn, für sie beim Lgf. als Fürsprecher einzutreten und ihn um Rückgabe ihrer Güter zu bitten. Sie wären zu einer gütlichen Anhörung oder einem rechtlichen Verfahren vor ihm und seinem Bruder Hg. Johann bereit.

Anmerkungen

1
 Der Zeitrahmen wird durch den Aufenthalt Kf. Friedrichs in Worms definiert. Eine engere Eingrenzung war nicht möglich.
2
 Absagebrief Kf. Philipps vom 5.6.1504 (Kop., HStA Stuttgart, B 583, Bü. 182, unfol.).
3
 In der Vorlage heißt es irrtümlich Gf. Wilhelm. Der Domherr in Mainz, Trier und Köln war allerdings bereits 1490 gestorben (Kisky, Domkapitel, S. 88). Hier kommt deshalb nur Gf. Michael in Frage, der obige Supplikation gemeinsam mit den beiden Bittstellern während des RT an Kf. Friedrich übergab (Schneider, Stamm-Tafel, Urkunden zum dritten Satz, Nr. 68, S. 607).
4
 Kölner Spruch Kg. Maximilians vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, S. 777, Art. 25).