Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Teilnahme Kölns am Mainzer Tag, Verhandlungen mit dem Ks. wegen der Romzughilfe; [2.] Verhandlungen mit den rheinischen Kff. über die Bestätigung des Kölner Stapelprivilegs.
Köln, HAStd, Briefbücher, A 44, fol. 77–78’ (Kop., dynxstach na quasimodogeniti).
[1.] Die Ratsgesandten Rentmeister Konrad von Schürenfeltz und Stimmmeister Johann von Reide sind am 29. April (saterßdach)zurückgekehrt und haben am 1. Mai (maendach nae quasimodogeniti)über ihre Mission Bericht erstattet. Am heutigen Dienstag ging außerdem ihr Schreiben1ein, worin sie die Antwort Gf. Adolfs von Nassau bezüglich der Abhaltung des Mainzer Tages referieren. Schürenfeltz und Reide haben unter anderem mitgeteilt, dass die Adressaten auf dem Weg nach Speyer umgekehrt und erst später von Mainz aus dorthin gereist sind, den Ks. dort jedoch nicht angetroffen haben. Sie, die Absender, hätten es begrüßt, wenn sie sich dem Ks. als Gesandte des Kölner Rates hätten vorstellen können. Die beiden Gesandten berichteten weiter, dass sie sie, die Adressaten, nach ihrer Rückkehr nach Mainz angewiesen haben, dort die Eröffnung des ksl. Tages abzuwarten. Falls über den Romzug verhandelt wird, sollen sie sich wie schon eine frühere Ratsgesandtschaft beim Ks. darum bemühen, dass die Stadt nicht weiter damit belastet wird. Sollte der Ks. wider Erwarten darauf nicht eingehen, sollen sie für weitere Anweisungen unverzüglich schriftlichen Bericht erstatten. Befehlen ihnen stellvertretend für den Rat, für die Dauer des ksl. Tages in Mainz zu bleiben, damit der Ks. den Magistrat nicht als ungehorsam ansieht. Sollte er jedoch die Versammlung absagen oder würden die Kff., Ff. und Stände fernbleiben, können auch sie nach Hause zurückkehren. Bekunden ihr Vertrauen, dass sie ihren Auftrag zuverlässig erfüllen werden.
[2.] Schürenfeltz und Reide haben weiter berichtet, dass sie sie über die Ergebnisse ihrer Verhandlungen mit den Kff. von Mainz und Trier wegen des Kölner Stapelprivileges unterrichtet haben. Sie sollen, falls sie ihn antreffen, mit dem pfälzischen Kf. entsprechend deren Anweisungen verhandeln. Untersagen ihnen jedoch weitere Bemühungen beim Ebf. von Köln, von dem bislang keine verbindliche Stellungnahme zu erhalten war. Nur wenn alle vier [rheinischen] Kff. von Mainz, Trier, Köln und Pfalz persönlich auf dem Tag in Mainz anwesend sind, sollen sie unter Berufung auf die in Oberwesel gemachte Zusage eine gemeinsame Erklärung einfordern. Sollte sich einer der Kf. gegen den Kölner Stapel aussprechen, können sie dies durch den Kurmainzer Hofmeister [Thomas Rüdt von Collenberg], den Kurtrierer Kammermeister [Thomas] Kratz oder durch Hartmann [von Windeck] vertraulich in Erfahrung bringen. Im Übrigen sollen sie sich bei den Kff. selbst oder ggf. ihren Räten nachdrücklich um die Konfirmation des Stapelprivilegs bemühen.