Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Weimar, HStA, EGA, Reg. C, Nr. 276, fol. 31–32’, hier 31’–32 (Kop.).
[Streit zwischen Kurmainz und Hessen; Nr. 92]. Er wird mit dem Gf. [Eberhard] von Königstein verhandeln lassen, ihm die Entscheidung über die Forderung des [Gottfried] von Eppstein gegen ihn samt den damit zusammenhängenden Fragen anheimzustellen. Daraufhin wird er beide Parteien anhören und entweder mit deren Zustimmung die Sache einvernehmlich regeln oder, falls dies nicht möglich ist, durch ksl. Urteil rechtlich entscheiden. Er geht davon aus, dass auch Eppstein diesen Vorschlag nicht zurückweisen wird. Sowie beide Parteien zugestimmt und ausreichende Sicherheiten über den Vollzug seiner künftigen Entscheidung gestellt haben, wodurch weitere Feindseligkeiten verhindert werden sollen, wird er Eppstein freilassen. Sollte dieser aber den Vorschlag ablehnen oder dem ksl. Spruch nicht nachkommen, bleibt er in Haft. [Weitere Punkte; Nr. 53].