Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Verfügung Papst Julius’ II. zur Aushändigung der Jubelablassgelder an die Fugger; [2.] Aufforderung zur Ausfertigung entsprechender Mandate an die kursächsischen Amtsträger und Untertanen; [3.] Lieferung von Salpeter an Ks. Maximilian.

Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 86–86’, 87–88’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdip. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A.

[1.] /86–86’/ [Entsprechend Nr. 269, Pkt. 1 – Instruction ... gneygt sein solten.].

[2.] /87/ Demnach, so sey an sein lieb unser ernstlich und vleisig begern, dieweil sein bebstliche hailigkait, als wir wie auch ungezweifelt sein lieb gut wissen hett, diser zeit in merklicher entporung, krieg, aufwegung [= Aufruhr, Aufbruch] und last und des gedachten jubelgelts darzu wol nodturftig were, das er allen und iglichen seinen heubtleuten, ambtleuten, phlegern und undertanen der slos, stet, merkt und gebiete in seinen furstentumb und lande, da vorberurt jubelgelt sequestrirt, arrestirt, in verbot gelegt oder sonst durch verphlichtung, obligacion oder verschreybung verheft oder nach nit aufgehaben oder entphangen sey, durch sein offen mandat bey einer nemlichen pene ernstlichen gepieten und bevelhen wolt, daz sie den gedachten Fuckern oder yren gewalt- oder bevelhhabern auf yr erfordern, anlangen und begern alle und iglich jubelgelt, so, wie obstet, bey ine sequestrirt oder noch hinder ine lege und nit entphangen were, gegen uberantwortung nodturftiger quittung, auch der verphlichtung, verschreybung, obligacion oder instrumenten, so sie dem gedachten cardinal von Gurk getan oder gegeben, die dann die gemelten Fucker bey yren handen hetten, on weiter verzug, einrede oder wegerung zu yren sichern handen und gewalt reichen, antworten und /87’/ verfolgen und sich daran [durch] dieselben obligacion, verphlichtung oder verschreybung inhalt bemelter bebstlicher pullen nach auch sonst einiche tractat, verainigung, gescheft oder beredung, verschyner zeit durch des Heiligen Reichs rate zu Nuremberg oder sonst in ander weg deßhalb gemacht, nit irren oder verhindern und solh gebotsbrif nach aller nodturft verfertigen und dem gedachten von Welden unverzogenlich behendigen und zustellen lassen welle. Daran tut er bebstlicher hailigkait gehorsamen willen und uns besonder annemigs gefallen.

[3.] Welden soll Kf. Friedrich außerdem um die Lieferung von 1000 Zentnern Salpeter ersuchen, die er, der Ks., für seinen bevorstehenden Feldzug benötigt. Er wird je Zentner 8 fl.rh. bezahlen. Die Lieferung soll in Nürnberg deponiert werden, dessen Magistrat weitere Befehle hat. Er wird die Fugger veranlassen, die Rechnung aus dem in Kursachsen angefallenen Jubelablassgeld zu begleichen. Zusätzlich sollen sie ihm daraus – uns zu ewigem gedechtnus– weitere 2000 fl.rh. für den Bau des neuen Stifts in Wittenberg1geben. Er geht davon aus, dass der Kf. dies nicht abschlagen wird.

Anmerkungen

1
 Gemeint ist das Allerheiligenstift an der 1503 geweihten Schlosskirche, wofür in den folgenden Jahren mit hohem Geldaufwand Reliquien angekauft wurden (Bünger/Wentz, Bistümer II, S. 98f.; Krentz, Ritualwandel, S. 66–84 passim).