Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 125–125’ (Konz. mit ex.-Verm.).

Der ksl. Profos Michel Reisacher (von Breysach)hat vorgebracht, dass ihm für den Gefangenen in Bingen (Pyngen)50 fl.rh. zugesagt worden seien, wovon der Ks. eine Hälfte übernommen habe und der Amtmann des Domkapitels, Macharius von Buseck1, die restlichen 25 fl.rh. bezahlen solle. Buseck habe aber dem ksl. Befehl bislang nicht Folge geleistet, sondern sei ohne Wissen des Ks. abgereist. Dem Profos seien deshalb erhebliche Kosten entstanden.

Befiehlt ihnen in Vertretung und auf Befehl des Ks., Buseck zur Zahlung seines Anteils zu veranlassen, damit er dem Ks. nicht Bericht erstatten und ihn verärgern muss.2

Anmerkungen

1
 Es handelt sich um eine Verwechslung. Binger Amtmann war zu dieser Zeit Gilbrecht von Buseck (Reidel, Bingen, S. 162), von dem dann auch das Rechtfertigungsschreiben stammte [Anm. 2].
2
 Vermerk über ein entsprechendes Schreiben an Buseck mit der Notiz über eine ergänzende Passage: Durch sein anrufen der gefangen geligt und sich heimlich hinwege gemacht. Ksl. Mt. bevelch nit gelebt etc.– Das Mainzer Domkapitel beschloss am 10.5. die Weiterleitung des Schreibens an Buseck, verbunden mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme für die ksl. RT-Kommissare (StA Würzburg, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 650). Der Mainzer Domherr und Amtmann zu Bingen, Gilbrecht von Buseck, rechtfertigte sich in einem Schreiben an den Domscholaster Lorenz Truchseß [von Pommersfelden] und das Domkapitel, dass der Binger Vogt Philipp Bolch aufgrund eines vom ksl. Sekretär Marx Treitzsaurwein (Swerwein)übersandten Schreibens, das er selbst in Anwesenheit Zyprians von Serntein an Reisacher übergeben habe, aus der Haft entlassen worden sei. Er habe dem Profos keinerlei Zusagen gemacht (Or., samstags nach dem sondag cantate [12.5.]1509; präs. Mainz, 16.5.; HHStA Wien, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 134–134’). Das Mainzer Domkapitel leitete diese Erklärung in Beantwortung des obigen Schreibens der ksl. RT-Kommissare am 18.5. nach Worms weiter (Scholaster und Kapitel des Mainzer Domstifts an Mgf. Kasimir von Brandenburg und die übrigen ksl. RT-Kommissare in Worms, Or. m. Siegelspuren, Mainz, freytags nach dem sonntag vocem jocunditatis; ebd., fol. 140–140’).