Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

München, HStA, KÄA 1242, fol. 20–20’ (Kop. suntag vor Philippi et Jacobi) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 1575, fol. 23 (Konz., sambstag vor Philippi et Jacobi [28.4.]) = B.

Der Rat der Stadt Regensburg hat den hgl. Landsassen und Amtmann Christoph Gießer aufgrund einer unbewiesenen Beschuldigung verhaften und unter Missachtung des Reichslandfriedens peinlich befragen lassen. Er, Plieningen, soll deshalb gemeinsam mit Hieronymus Stauffer zu Ehrenfels und Hans von Closen, die eine entsprechende Instruktion [Nr. 145] mitbringen werden, Verhandlungen mit dem Ks. führen. Sie befürchten jedoch, dass die Stadt schon vorher ein ksl. Mandat gegen Bayern erwirken könnte. Er soll deshalb mit Unterstützung geeigneter Personen an dessen Hof beim Ks. erreichen, dass kein Mandat bewilligt wird, ohne dass sie zuvor Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten haben bzw. Hg. Wilhelm, der sich bald zum Reichstag verfügen wird, den Ks. über die Angelegenheit unterrichtet hat.1

Anmerkungen

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 Das Schreiben wurde veranlasst durch die Zurückweisung eines eine Woche zuvor gemachten bayerischen Kompromissvorschlags durch Regensburger Gesandte am 28.4. Erneut forderte die Stadt die bedingungslose Freilassung ihrer in Straubing festgehaltenen Bürger und die vertragsgemäße Belehnung des neuen Schultheißen [Hans Portner] mit dem Blutbann. Am folgenden Tag unternahmen die Vormünder einen letzten Ausgleichsversuch, wobei sie im Gegenzug zur Beendigung der peinlichen Befragungen Gießers bis zu einer Entscheidung des Ks. die Belehnung Portners in Aussicht stellten. Die Gesandten sagten Berichterstattung an den Magistrat zu. Als Zeichen guten Willens verlängerte die Vormundschaftsregierung die Frist für die eidlich zur Wiedereinstellung verpflichteten Gefangenen bis zum 29.5. (eritag in den pfingstfeyrn), und zwar nicht nach Straubing, sondern nach Stadtamhof (Aufzeichnung über Verhandlungen zwischen Bayern und Regensburg; HStA München, KÄA 1575, fol. 112–115, hier 113–113’. Straubinger Abschied vom 29.4., undat. Kop.; ebd., fol. 30). Regensburg lehnte den Vergleichsvorschlag ab, schickte aber dennoch Portner nach Straubing, verbunden mit der Bitte, ihn mit den Blutbann zu belehnen, und forderte erneut die Entlassung der Gefangenen. Außerdem wünschte die Stadt eine Garantieerklärung für die Sicherheit ihres Handels im Hm. (Kämmerer und Rat der Stadt an Hans von Paulsdorf, Or., montag sant Walburgen abent[30.4.]1509; ebd., fol. 28–28’). Paulsdorf verhielt sich in allen Punkten hinhaltend (Bericht an Hg. Wilhelm bzw. dessen Vormünder, Or. [Straubing], erichtags Phillipe et Jacobi apostolorum[1.5.]1509; ebd., fol. 24–25’). Die Vormünder antworteten am 4.5., dass der Ks. auf dem Weg von Worms nach Augsburg sei und Hg. Wilhelm zu Verhandlungen dorthin beschieden habe. Bei dieser Gelegenheit wolle der Hg. auch den Konflikt mit Regensburg zur Sprache bringen (Konz. München, freitag nach inventionis St. crucis; ebd., fol. 29). Bereits tags zuvor hatten sie durch ein Schreiben dem Ks. ihre Sicht der Dinge dargelegt. Laut einem Aktenvermerk mit dem Datum: Mindelheim, 6.5.1509, war Regensburg dort bereits vorstellig geworden. Zu beiden Parteien sollten ksl. Gesandte geschickt werden (Or. München, pfintztag invencionis St. crucis[3.5.]1509; HHStA Wien, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 105–105’). Der Aktenvermerk bezieht sich auf ein Schreiben an den Ks. vom 5.5., worin Regensburg ein Mandat an die Vormundschaftsregierung zur Freilassung der drei in Straubing arrestierten Bürger und zur Nichteinmischung in den Prozess gegen Gießer beantragte sowie um die von Bayern verweigerte Belehnung des neuen Schultheißen mit dem Blutbann bat (Kop., sambstag nach invencionis crucis; HStA München, Gemeiners Nachlass 27, unfol.).