Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Wiesbaden, HStA, Abt. 150, Akten, Nr. 1795, Stück-Nr. 3 (Or. m. S.; sampstag nach allerheyligen tag).

Erinnert an die mit einer Strafandrohung bewehrten früheren Mahnungen zur Bezahlung der ihm 1500 [auf dem Reichstag] in Augsburg und 1508 [auf dem Visitationstag] in Regensburg auferlegten Beiträge zur Finanzierung des ksl. Kammergerichts. Weder wurde die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist geleistet noch erschien ein gfl. Bevollmächtigter vor Gericht. Dennoch hat er als Fiskal auf das Eintreiben der fälligen Strafe verzichtet, weil er, Gf. Ludwig, die Reichsanschläge bislang immer gehorsam bezahlt hat. Er fordert ihn deshalb noch einmal auf, die fällige Summe binnen vierzehn Tagen zu erlegen. Andernfalls würden die angedrohten Strafen gegen ihn verhängt.1

Anmerkungen

1
 Gf. Ludwig ignorierte auch die verlängerte Frist. Mit Schreiben vom 29.12. forderte Moeller – nach eigenem Bekunden inzwischen beauftragt, wegen der ausstehenden Summe und der fällig gewordenen Strafe gegen den Gf. zu prozessieren – diesen erneut zur Begleichung der Forderung binnen vierzehn Tagen entweder in Worms oder in Frankfurt auf (Or. m. S. Worms; sambstag nach dem heyligen cristtag; HStA Wiesbaden, Abt. 150, Akten, Nr. 1795, Stück-Nr. 4). Ein entsprechendes Mandat ging Gf. Reinhard von Hanau zu. Er sollte den noch offenen Beitrag zum Regensburger Anschlag von 1508 bis zum 13.1.1510 (dem achten der heyligen drey konig tag)begleichen (Or. Worms, sampstag nach dem heyligen cristag[29.12.]1509; StA Marburg, Best. 81, A/230/2, fol. 27–27’).