Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Weimar, HStA, EGA, Reg. C, Nr. 276, fol. 91 (Mundum mit Korrekturen, am hl. ostertag; Gegenz. Hie[ronymus] R[udelauf]).

Bestätigt den Empfang seines Schreibens mit der in Abschrift beigelegten Einwilligung des Ebf. von Mainz in eine Vermittlung Kursachsens und Würzburgs zwischen dem Ebf. und dem Lgf. von Hessen.1Er wird darüber den hier anwesenden hessischen Räten Mitteilung machen. Seines Erachtens ist auch der Lgf. an einer raschen Beilegung des Streits interessiert, wozu er selbst nach Möglichkeit beitragen will. Wir bedenken aber, awiewol der Reichs tag gein Wurmbs außgeschriben, das doch noch nicht aigentlich wissent, wann der furgang haben werd. Solt nu in diser sachen tag angesatzt werden und villeicht zu ungelegenheit desselben des Reichs tag furgang nemen, so haben e. L. wol zu bedenken, daz er must abkundet [werden]. Weyl dann unsers versehens bald offenbar werden sol, wie es mit dem Reichs tag bleiben werd, soll er, der Bf., den Ebf. um Verständnis für die Verzögerung bitten; er seinerseits wird dies gegenüber dem Lgf. tun und sich dafür einsetzen, dass dessen Gesandte zum Reichstag auch für diese Angelegenheit bevollmächtigt werden. Sollte sich der Reichstag jedoch weiterhin verzögern, wird er sich mit ihm über einen Termin für die Vermittlungsverhandlungen verständigen–a.

Anmerkungen

1
 Das Würzburger Schreiben liegt nicht vor. – Ebf. Uriel von Mainz hatte in seinem Schreiben an Bf. Lorenz betont, dass er nur ungern das anhängige rechtliche Verfahren [vor den ksl. Kommissaren] für die angebotene Vermittlung aussetze, willigte aber dennoch ein (Kop. St. Martinsburg/Mainz, montag nach dem sontag judica [26.3.]1509; HStA Weimar, Reg. C, Nr. 276, fol. 89).
a
–a wiewol ... verständigen] Korrigiert aus: solt tag gein Wormbs, wie euer lieb angezeigt, ernannt und angesatzt werden und wir allenthalben nit dahin erfordert oder sunst verhinderung furfallen, so must der tag furgang haben und besucht werden, das ungelegen were, wie euer lieb zu achten haben. Weyl dann unsers versehens in kurz offenbar werden soll, wie es mit dem Reichs tag bleiben werd, soll er, der Bf., den Ebf. um Verständnis für die Verzögerung bitten; er seinerseits wird dies gegenüber dem Lgf. tun. Sowie er über den RT informiert wird, wird er sich mit ihm über einen Termin für die Vermittlungsverhandlungen verständigen.