Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Bericht der Reichsstädte an den Ks. Neufassung des ksl. Dekrets. Vermittlung des SR im Streit Aalens mit den Gff. von Oettingen. Unterstützung der Werbung der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain durch Ehg. Maximilian von Österreich. Einrichtung eines Ausschusses zur Beratung des 2. HA (Landfriede und Niederlande) im SR.

/47’/ (Vormittag) städterat. Der [Regensburger] Kämmerer referiert: Gemäß dem vorgestrigen Beschluss wollten er und der Lübecker Gesandte dem ksl. Vizekanzleramtsverwalter [Freymon] den Bericht der [protestantischen] Städte zum ksl. Dekret im Streit um die Session der Stadt Augsburg mit der Bitte übergeben1, ihn dem Ks. vorzulegen. Freymon hat jedoch erklärt, Augsburg habe zwischenzeitlich aein anders, doch etwas glimpflicher decret erlangt–a./47’ f./ SR möge deshalb zu dieser aktuellen Fassung Stellung nehmen. Sie, die Verordneten des SR, haben demnach den Bericht wieder an sich genommen und stellen zur Debatte, was zu tun ist.

/48/ Umfrage. Beschluss: Man wartet die Vorlage des neuen Dekrets2ab und berät anschließend, ob der Bericht des SR geändert werden soll.

Vorlage eines Schreibens Gf. Gottfrieds von Oettingen an die Gesandten von Straßburg und Nürnberg im Streit mit der Stadt Aalen, in dem sich der Gf. zur gütlichen Vermittlung bereit erklärt, falls diese erst nach dem RT stattfindet3.

Beschlussb: Antwortschreiben an den Gf., in dem die Bereitschaft zur Teilnahme an der Vermittlung mit Dank angenommen und ihm überlassen wird, Ort und Termin nach dem RT festzulegen und den deputierten Städten [Nürnberg und Heilbronn] bekanntzugeben. Bis dahin möge er den bann einstellen und sich aller thettlicheit enthalten4.

Verlesung eines Schreibens Ehg. Maximilians von Österreich5. /48 f./ Beschluss: Da es sich lediglich um eine Vollmacht handelt und die innerösterreichischen Gesandten im RR bereits angehört worden sind6, corientiert man sich an KR und FR–c.

Unterdessen Bekanntgabe durch den Mainzer Kanzler und einen Kurpfälzer Rat an die Direktion des SR, dass KR und FR nunmehr die Beratung zum Landfrieden [2. HA] sowie zur Werbung der Gesandten der innerösterreichischen Lande7aufnehmen. SR möge sich danach richten.

Umfrage. Beschluss: Beratung zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) in einem Ausschuss des SR. Bezüglich der österreichischen Werbung wie zuvor.

/48’ f./ In den Ausschuss zur Beratung des 2. HA werden berufen: Straßburg und Speyer von der rheinischen, Regensburg und Nürnberg von der schwäbischen Bank. Der Ausschuss wird beauftragt, zunächst die Akten der letzten RTT und RDTT zu dieser Problematikdeinzusehen.

/49/ Verlesung des zwischenzeitlich konzipierten Schreibens der Reichsstädte an Gf. Gottfried von Oettingen. Beschluss: Billigung8.

(Nachmittag, 15 Uhr) städterat. Die Direktion des SR [Regensburg] unterrichtet über eine Bekanntgabe des ksl. Sekretärs Hannewald, wonach der ksl. Geheime Rat für heute, 16 Uhr, eine Abordnung des SR von vier Personen zu sich bittet, um einen Befehl des Ks. entgegenzunehmen. Beschluss: SR verordnet Lübeck, Frankfurt, Regensburg und Nürnberg mit dem Auftrag: Falls der Befehl den Streit um die Session Augsburgs betrifft, sollen sie den Bericht des SR übergeben, andernfalls aber den ksl. Befehl zur weiteren Beratung annehmene.

Anmerkungen

1
 Beschlussfassung der protestantischen Reichsstädte am 25. 6.: Ulm, fol. 47 [Nr. 200]. Dekret des Ks.: Nr. 360. Gegenbericht der Reichsstädte: Nr. 363.
a
–a ein … erlangt] Nürnberg (fol. 78’) differenzierter: ein neues Dekret, das SR heute übergeben werden soll. Weil im ersten Dekret [Nr. 360] clausula salvatoria begriffen und die stett sich deren zubehelffen, sonder weiln daß letzere decret gleichsfals glimpfflich gestellt,[möge SR …].
2
 Die modifizierte Fassung wurde nicht übergeben (vgl. Anm. e).
3
 Gf. Gottfried von Oettingen an Johann Philipp von Kettenheim, Christoph Fürer, „N.“ [Georg Christoph] Greiß und Johann Herel, Gesandte der Städte Straßburg und Nürnberg (Oettingen, 14. 6. 1594), unterzeichnet vom Gf.: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 606 f. Vermerk: Empfangen am 26. 6. (16. 6.) 1594. StadtA Ulm, A 647, fol. 935–936. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 147 f.’, 152 f. StadtA Speyer, 1 A Nr. 237, fol. 555–556’. Kopp.
b
 Beschluss] Nürnberg (fol. 79) differenzierter: Nachfolgende Beschlussfassung, weil über die Zusage im Schreiben Gf. Gottfrieds hinaus, die Exekution gegen Aalen bis zum Vergleichstag zu moderiren, der Oettinger Rat Dr. Heyner a parte die vertröstung gethon, daß die von Aalen sich nichts beschwerlichs zu besorgen.
4
 Vgl. unten, Anm. 8.
5
 Vollmacht und Promotoriale Ehg. Maximilians von Österreich für die Gesandten der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain (Wiener Neustadt, 20. 3. 1594): Vgl. Anm. 20 bei Nr. 14.
6
 Vgl. Kursachsen, fol. 145’, 152 [Nr. 14].
c
–c orientiert … FR] Nürnberg (fol. 80) differenzierter: Orientierung an KR und FR wie bereits beim RT 1582, als man die Hilfsbitte der Landstände an die Gesamtbewilligung für den Ks. verwiesen hat.
7
 Nr. 282.
d
 zu dieser Problematik] Nürnberg (fol. 80’) differenzierter: zu den Beschwerden des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises [Nr. 467] und anderer betroffener Reichsstände.
8
 Antwortschreiben an Gf. Gottfried von Oettingen (Regensburg, 27. 6. {17. 6.} 1594), unterzeichnet von den Gesandten der Reichsstädte: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 608. StadtA Ulm, A 647, fol. 937 f. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 138 f. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 149. Kopp.
e
 annehmen] Augsburg B (fol. 50’) zusätzlich: Da die Augsburger Gesandten am Vortag erfahren haben, dass ein neuerliches ksl. Dekret an SR wegen ihrer Restitution formuliert worden ist, dieses aber alternative sy, die gesandten, zu irer session komen zulassen oder, da sy[die Reichsstädte] dessen nochmaln bedenckhen, daruber furderlichen bericht zuthun, gestelt worden,und ihnen deshalb damit nicht geholfen ist, ersuchen sie am Morgen den ksl. Geheimen Rat, das Dekret zu ändern und den Städten die Restitution ihrer Session simpliciter ufzuerlegen. Der Geheime Rat berät daraufhin nochmals und lädt für 16 Uhr eine Abordnung des SR vor. /50’ f./ Es erscheinen Regensburg, Nürnberg und Lübeck. Diese werden aufgefordert, /51/ die augspurgische gesandten in Reichs sachen zu irer session und stim wider zurestituirn.Die Städteverordneten dagegen legen eine schriftliche Stellungnahme [Nr. 363] zum jüngst übergebenen ksl. Dekret [Nr. 360] vor, in der sye sich der parition abermaln verweigert.Noch am Abend wird die Stellungnahme den Augsburger Gesandten zugestellt, die jedoch vor der Zuerkennung der Session weitere Verhandlungen mit den Städten ablehnen und eine neuerliche Supplikation an den Ks. richten, in der sie bitten, sy ante omnia zurestituirn.[Nr. 364. Die Übergabe eines gegenüber Nr. 360 modifizierten ksl. Dekrets wird nicht erwähnt; sie unterblieb: Vgl. Bericht der Augsburger Gesandten vom 28. 6.: Beschluss des ksl. Geheimen Rates am Vormittag des 27. 6., dass nach ihren Einwänden den stetten dz begriffen decret nit zugestelt, sondern eine Abordnung vorgeladen wird (StadtA Augsburg, RTA, unverz. Akten, Kart. 1591–1640, Fasz. 1590–98, unfol. Or.).]