Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Kursachsen, fol. 545’–553.
Verlesung und Billigung der Konzz. für die HAA des RAb. Zusätze des KR bezüglich der RPO.
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Mainzer Kanzler proponiert: /545’ f./ Nach dem Abschluss der Verhandlungen wurde der RAb konzipiert. Soll das Konz. verlesen werden?
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Mainzer Kanzler verliest den 1. HA (Türkenhilfe) aus dem Konz.
Umfragec. Kurtrier, Kurköln, Kurpfalz, /
Kursachsen leitet die weitere Umfrage. Österreich (Illsung), Bayern (S. von Helfenstein), Salzburg (Kanzler), /
Reichsstädted: Wiewol sie sich vorsehen, man würde mit irer erinnerung und erbiettene,3 zufrieden gewesen seinf, weil aber durch das mehrer, inmaßen vornommen, geschloßen worden, könne er demselben nicht wiedersprechen, sondern hab es hiermit erinnern wollen.
Ksl. Kommissare (Freymon): /
Mainz verliest den 2. HA (Landfriede und Niederlande) aus dem Konz.
Umfrage. Mitglieder des KR: Billigung.
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Österreich, Bayern, Salzburg, Württemberg, Würzburg: Billigung.
Hessen-[Kassel]: Billigen das Konz., betonen aber, dass sie sich zur Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis nur ad ratificandum erkleret4.
Prälaten, schwäbische Gff., Reichsstädte: Billigung.
Ksl. Kommissare (von Hornstein): Billigung des ersten Abschnitts (Landfriede) und auch des Hauptinhalts zum zweiten Abschnitt (Niederlande). Alleine weil ire Mt. etzliche stende, welche sie zu der niederlendischen pacifications handlung zutziehen gemeint, benennen und dieselbe benennung den stenden schrifftlich zustellen laßen5, so falle irer Mt. schwer, /
Nach kurzer Unterredung erklärt der Mainzer Kanzler nur für KR, dass dessen Mitglieder die Anregung des Ks. zu weitterem bedencken ziehen und hernach sich resolviren wollen, sinthemal in demselben punct es mit den relationen und correlationeng noch nicht zu schlißlichem ende gerathen6.
Mainz verliest den 3. HA (Reichsjustiz) aus dem Konz.
Umfrage. /549 f./ Mitglieder des KR: Billigung.
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Umfrage. Kurtrier, Kurköln, Kurpfalz: Billigung.
Kursachsen: Das Konz. ist guth und richtig, und deßelben fundamentum die anno 59 auffgerichte probier ordnung, welche anno 66 und 70 vorbeßert worden7. Erinnern aber daneben dieses wegen der müntzstedte, das die jenigen stende, welche eigene bergkwerge haben, muntzen mögen, wo sie wollen8.Dies soll in das Konz. aufgenommen werden.
Kurbrandenburg, Kurmainz: Billigung des Konz.
Kursachsen leitet die weitere Umfrage. /550’ f./ Die Ausschussmitglieder aus FR und SR sowie die ksl. Kommissare (Freymon) billigen das Konz.
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/551 f./ Umfrage. Alle Ausschussmitglieder und die ksl. Kommissare billigen das Konz.
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Beschluss: Verlesung.
Umfrage. Kurtrier: Da im DAb [!] 1577 dazu vorordnung geschehen11, die mißbreuche aber mit einlauffen, achten sie, das abgelesene concept sey dem jetzigen reichsabschiede zutzusetzen.
Kurköln: Billigung.
Kurpfalz: Es sey nur eine repetitio voriges abschiedts.
Kursachsen: /
Kurbrandenburg: Billigung des Konz.
Kurmainz: Ebenso.
Die weitere Umfrage leitet Kursachsen.
Österreich: Vor ire person laßen sie es bei dem concept bewenden. Weil aber diese beide articul im furstenrath nicht furkommen, bitten sie derselben abschrifft, solche dem furstenrath zuvormelden; welche one zweifel inen dieselben werden gelieben laßen13.
Bayern, Salzburg, Württemberg, /
Ksl. Kommissare (Freymon): Wollen dieses irer Mt. referiren und nicht zweifeln, dieselbe werde es dabei bewenden laßen oder aber sich derwegen resolviren.
Mainz verliest das Konz. für den Schlussabschnitt des RAb. Die ksl. Kommissare bringen dazu vor, ob man sich der reutterbestallung halben erkleren wolle14.Mainzer Kanzler: Die Beratung dazu ist noch nicht abgeschlossen15.