Vereinbarung vertraulicher Korrespondenz. Fragliche Beratung der Gravamina bereits vor der RT-Eröffnung. Fragliche gemeinsame Verhandlungen der CA-Angehörigen mit calvinistischen Ständen. Vorbringen der Magdeburger Sessionsfrage.
EinzelUnterredungen
[1] /280/ (Vormittag). /280 f./ Unterredung der
Württemberger GesandtenEnzlin und Reinhardt mit den
Pfalz-Neuburger Rätenin deren Quartier1. Die Württemberger erklären in Anknüpfung an das Gespräch am Vortag2, sie seien beauftragt, vorrangig mit Pfalz-Neuburg vertrauliche Korrespondenz zu halten. Bezüglich der Beratung der Gravamina bereits vor der ksl. Proposition, die Kursachsen ablehnt, ist vorerst mit Kurpfalz und Kurbrandenburg zu sprechen, doch sollte noch vor der Ankunft des Ks. eine /280’/ collationder Gravamina erfolgen. Zur Frage, ob mitt den calvinischen deßfalls für einen mann zustehn, /280’ f./ wollen sie zunächst die Position Pfgf. Philipp Ludwigs vernehmen, auch um sich zu den Anfragen von Kurpfalz zum weiteren Verhandlungsmodus erklären zu können. /281/ Sind beauftragt, sich dazu vorab mit Pfalz-Neuburg und Kursachsen vertraulich abzusprechen.
/281 f./ Antwort Pfalz-Neuburg: Beziehen sich auf vorausgegangene Beratungen mit den Württemberger Gesandten in Neuburg3. Demnach befürworten diese, dass in den Gravamina,/281’/ so immediate die religion betreffen, mitt den calvinischen nicht solle communicirt werden, aber inn andern politischen sachen, so gleichwol per consequentiam die religion auch betreffen, sollte uff vorgehende protestation mitt denselben sich in berathschlagung einzulassen sein./281’ f./ Der Pfgf. hat sich in Neuburg diesem Vorschlag sonderlich der protestation halbenangeschlossen und sie, die Gesandten, entsprechend instruiert. Empfehlen Württemberg, sich zunächst mit Kursachsen abzusprechen und sodann die Anfrage von Kurpfalz anzuhören, ohne sich aber dazu zu erklären.
/282/ Die Württemberger Gesandten nehmen den Vorschlag an, modifizieren aber ihre vorherige Stellungnahme in Neuburg insofern, als das mann inn allen puncten mitt den calvinisten communicirn möcht, do nicht disputirt würdt, welche religion recht /282’/ seye oder nicht, doch salva protestatione, das ist, das ein declaration geschehe, das man durch solche gemeine consultation die calvinisten für stennde augspurgischer confession nicht erkennen noch irre4 [!] widerwertige lehr unnd opinion approbirn wollt5./282’ f./ Haben zu einer zuvor übergebenen Stellungnahme Kursachsens, die Beratung der Gravamina bis nach der Eröffnung des RT aufzuschieben, erst heute eine Weisung Hg. Friedrichs erhalten6und erklären demnach, dass man trotz der kursächsischen Argumente mit /283/ guetten fuegen noch vor der ksl. Mt. ankunfft oder der proposition vonn den gravaminibus religionis handlen unnd tractirn köndte, dieweil ohne das die stennd vor der hannd unnd es wol also geschehen möcht, das ungleiche gedanckhen nicht verursacht werden. So seye auch das zubedenckhen, wann die beschwerte partheien ihre gravamina separatim fürbringen, das sich die interessirte gegentheil hart darwider einlassen unnd unns uberstimmen werden. Hiellten derwegen ires theils darfür, das mann allßbald berathschlagung fürnehmen unnd sich dahin vergleichen solle, das mann umb abschaffung derjenigen gravaminum bitte, so notorie dem religion friden unnd Reichs constitutionibus zuwider lauffen.
Die Neuburger Gesandten wollen dies zunächst dem Pfgf. vorbringen.
[2] Bekanntgabe der
Kurpfälzer Gesandtenan den
Verordneten der Wetterauer Gff., A. Christiani, in ihrer Herberge7: Da die Gesandten Brandenburg-Ansbachs, Württembergs, Hessens und anderer Stände bei Kurpfalz um die Einberufung der evangelischen Stände wegen der Beratung der in Heilbronn formulierten Gravamina8angesucht haben, möge Christiani seine diesbezügliche Beauftragung erläutern. Christiani teilt vertraulich den Inhalt seiner Instruktion mit und erfährt ebenfalls vertraulich von Kurpfalz, dass sich der Magdeburger Kanzler [Meckbach] sowie die Gesandten Kurbrandenburgs und Kursachsens noch nicht zur Einberufung der evangelischen Stände erklärt haben. Christiani bietet an, den Magdeburger Kanzler dazu aufzufordern.
[3] Beratung der
Kurbrandenburger, Magdeburgerund
Brandenburg-Ansbacher Gesandten9. Magdeburg verweist auf den Streit um die Magdeburger Session beim RT 1582. Da Administrator Joachim Friedrich befürchtet, wann dieser sachen nicht noch vor der keyserlichen proposition rath geschafft würde, unnd solches mitt hilff unnd zuziehung wo nicht aller, doch der vornembsten evangelischen ständt, es möchte darnach schwerlich etwas zuerhalttenn sein, erbittet der Gesandte eine Stellungnahme, wie die Problematik den anderen Ständen vorgebracht werden soll. Beschluss: Aufgrund der Bedeutung will man den Sachverhalt zunächst intern erwägen10.