Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Vereinbarung vertraulicher Korrespondenz. Fragliche Beratung der Gravamina bereits vor der RT-Eröffnung. Fragliche gemeinsame Verhandlungen der CA-Angehörigen mit calvinistischen Ständen. Vorbringen der Magdeburger Sessionsfrage.

EinzelUnterredungen

[1] /280/ (Vormittag). /280 f./ Unterredung der Württemberger GesandtenEnzlin und Reinhardt mit den Pfalz-Neuburger Rätenin deren Quartier1. Die Württemberger erklären in Anknüpfung an das Gespräch am Vortag2, sie seien beauftragt, vorrangig mit Pfalz-Neuburg vertrauliche Korrespondenz zu halten. Bezüglich der Beratung der Gravamina bereits vor der ksl. Proposition, die Kursachsen ablehnt, ist vorerst mit Kurpfalz und Kurbrandenburg zu sprechen, doch sollte noch vor der Ankunft des Ks. eine /280’/ collationder Gravamina erfolgen. Zur Frage, ob mitt den calvinischen deßfalls für einen mann zustehn, /280’ f./ wollen sie zunächst die Position Pfgf. Philipp Ludwigs vernehmen, auch um sich zu den Anfragen von Kurpfalz zum weiteren Verhandlungsmodus erklären zu können. /281/ Sind beauftragt, sich dazu vorab mit Pfalz-Neuburg und Kursachsen vertraulich abzusprechen.

/281 f./ Antwort Pfalz-Neuburg: Beziehen sich auf vorausgegangene Beratungen mit den Württemberger Gesandten in Neuburg3. Demnach befürworten diese, dass in den Gravamina,/281’/ so immediate die religion betreffen, mitt den calvinischen nicht solle communicirt werden, aber inn andern politischen sachen, so gleichwol per consequentiam die religion auch betreffen, sollte uff vorgehende protestation mitt denselben sich in berathschlagung einzulassen sein./281’ f./ Der Pfgf. hat sich in Neuburg diesem Vorschlag sonderlich der protestation halbenangeschlossen und sie, die Gesandten, entsprechend instruiert. Empfehlen Württemberg, sich zunächst mit Kursachsen abzusprechen und sodann die Anfrage von Kurpfalz anzuhören, ohne sich aber dazu zu erklären.

/282/ Die Württemberger Gesandten nehmen den Vorschlag an, modifizieren aber ihre vorherige Stellungnahme in Neuburg insofern, als das mann inn allen puncten mitt den calvinisten communicirn möcht, do nicht disputirt würdt, welche religion recht /282’/ seye oder nicht, doch salva protestatione, das ist, das ein declaration geschehe, das man durch solche gemeine consultation die calvinisten für stennde augspurgischer confession nicht erkennen noch irre4 [!] widerwertige lehr unnd opinion approbirn wollt5./282’ f./ Haben zu einer zuvor übergebenen Stellungnahme Kursachsens, die Beratung der Gravamina bis nach der Eröffnung des RT aufzuschieben, erst heute eine Weisung Hg. Friedrichs erhalten6und erklären demnach, dass man trotz der kursächsischen Argumente mit /283/ guetten fuegen noch vor der ksl. Mt. ankunfft oder der proposition vonn den gravaminibus religionis handlen unnd tractirn köndte, dieweil ohne das die stennd vor der hannd unnd es wol also geschehen möcht, das ungleiche gedanckhen nicht verursacht werden. So seye auch das zubedenckhen, wann die beschwerte partheien ihre gravamina separatim fürbringen, das sich die interessirte gegentheil hart darwider einlassen unnd unns uberstimmen werden. Hiellten derwegen ires theils darfür, das mann allßbald berathschlagung fürnehmen unnd sich dahin vergleichen solle, das mann umb abschaffung derjenigen gravaminum bitte, so notorie dem religion friden unnd Reichs constitutionibus zuwider lauffen.

Die Neuburger Gesandten wollen dies zunächst dem Pfgf. vorbringen.

[2] Bekanntgabe der Kurpfälzer Gesandtenan den Verordneten der Wetterauer Gff., A. Christiani, in ihrer Herberge7: Da die Gesandten Brandenburg-Ansbachs, Württembergs, Hessens und anderer Stände bei Kurpfalz um die Einberufung der evangelischen Stände wegen der Beratung der in Heilbronn formulierten Gravamina8angesucht haben, möge Christiani seine diesbezügliche Beauftragung erläutern. Christiani teilt vertraulich den Inhalt seiner Instruktion mit und erfährt ebenfalls vertraulich von Kurpfalz, dass sich der Magdeburger Kanzler [Meckbach] sowie die Gesandten Kurbrandenburgs und Kursachsens noch nicht zur Einberufung der evangelischen Stände erklärt haben. Christiani bietet an, den Magdeburger Kanzler dazu aufzufordern.

[3] Beratung der Kurbrandenburger, Magdeburgerund Brandenburg-Ansbacher Gesandten9. Magdeburg verweist auf den Streit um die Magdeburger Session beim RT 1582. Da Administrator Joachim Friedrich befürchtet, wann dieser sachen nicht noch vor der keyserlichen proposition rath geschafft würde, unnd solches mitt hilff unnd zuziehung wo nicht aller, doch der vornembsten evangelischen ständt, es möchte darnach schwerlich etwas zuerhalttenn sein, erbittet der Gesandte eine Stellungnahme, wie die Problematik den anderen Ständen vorgebracht werden soll. Beschluss: Aufgrund der Bedeutung will man den Sachverhalt zunächst intern erwägen10.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg E, fol. 280–283; vgl. (teils falsch) Kossol, Reichspolitik, 52 f.
2
 Vgl. Nr. 158, Absatz 4.
3
 Die Württemberger Gesandten hatten auf ihrer Anreise nach Regensburg Pfgf. Philipp Ludwig am 27. 4. (17. 4.) 1594 in Neuburg aufgesucht und ihm die Position Hg. Friedrichs zum Verhalten gegenüber den calvinistischen Ständen beim RT dargelegt (vgl. Einleitung, Kap. 3.2.3).
4
 = ihre.
5
 Vgl. dazu den Bericht der Pfalz-Neuburger Gesandten an den Pfgf. vom 7. 5. (27. 4.) 1594: /275/ Verweisen für ihre Verhandlungen mit den Württemberger Gesandten auf das Protokoll (Textvorlage) und die beiliegenden Württemberger Gutachten, die ihres Erachtens dahin gehen, dass sich die Stände, die der /275/ wahren augspurgischen confessions religion syncere beygethon, zu verhuettung allerhandt besorgender gefahr unnd in mehr weeg schädlicher trennung in negotio religionis von den calvinischen nit allerdings separirn, doch irer conscientien halben rundt erklären sollen, daß sie in die gesambte consultation und berathschlagung der religions gravaminum allein umb deß gemeinen beßten willen ohnvergrifflich und in allweeg sine praeiudicio dern ettlicher articul /275’/ halben sich erhaltender stritt bewilligt, auch dardurch inen mehrer nitt, alß sich vermög publicirten religion friedens gebürt, eingeraumbt haben wollten.Demnach befürwortet Württemberg, dass dem Ks. neben den Religionsbeschwerden von den Ständen der wahren augspurgischen confession ein neben declaration übergeben würde, sich dardurch in omnem eventum zuverwahren und sicher zustellen.Dieses Verfahren scheint notwendig, damit man umb deß Hl. Reichs gemeiner ruhe und sicherheit willen alle trennungen, dissensiones und zerrüttungen […] verhuettet und also bestendige zusamensetzung undter den evangelischen stenden erhaltenkann (HStA München, K. blau 274/12, fol. 275–277’, hier 275 f. Or.). Die angesprochenen Gutachten: Gutachten des Johannes Brenz vom RT 1566 zu fraglichen Verhandlungen mit Calvinisten (HStA München, K. blau 274/12, fol. 285–289’. Kop. Dorsv.: Diß bedenckhen soll Dr. Entzlini bericht nach der alt Dr. Brentius, seliger, mit aigener hand geschrieben haben. Nr. 2. Praesentirt Regenspurg, den 26. Aprilis[6. 5.] anno 94.). Auszug aus einem aktuellen Gutachten der Württemberger Theologen (o. D.): Unabdingbarkeit eines öffentlichen Protests der CA-Stände, /290/ so dem calvinismo nit zugethon […], ad salvandam conscientiam et evitandum publicum scandalum atque in perpetuum rei memoriam,dass sie die Gravamina nit zu handthabung und fortpflantzung der calvinischen religion, sonder allein zu handhabung und propagation der reinen augspurgischen confession, welche im religion friden lautter begriffen, gemeint und verstanden haben wöllen(ebd., fol. 290, 305’. Kop. Dorsv.: Praesentirt Regenspurg, den 27. Aprilis[7. 5.] anno 94.). Die vollständige Fassung (Stuttgart, 9. 3. {19. 3.} 1594) wurde den Neuburger Gesandten erst später übergeben (HStA München, K. blau 275/1, fol. 271–294’. Kop. Dorsv.: Ubergeben durch die wirtenbergische gesandten den 17. Junii[27. 6.] anno 94 zu Regenspurg.). Vgl. auch Einleitung, Kap. 3.3 mit Anm. 259–264.
6
 Weisung Hg. Friedrichs vom 1. 5. 1594 (21. 4.; Stuttgart) als Reaktion auf den Bericht der Gesandten vom 28. 4. (18. 4.) zu den Verhandlungen mit Pfgf. Philipp Ludwig in Neuburg (vgl. Anm. 3). Hg. beruft sich dagegen auf Protokoll und Abschied des Tages von Heilbronn und weiß /629/ bewegender ursachen wegen darauß nichtt zue schreitten, sonder lassenn es bey demselben allerdings verpleyben(HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 629–630’, hier 629. Or.; präs. 5. 5. {25. 4.}).
7
 Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
8
 Vgl. Nr. 387, Nachweis „Fassung Heilbronn“.
9
 Textvorlage: Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten an Mgf. Georg Friedrich vom 7. 5. (27. 4.) 1594: StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 86. Or.; präs. Ansbach, 8. 5. (28. 4.). Vgl. Waldenfels, Freiherrn V, 165.
10
 Vgl. die Fortsetzung der Unterredung am 6. 5. [Nr. 160, Absatz 1]. Dagegen verzeichnet Kurbrandenburg (fol. 7’–11’) die gesamte Beratung mit der Beschlussfassung unter 5. 5. (25. 4.).