1. HA (Türkenhilfe): Vergleich zwischen KR und FR über die Bewilligung von 64 Römermonaten sowie zu den Erlegungsmodalitäten. Abweichende Erlegungstermine und divergierende Vorgaben für die Bezahlung in großen Reichs- oder in Landmünzen. Abweichende Steuerbewilligung des SR. Memoriale der Kff. von Trier und Köln für eine Interzession des KR beim Ks. um Steuererleichterung.
/167/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier, Köln, Sachsen mit Administrator Friedrich Wilhelm persönlich. Pfalz: von Dohna; Brandenburg: Adam von Schlieben).
/167 f./ Mainz proponiert: Da FR noch nicht zur Korrelation [beim 1. HA (Türkenhilfe)] bereit ist, kann eine Supplikation verlesen werden. Beschluss: Billigung.
/167’/ Kurfürstenrat und fürstenrat. Für FR referiert der Salzburger Kanzler zum 1. HA (Türkenhilfe): Haben die Resolution des KR [vom Vortag] beraten und dazu beschlossen: Soviel die monat und antzahl der contribution anlanget, welche vom churfursten rath angedeuttet worden, sie dem churfursten rhatt deferiren1 wollen.Erlegungstermine: Weil periculum /168/ in mora, das dieselbe und das erste ziel wo nicht Nativitatis Mariae, doch Nativitatis Christi2 negstkunfftig zu anticipirena. Muntz belangende: Sei der groben muntz halben große unordnung; vorhoffen, man werde es dabei beruhen laßen, das die contribution mit gangkbarer und jedes kreißes leuffiger muntz erlegt werde. Anticipation: Sey ein solch wergk, das keinem wieder seinen willen niemandt etwas aufladen könne.Daneben [Bitte an den Ks.], Jülich und andere bedrängte Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises von der Steuer zu entbinden. In den übrigen Punkten Anschluss an KR.
Separate Beratung der Kf. persönlich3. Beschluss des KR, vorgetragen vom Mainzer Kanzler: /168’/ Haben vernommen, dass FR sich der 50 monatlichen hülff halben mit ihrem, des churfursten raths, mehrerm bedencken conformirt. Erinnern sich aber, was hietzwischen nicht alleine die drei landtschafften Steier, Kerndten und Crain, sonndern auch Osterreich ob und unter der Enß […] fur beschwerung anbracht und daneben gebethen4. Derwegen sey nicht vor unnöttig gehalten, solche beschwerligkeit zu gemuth zuführen und ursach zunehmen, weil ohne das in der proposition die große noth angemeldet, solches zuerwegen. Sei also aus diesen motiven und ahndrauender gefahr, so der gantzen christenheit begegnen möchte, dahin gestellet, das der ksl. Mt. numehr 64 monat /169/ in den negsten vier jahren zuerlegen, wie vor deß im fursten rath bedacht worden. Die fristen aber sollen angestellet werden, wie hiebevorn im churfursten rath bedacht und dem fursten rath hiervon andeuttung geschehen. Jedoch dergestaltt, das die ksl. Mt. aller underthenigst zuerinnern und zubitten, weil wegen der unterthanen unvormögen nichts weitter zuerschwingen, es bei solchen 64 monaten bleiben zulaßen und die stende mit fernerer summa zuverschonen.Erlegungstermine: KR hat vor allen dingen dahin gesehen, wie solche contribution von den unnderthanen vormöglich und thuenlich erhoben werden möchte.Da der erste Termin des FR vor unmöglich gehaltten wirdt,/169 f./ beharrt KR auf seinem Beschluss. Demnach erste Erlegung von acht Römermonaten zu Laetare 1595, zweiter Termin ist Nativitatis Mariae 15955; Fortführung dieser Zahlungsziele bis zur vollständigen Erlegung der 64 Römermonate. Münzsorten: KR beharrt auf der Erlegung mit Reichsmünzen, da dies /169’/ uf vorigen Reichß vorsamblungen dergestaltt auch vorabschiedet worden6 und andernfalls viel confusiones erfolgenwürden. /169’ f./ Ks. fordert in der Proposition zwar, dass die von ihm antizipierten Gelder durch eine separate Kontribution erstattet werden. /170/ Demnach man sich aber mit dieser freiwilligen hülff so hoch angegriffen und solche anticipation in die 64 monat mit eingeschlagen, solte die ksl. Mt. zubitten sein, das ihre Mt. derwegen ferner nichts suchen wolte. Do aber jemandts aus guthertzigem eiffer irer Mt. etwas furgesetzt hette, das auch ire Mt. dieselbigen der gebühr zubedencken wißen würde.Steuerbefreiung für Jülich und andere bedrängte Stände stellt man dem Ks. anheim. In den übrigen Punkten besteht Einvernehmen.
Getrennte Beratung des FR7. Anschließendberneut Kurfürstenrat und Fürstenrat. /170 f./ Salzburger Kanzler referiert für FR: Haben zur weiteren Erklärung des KR beschlossen, dass sie sich mit diesem /170’/ uff die 64 monat vorgleichen. Das kfl. collegium solte nochmalß ihnen nicht zuwieder sein laßen, das die termin uf Nativitatis Christi und Johannis Baptistae8 bleiben möchten. Do es in der unnderthanen vormögen nicht sein wurde, die contribution zuerlegen, soltte man solches darleihen.Münzsorten: FR beharrt auf seinem Beschluss sowie auf der Bitte an den Ks., Jülich und andere bedrängte Stände von der Steuer und der Erlegung von Restanten zu befreien.
Getrennte Beratung der Kff. persönlich. Erklärung durch den Mainzer Kanzler: /171/ Einvernehmen, 64 Römermonate als freiwillige Hilfe innerhalb von vier Jahren zu leisten. Erlegungstermine: KR wollte nichts liebers, dann das es in der unnderthanen vormögen wehre, die contribution so furderlich, als die nodturfft furstehendes wergks erfordert, zuerlegen. Weil aber solche contribution ohne der underthanen vorderben so baldt eintzubringen oder auch aus den cammergefellen zuerlangen unmöglich, so bestehet das kfl. collegium bei vorigen zielen,nämlich Laetare und Nativitatis Mariae 1595. /171’/ Münzsorten: KR beharrt gegen FR auf seinem Beschluss. Dem Ks. müssen beide Bedenken vorgebracht werden. Jülich und andere Stände des Westfälischen Kreises werden ihr obliegen der ksl. Mt. selber zuerkennen geben und ihre Mt. sonndertzweifel aller gebühr darauf sich erweisen.Nunmehr Referat vor SR?
/171’ f./ FR beharrt auf seinem abweichenden Beschluss und billigt das Referat vor SR.
/172/ Konstituierung des Reichsrats, indem SR vom Mainzer Rat und Sekretär Peter Kraich zu KR und FR erfordert wird. /172 f./ Mainzer Kanzler referiert vor SR die gemeinsame Resolution von KR und FR zum 1. HA (Türkenhilfe): Trotz der Notlage der Untertanen Bewilligung von 64 Römermonaten innerhalb von 4 Jahren. Erlegungstermine: KR fordert mit Rücksicht auf die Untertanen die erste Zahlung von jeweils 8 Römermonaten zu Laetare und Nativitatis Mariae 1595, während FR darauf beharrt, die Termine /172’/ neher zusammenc zurucken. KR fordert die Erlegung der Steuer mit grober, gangkhafftiger Reichß müntz,während FR dies ablehnt und Münzen akzeptiert, die in einem jeden kreiß gangbar. Weil dann beide theil uff ihrer meinung und discrepantibus votis beruhen, solle solches der ksl. Mt. referirt werden./172’ f./ Zur Bekanntgabe des Ks. in der Proposition bezüglich der antizipierten Gelder hat man beschlossen, den Ks. in Anbetracht der hohen Hauptbewilligung zu bitten, auf deren Einforderung mittels einer separaten Kontribution zu verzichten. /173/ Was aber die anticipation belanget, das irer Mt. etzliche reichsstende furstreckung gethan, sey kein zweifel, das ihre Mt. dieselben mit gnaden bedencken werde./173 f./ Referat der weiteren Punkte analog dem ersten Vortrag des KR vor FR9: Befristung der Steuerleistung auf die Dauer des Kriegs, Hilfe auswärtiger Potentaten, Schutz vor dem Vordringen der Tataren durch Polen, Einbindung von Walachen und Tataren in den Türkenkrieg, Offensive Persiens gegen die Türken, Erhaltung der Reichsjustiz, des Religions- und Profanfriedens sowie Anhörung der reichsständischen Beschwerden durch den Ks., Besteuerung der Untertanen, Maßnahmen gegen säumige Untertanen und Stände, Aufstellung von Opferkästen für Almosen, freiwillige Beteiligung Adeliger am Krieg auf eigene Kosten, reichsständische Kontrolle der Steuerverwendung, Anordnung von Türkengebeten, Revision der Reiterbestallung.
/174/ Für SR verliest der Syndikus der Stadt Regensburg dessen Resolution10: /174–175/ Haben zuvor erklärt, dass der Ks. mit einer Hilfe zu unterstützen ist11, und dazu nunmehr beschlossen: Bewilligung von 20 Römermonaten eilender Hilfe noch für das Jahr 1594 sowie von 30 Römermonaten beharrlicher Hilfe für die folgenden drei Jahre, falls die Restanten eingebracht und die Gravamina der Reichsstädte bei diesem RT geklärt werden. In den übrigen Punkten Anschluss an KR und FR.
/175/ Mainzer Kanzler erklärt für KR und FR: [Beharren auf ihrer Resolution]. Wegen der Gravamina der Reichsstände ist der Ks. albereit underthenigst ersucht wordend,12. Do aber die stedte ksl. Mt. ihre sonnderbare gravamina ubergeben wollen, zweifelt man nicht, das ihre Mt. sich darauf geburlich resolviren werde.
SR: Beharrt auf seiner Resolution.
/175 f./ Kurfürstenrat (ohne Teilnahme von Trier und Köln). /175’–176’/ Verlesung des von Trier und Köln übergebenen Memoriale mit der Bitte um Interzession des KR beim Ks. wegen ihrer Notlage13,e.