A) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz
Textvorlage: , fol. 307–310’.
Bericht zu Verhandlungen Kurbrandenburgs und Magdeburgs mit dem Ks. um die Magdeburger Session: Eindringliche Bitte des Ks. um den Sessionsverzicht bei der RT-Eröffnung ohne Präjudizierung der Rechte; Zusage, während des RT eine Lösung der Sessionsfrage anzustreben. Verzicht der Magdeburger Gesandten auf die Session bei der Eröffnung unter Protest. Billigung des Verfahrens durch die Mehrheit der protestantischen Stände. Beharren auf baldiger Übergabe der Gravamina im Kontext der Sessionsfrage sowie auf dem Verhandlungsboykott vor deren Klärung.
/307/ (Vormittag, 6 Uhr)Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz[Gesandte: Kurpfalz, Kurbrandenburg, Erzstift Magdeburg, Hst. Straßburg, Hst. Halberstadt, Stift Walkenried (wie Halberstadt vertreten von Braunschweig-Wolfenbüttel), Pfalz-Zweibrücken, ‑Veldenz, Brandenburg"–Ansbach, Braunschweig-Wolfenbüttel, ‑Lüneburg, Pommern-Stettin, ‑Wolgast, Baden"–Durlach (Ernst Friedrich), Baden-Durlach (Georg Friedrich), Hessen-Kassel, ‑Marburg, ‑Darmstadt, Holstein, Anhalt, Wetterauer Gff., Gf. Gottfried von Oettingen1].
a–Die Sitzung wird von den Kurpfälzer Gesandten in ihre Herberge einberufen–a.
Die Magdeburger Gesandtenbberichten über die Verhandlungen mit dem Ks. und dessen Geheimen Räten wegen der Session ihres Herrnc: Haben sich gestern um 15 Uhr nachmittags zusammen mit den Kurbrandenburger und Brandenburg-Ansbacher Gesandten auf eine Vorladung des Ks. hin wieder bey ihrer Mt. eingestelt2. d–Die inen mit traurigem gemuth gantz beweglich anzaigenn laßenn–d, sie hetten den dingen mit allem eyffer nachgedacht und woltens mit grundt der warhait bezeugen, daß sie nichts underlaßenn, e–so der sachen immer zum besten gemaint und dienlich were–e. Wie sie dann die 3 gaistliche churfursten zu sich erfordert und mit denselben allerley tractirt hatt, ob ein mittell zufinden unnd ein vergleichung zutreffen3. /307’/ Die hettenn sich aber rundt erklert, daß sie diese session, weill sie wider den gaistlichen vorbehalt lauffen thete, nit könten oder woltenn zulaßen. Unnd da auch schon ihre Mt. etwaß vor sich selbs gestattenn wurde, daß sie[sich] doch nit darzu verstehn, sondern ihrer Mt. inn andern sachen auß handen gehn wolten. Nun stünden ihre Mt. deß ungerischen wesens halber inn großer gefahr, und da der turck innen werden solte, dz die stende deß Hl. Reichs undereinander dissipirt, dörffte derselb desto frecher werden unnd ihre Mt. in eussersten schimpff, spott und verkleinerung gerhatenn; mitt angeheffter bitt, diese ding etwaß besser zu consideriren unnd ihrer Mt. mit fernerer suchung der session zuverschonen.
Antwort der Magdeburger Gesandten an den Ks.f: Haben sie wie zuvor allß diener vor endtschuldigt zuhalten gebettenn. Müsten gestehn, dz ihre Mt. dz ihrig gethan und dieselbe wohl vor endtschuldigt nehmmen etc.
Nach diesem hette sie ihre Mt. mit sehr traurigem gemüth, wie wol unnd augenscheinlich zuspuren gewesen, widerumb /308/ abdrettenn und nach lang, biß in 3 stundt gehaltener deliberation durch die gehaimbde rhäte beantworten laßen: Ihre Mt. hetten der sachen genugsamen bericht, zweiffelten auch an deß hauß Brandenburgs guter affection gar nicht unnd acceptirten, daß mann ihre Mt. fur ihre person vor endtschuldigt hielte; allergnedigst begerendt, darauff zudencken, wie doch der sachen zuhelffen.
Antwort der Magdeburger Gesandten: Ihre Mt. hette inen zugebieten, weren deroselben gehorsame underthanen mit leib und guth, aber darneben ihrer herrn diener. Wüsten kein weg oder mittell, seye inen auch noch keins vorgeschlagen worden.
Replik der ksl. Räte: g–Ihre Mt. könte nichts erhalten, weren der leuth nit mechtig–g. Wolte aber zum mittell vorgeschlagen haben, daß sich die magdenburgischen der session bey der proposition endthalten solten, und damit sie bey ihrem gnst. herrn desto besser endtschuldigt sein möchten, were ihr Mt. urbütig, allßbald ein aignen currier h–zu seiner Gn. abzufertigen und dieselbige zubittenn, sie, die gesandten (denen ihre Mt. ihres angewenten möglichen fleises ge- /308’/ nugsam zeugnuß geben müßte), nit allain nit zuverdencken, sondern auch mit dieser irer bewilligung, dz sie irer Mt. zu allergnedigsten ehren von der proposition zubleiben eingangen, gnedigst zufriden zusein–h. i–So seye auch ihre Mt. genaigt und endtlich endtschloßen, die sach nit ersitzen zulaßenn–i, sondern derselben ihre geburende erledigung zugeben; mit dem vermelden, dz sie sich außtrucklich erklert und gesagt, es müste doch einmal ein weg durchs holtz gemacht und der sachen geholffen sein.
Erwiderung der Magdeburger Gesandten: Seye nit ihr sach allain, hetten es mit den andern evangelischen stenden communicirt, ohne welcher vorwißen sie sich nit einlaßen könten. Neben fernerer anzaig, wann mann gleich jetzt mit der session irer Mt. gratificirte, so werde es doch hernacher mit den überigen gravaminibus eben diesen weg hienauß gehn.
Seye endtlich dahien gestelt worden, dergestalt von der proposition zubleiben, daß die sach noch auff diesem Reichs tag erörtert /309/ unnd ihnen ein recognition oder reverß auß der ksl. cantzley gegeben, auch ein protestation pro conservando iure ihreß gnst. herrnn, so sie derhalbenn ubergeben woltenn, angenommen werde. Doch alleß uff hindersichbringen an die evangelische stende, mit welchen sie hierauß communiciren und sich ferner erkleren woltenn etc.
Sie, die Magdeburger Gesandten, wissen zwar, dass man sich im Religionskonvent zuvor über ihr Verhalten bezüglich der Session bei der RT-Eröffnung geeinigt hat4, welches auch wol der beste weg were. j–Weil aber ihre Mt. besturzt unnd so hoch bekümmert, daß sie auch daß fest der himmelfarth5 inn der kirchen nit besucht, unnd besorglich, in schwachhait und melancoliam fallen dörffte–j, aber dem hauß Brandenburg beschwerlich, da demselben zugemeßen werden solte, daß es ihrer Mt. kranckhait6 verursacht, so weren sie gemaint, ihrer Mt. zu allergnedigsten ehren von der proposition, doch vorgesetzter maß der recognition und protestation und daß die sach noch auff diesem Reichs tag erörtert werde, zubleiben. Begerten unnsers gutachtens. Seyenn sonst nichts /309’/ desto weniger genaigt, zu unnß zutretten unnd die überige gravamina helffen abzuschaffenn etc.
Umfrage. k–Kurbrandenburg, Brandenburg-Ansbach, Pommern, Braunschweig-Lüneburg, Hessen und Holstein votieren, die Magdeburger Gesandten sollten zu verhütung fernerer weytleüfftigkeit und weill es je nit anderst sein könte und auß der noth ein tugent gemacht sein müste, obgesetzter maß von der proposition bleiben, doch mit dieser fernerer condition, dz sie außtruckenlich meldeten, dz solches fur dißmal allain ihrer Mt. zu underthenigsten ehren wegenn groster gefahr, aber keines wegs, den gaistlichen vorbehalt hierdurch zu bestettigen, geschehe, dz sie es auch anderst nicht, allß auff ratification ihres gnst. herrnn und vorbehaltlich, sich der session inn andern actibus zugebrauchen, eingewilligt habenn wolten–k.
l–Gegen diese Voten beharren Pfalz-Zweibrücken und die anderen Stände per maiora–l,7 uff dem alberait hiebevor uff diesen fall gemachten gemainen beschluß, dz sie sich nemlich ihrer /310/ session bey der proposition uff weiß, wie mann sich deßen verglichen, nehern unnd durch gute wort nit abweisen laßenn soltenn8, in betrachtung, inen mit dem furgeschlagenen mittell der recognition oder reverß wie auch der protestation, sie wurden gleich mit so nothwendigen clausuln versehenn, allß mann wolte, nichts geholffen, angesehenn, die papisten yederzeiyt sagen wurden, es hette irer Mt., ohne ihr vorwißenn solche reverß zugeben, nit gebüret etc. Zugeschweigen, dz die decision der ksl. Mt. allain haimzustellenn gefehrlich und uber dz nit allain der magdenburgischen, sondern auch anderer reformirten stiffte session praejudicirt würdt. Da sie aber fur sich selbsten deßen alleß unangesehenn daß furgeschlagenn mittell annemmen woltenn, stünde es zu ihnen, und könte mann niemandts maß oder ordnung furschreiben, doch dz es ohne unnsern rhat unnd andern ohne nachtail geschehe9. Mit diesem anhang, nachdem man befinde, daß die tractation ad partem bey den ksl. rheten nichts gefruchtet, so were numehr dieses und andere gravamina coniunctim furzunemmen und sich einmal endtlich zuvergleichen, daß dieselbige caesari furzubringen /310’/ unnd davon nicht zuweichenn, auch ad consultationem der proposition nit zuschreittenn, viel weniger in puncto contributionis etwaß zubewilligenn, es seye dann denselben abgeholffenn.
Diesen Anhang, die Verweigerung der Steuerleistung, billigen Kurbrandenburg, Magdeburg und andere Stände durchs mehrer10. m–Dagegen sind bezüglich der Einnahme der Session bei der RT-Eröffnung die Magdeburger Gesandten bey dem vorgeschlagnen mittell verblieben–m, doch den reverß allß auß allerhandt ursachen bedencklich fallen laßen.
B) Einzelunterredungen
Fragliche gemeinsame Verhandlungen von CA-Ständen mit calvinistischen Ständen in Religionsfragen.
[1] /57/ Unterredung des
Pfalz-Neuburger RatesJ. Zöschlin mit dem
Sachsen"–Weimarer KanzlerM. Gerstenberger11[wegen der Kooperation von CA-Ständen mit Calvinisten]. Gerstenberger versichert den Eifer von Hg. und Kuradministrator Friedrich Wilhelm in Religionsbelangen. Er werde Kurpfalz inn religions sachen, wann de articulis fidei streitt fürfallen sollten, das directorium nicht gestatten, aber inn anndern Reichs sachen, so die religion per consequentiam mittberueren, könde man sich viler ursachen halben nicht trennen. Doch möchte per modum protestationis oder inn anndere weg den calvinisten zuverstehn gegeben werden, wie weitt oder mitt was conditionen neben ihnen das negotium religionis unnd angegebene gravamina tractirt wurden.
[2] /60/ (Nachmittag). Unterredung des
Pfalz-Neuburger RatesJ. Zöschlin mit den
Gesandten Mecklenburgs12. /60 f./ Zöschlin referiert: Auch Pfgf. Philipp Ludwig ist daran gelegen, dass die Gravamina beim RT geklärt werden, er hat aber Bedenken, ob in jenen Punkten, /60’/ welche die religion unnd desselben[!] friden concernirn, mitt den jenigen salva conscientia möge communicirt werden, die der rainen augspurgischen confession, wie die anno 30 zu Augspurg ubergeben worden13, nicht allerdings syncere zuegethon seien.Es würde beim Ks. und den katholischen Ständen ein selltzam ansehenhaben, wenn man mit jenen Ständen indisdincte unnd ohne alles geding sollten für einen mann stehen, welche inn den fürnembsten articulis fidei mitt unns unnd der augspurgischen confession nicht ubereinstimmen.Da der Hg. [Ulrich] von Mecklenburg, für seinen eyfer in vera religione /61/ berumbt unnd bekandt were,geht der Pfgf. von einer entsprechenden Instruktion für sie, die Gesandten, aus.
/61 f./ Antwort der Mecklenburger Gesandten: Sind instruiert, mit Kursachsen und anderen Ständen /61’/ der rainen augspurgischen confession guette correspondentz zuhallten14.Falls der Pfgf. befürwortet, dass die CA-Stände nach der RT-Eröffnung zusammenkommen und beraten, ob mitt den calvinisten inn religions sachen zu communicirn, wollen sie daran teilnehmen und sich dort instruktionsgemäß erklären. /61’ f./ Sind von Kurpfalz zu den dortigen Beratungen geladen worden, haben daran aber nicht teilgenommen. Ihre Herren, die Hgg., sind bestrebt, die /62/ waare augspurgische confession, innmassen dieselb anno 30 ubergeben worden, zuverthaidigen unnd zuvertretten unnd den anndern calvinianis opinionibus imm[!] wenigsten anzuhangen./62 f./ Die Gesandten bitten um Bekanntgabe der Stellungnahme des Pfgf. zu ihrer Antwort und versichern auch für sich, beim RT ihrem Auftrag gemäß die reine CA zu verteidigen.