Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz

Textvorlage: Pfalz-Zweibrücken A, fol. 307–310’.

Bericht zu Verhandlungen Kurbrandenburgs und Magdeburgs mit dem Ks. um die Magdeburger Session: Eindringliche Bitte des Ks. um den Sessionsverzicht bei der RT-Eröffnung ohne Präjudizierung der Rechte; Zusage, während des RT eine Lösung der Sessionsfrage anzustreben. Verzicht der Magdeburger Gesandten auf die Session bei der Eröffnung unter Protest. Billigung des Verfahrens durch die Mehrheit der protestantischen Stände. Beharren auf baldiger Übergabe der Gravamina im Kontext der Sessionsfrage sowie auf dem Verhandlungsboykott vor deren Klärung.

/307/ (Vormittag, 6 Uhr)Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz[Gesandte: Kurpfalz, Kurbrandenburg, Erzstift Magdeburg, Hst. Straßburg, Hst. Halberstadt, Stift Walkenried (wie Halberstadt vertreten von Braunschweig-Wolfenbüttel), Pfalz-Zweibrücken, ‑Veldenz, Brandenburg"–Ansbach, Braunschweig-Wolfenbüttel, ‑Lüneburg, Pommern-Stettin, ‑Wolgast, Baden"–Durlach (Ernst Friedrich), Baden-Durlach (Georg Friedrich), Hessen-Kassel, ‑Marburg, ‑Darmstadt, Holstein, Anhalt, Wetterauer Gff., Gf. Gottfried von Oettingen1].

aDie Sitzung wird von den Kurpfälzer Gesandten in ihre Herberge einberufen–a.

Die Magdeburger Gesandtenbberichten über die Verhandlungen mit dem Ks. und dessen Geheimen Räten wegen der Session ihres Herrnc: Haben sich gestern um 15 Uhr nachmittags zusammen mit den Kurbrandenburger und Brandenburg-Ansbacher Gesandten auf eine Vorladung des Ks. hin wieder bey ihrer Mt. eingestelt2. dDie inen mit traurigem gemuth gantz beweglich anzaigenn laßenn–d, sie hetten den dingen mit allem eyffer nachgedacht und woltens mit grundt der warhait bezeugen, daß sie nichts underlaßenn, eso der sachen immer zum besten gemaint und dienlich were–e. Wie sie dann die 3 gaistliche churfursten zu sich erfordert und mit denselben allerley tractirt hatt, ob ein mittell zufinden unnd ein vergleichung zutreffen3. /307’/ Die hettenn sich aber rundt erklert, daß sie diese session, weill sie wider den gaistlichen vorbehalt lauffen thete, nit könten oder woltenn zulaßen. Unnd da auch schon ihre Mt. etwaß vor sich selbs gestattenn wurde, daß sie[sich] doch nit darzu verstehn, sondern ihrer Mt. inn andern sachen auß handen gehn wolten. Nun stünden ihre Mt. deß ungerischen wesens halber inn großer gefahr, und da der turck innen werden solte, dz die stende deß Hl. Reichs undereinander dissipirt, dörffte derselb desto frecher werden unnd ihre Mt. in eussersten schimpff, spott und verkleinerung gerhatenn; mitt angeheffter bitt, diese ding etwaß besser zu consideriren unnd ihrer Mt. mit fernerer suchung der session zuverschonen.

Antwort der Magdeburger Gesandten an den Ks.f: Haben sie wie zuvor allß diener vor endtschuldigt zuhalten gebettenn. Müsten gestehn, dz ihre Mt. dz ihrig gethan und dieselbe wohl vor endtschuldigt nehmmen etc.

Nach diesem hette sie ihre Mt. mit sehr traurigem gemüth, wie wol unnd augenscheinlich zuspuren gewesen, widerumb /308/ abdrettenn und nach lang, biß in 3 stundt gehaltener deliberation durch die gehaimbde rhäte beantworten laßen: Ihre Mt. hetten der sachen genugsamen bericht, zweiffelten auch an deß hauß Brandenburgs guter affection gar nicht unnd acceptirten, daß mann ihre Mt. fur ihre person vor endtschuldigt hielte; allergnedigst begerendt, darauff zudencken, wie doch der sachen zuhelffen.

Antwort der Magdeburger Gesandten: Ihre Mt. hette inen zugebieten, weren deroselben gehorsame underthanen mit leib und guth, aber darneben ihrer herrn diener. Wüsten kein weg oder mittell, seye inen auch noch keins vorgeschlagen worden.

Replik der ksl. Räte: gIhre Mt. könte nichts erhalten, weren der leuth nit mechtig–g. Wolte aber zum mittell vorgeschlagen haben, daß sich die magdenburgischen der session bey der proposition endthalten solten, und damit sie bey ihrem gnst. herrn desto besser endtschuldigt sein möchten, were ihr Mt. urbütig, allßbald ein aignen currier hzu seiner Gn. abzufertigen und dieselbige zubittenn, sie, die gesandten (denen ihre Mt. ihres angewenten möglichen fleises ge- /308’/ nugsam zeugnuß geben müßte), nit allain nit zuverdencken, sondern auch mit dieser irer bewilligung, dz sie irer Mt. zu allergnedigsten ehren von der proposition zubleiben eingangen, gnedigst zufriden zusein–h. iSo seye auch ihre Mt. genaigt und endtlich endtschloßen, die sach nit ersitzen zulaßenn–i, sondern derselben ihre geburende erledigung zugeben; mit dem vermelden, dz sie sich außtrucklich erklert und gesagt, es müste doch einmal ein weg durchs holtz gemacht und der sachen geholffen sein.

Erwiderung der Magdeburger Gesandten: Seye nit ihr sach allain, hetten es mit den andern evangelischen stenden communicirt, ohne welcher vorwißen sie sich nit einlaßen könten. Neben fernerer anzaig, wann mann gleich jetzt mit der session irer Mt. gratificirte, so werde es doch hernacher mit den überigen gravaminibus eben diesen weg hienauß gehn.

Seye endtlich dahien gestelt worden, dergestalt von der proposition zubleiben, daß die sach noch auff diesem Reichs tag erörtert /309/ unnd ihnen ein recognition oder reverß auß der ksl. cantzley gegeben, auch ein protestation pro conservando iure ihreß gnst. herrnn, so sie derhalbenn ubergeben woltenn, angenommen werde. Doch alleß uff hindersichbringen an die evangelische stende, mit welchen sie hierauß communiciren und sich ferner erkleren woltenn etc.

Sie, die Magdeburger Gesandten, wissen zwar, dass man sich im Religionskonvent zuvor über ihr Verhalten bezüglich der Session bei der RT-Eröffnung geeinigt hat4, welches auch wol der beste weg were. jWeil aber ihre Mt. besturzt unnd so hoch bekümmert, daß sie auch daß fest der himmelfarth5 inn der kirchen nit besucht, unnd besorglich, in schwachhait und melancoliam fallen dörffte–j, aber dem hauß Brandenburg beschwerlich, da demselben zugemeßen werden solte, daß es ihrer Mt. kranckhait6 verursacht, so weren sie gemaint, ihrer Mt. zu allergnedigsten ehren von der proposition, doch vorgesetzter maß der recognition und protestation und daß die sach noch auff diesem Reichs tag erörtert werde, zubleiben. Begerten unnsers gutachtens. Seyenn sonst nichts /309’/ desto weniger genaigt, zu unnß zutretten unnd die überige gravamina helffen abzuschaffenn etc.

Umfrage. kKurbrandenburg, Brandenburg-Ansbach, Pommern, Braunschweig-Lüneburg, Hessen und Holstein votieren, die Magdeburger Gesandten sollten zu verhütung fernerer weytleüfftigkeit und weill es je nit anderst sein könte und auß der noth ein tugent gemacht sein müste, obgesetzter maß von der proposition bleiben, doch mit dieser fernerer condition, dz sie außtruckenlich meldeten, dz solches fur dißmal allain ihrer Mt. zu underthenigsten ehren wegenn groster gefahr, aber keines wegs, den gaistlichen vorbehalt hierdurch zu bestettigen, geschehe, dz sie es auch anderst nicht, allß auff ratification ihres gnst. herrnn und vorbehaltlich, sich der session inn andern actibus zugebrauchen, eingewilligt habenn wolten–k.

lGegen diese Voten beharren Pfalz-Zweibrücken und die anderen Stände per maiora–l,7 uff dem alberait hiebevor uff diesen fall gemachten gemainen beschluß, dz sie sich nemlich ihrer /310/ session bey der proposition uff weiß, wie mann sich deßen verglichen, nehern unnd durch gute wort nit abweisen laßenn soltenn8, in betrachtung, inen mit dem furgeschlagenen mittell der recognition oder reverß wie auch der protestation, sie wurden gleich mit so nothwendigen clausuln versehenn, allß mann wolte, nichts geholffen, angesehenn, die papisten yederzeiyt sagen wurden, es hette irer Mt., ohne ihr vorwißenn solche reverß zugeben, nit gebüret etc. Zugeschweigen, dz die decision der ksl. Mt. allain haimzustellenn gefehrlich und uber dz nit allain der magdenburgischen, sondern auch anderer reformirten stiffte session praejudicirt würdt. Da sie aber fur sich selbsten deßen alleß unangesehenn daß furgeschlagenn mittell annemmen woltenn, stünde es zu ihnen, und könte mann niemandts maß oder ordnung furschreiben, doch dz es ohne unnsern rhat unnd andern ohne nachtail geschehe9. Mit diesem anhang, nachdem man befinde, daß die tractation ad partem bey den ksl. rheten nichts gefruchtet, so were numehr dieses und andere gravamina coniunctim furzunemmen und sich einmal endtlich zuvergleichen, daß dieselbige caesari furzubringen /310’/ unnd davon nicht zuweichenn, auch ad consultationem der proposition nit zuschreittenn, viel weniger in puncto contributionis etwaß zubewilligenn, es seye dann denselben abgeholffenn.

Diesen Anhang, die Verweigerung der Steuerleistung, billigen Kurbrandenburg, Magdeburg und andere Stände durchs mehrer10. mDagegen sind bezüglich der Einnahme der Session bei der RT-Eröffnung die Magdeburger Gesandten bey dem vorgeschlagnen mittell verblieben–m, doch den reverß allß auß allerhandt ursachen bedencklich fallen laßen.

B) Einzelunterredungen

Fragliche gemeinsame Verhandlungen von CA-Ständen mit calvinistischen Ständen in Religionsfragen.

[1] /57/ Unterredung des Pfalz-Neuburger RatesJ. Zöschlin mit dem Sachsen"–Weimarer KanzlerM. Gerstenberger11[wegen der Kooperation von CA-Ständen mit Calvinisten]. Gerstenberger versichert den Eifer von Hg. und Kuradministrator Friedrich Wilhelm in Religionsbelangen. Er werde Kurpfalz inn religions sachen, wann de articulis fidei streitt fürfallen sollten, das directorium nicht gestatten, aber inn anndern Reichs sachen, so die religion per consequentiam mittberueren, könde man sich viler ursachen halben nicht trennen. Doch möchte per modum protestationis oder inn anndere weg den calvinisten zuverstehn gegeben werden, wie weitt oder mitt was conditionen neben ihnen das negotium religionis unnd angegebene gravamina tractirt wurden.

[2] /60/ (Nachmittag). Unterredung des Pfalz-Neuburger RatesJ. Zöschlin mit den Gesandten Mecklenburgs12. /60 f./ Zöschlin referiert: Auch Pfgf. Philipp Ludwig ist daran gelegen, dass die Gravamina beim RT geklärt werden, er hat aber Bedenken, ob in jenen Punkten, /60’/ welche die religion unnd desselben[!] friden concernirn, mitt den jenigen salva conscientia möge communicirt werden, die der rainen augspurgischen confession, wie die anno 30 zu Augspurg ubergeben worden13, nicht allerdings syncere zuegethon seien.Es würde beim Ks. und den katholischen Ständen ein selltzam ansehenhaben, wenn man mit jenen Ständen indisdincte unnd ohne alles geding sollten für einen mann stehen, welche inn den fürnembsten articulis fidei mitt unns unnd der augspurgischen confession nicht ubereinstimmen.Da der Hg. [Ulrich] von Mecklenburg, für seinen eyfer in vera religione /61/ berumbt unnd bekandt were,geht der Pfgf. von einer entsprechenden Instruktion für sie, die Gesandten, aus.

/61 f./ Antwort der Mecklenburger Gesandten: Sind instruiert, mit Kursachsen und anderen Ständen /61’/ der rainen augspurgischen confession guette correspondentz zuhallten14.Falls der Pfgf. befürwortet, dass die CA-Stände nach der RT-Eröffnung zusammenkommen und beraten, ob mitt den calvinisten inn religions sachen zu communicirn, wollen sie daran teilnehmen und sich dort instruktionsgemäß erklären. /61’ f./ Sind von Kurpfalz zu den dortigen Beratungen geladen worden, haben daran aber nicht teilgenommen. Ihre Herren, die Hgg., sind bestrebt, die /62/ waare augspurgische confession, innmassen dieselb anno 30 ubergeben worden, zuverthaidigen unnd zuvertretten unnd den anndern calvinianis opinionibus imm[!] wenigsten anzuhangen./62 f./ Die Gesandten bitten um Bekanntgabe der Stellungnahme des Pfgf. zu ihrer Antwort und versichern auch für sich, beim RT ihrem Auftrag gemäß die reine CA zu verteidigen.

Anmerkungen

1
 Teilnehmer gemäß einer Präsenzliste in Baden-Durlach A (unfol.). Laut Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 3. 6. (24. 5.) 1594 wurden Kursachsen [und wohl auch Sachsen-Weimar und ‑Coburg], Pfalz-Neuburg, Württemberg und Mecklenburg /86’/ umb voriger absonderung willensowie die protestantischen Reichsstädte, als die sich in diesem puncten sessionis zuerkleren noch bedenkhens gehabt,nicht zur Sitzung eingeladen (HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 85–90’, hier 86’. Konz.). Die vertretenen Stände werden auch genannt im Diarium Gf. Philipp Ludwigs II. von Hanau-Münzenberg (StA Marburg, 81 Nr. A/47/8, hier fol. 47’).
a
–a Die … einberufen] Hessen (unfol.) differenzierter: Einberufung am 31. 5. um 15 Uhr für kommenden Tag, 6 Uhr, durch Kurpfalz, nachdem die Magdeburger Gesandten umb einn conventum bei ihnenn angehalttenn.
b
 Die Magdeburger Gesandten] Hessen (unfol.) differenzierter: Dr. Meckbach.
c
 Herrn] Baden-Durlach A (unfol.) zusätzlich vor dem Folgenden: Haben beim Ks. wegen der Übergabe eines Schreibens Administrator Joachim Friedrichs zusammen mit den Gesandten Kurbrandenburgs und Brandenburg-Ansbachs Audienz erhalten und dabei ire Mt. der session und vergleichung halber mit Saltzburg erinert und gebeten, sie von wegen ires gnedigen fürsten und herrn gerechtigkheit dazu khomen zulassen; aber nichts erhalten. Ks. hat sie anschließend bitten lassen, der session sich für dißmal zuenthalten und kheine ungelegenheit anzustellen, und daß die churfürstliche brandenburgische sie dazu vermanen und vermögen wolten. Wett. Gff. (unfol.) zusätzlich zur Begründung: Ks. hätte zwar gern gesehenn, das dem hauß Branndenburg darinn hett mögen gratificirt werden, so hette aber ihre Mt. dißfalls bey den anweßenden gaistlichenn chur- unnd fursten nichts erhalten konnen, sondern sich dieselb[en] rundt erclertt, das sie sollches nicht zulassen khöndten (darbei dan zu mercken, das der churfurst zu Colln solt gesagt haben, ehe leib unnd leben unnd alle seine stifften daran zu wagen unnd zu hencken, dann das Magdenburgk die session solte zugelassen werden. Deßgleichen auch der churfurst zu Trier soll votirt habenn und sich darbey apud caesarem vernhemen lassen, das er clage, das ihrer Mt. herr vatter, weilanndt kayßer Maximilianus, derentwegen noch im fegfeuer büssen müste, das ihre Mt. den evangelischen stennden sovil hett nachgegeben unnd verhennckt, unnd das er vom bapst uf beide stifft Magdennburg und Halberstadt albereitt expectantien hett erlangt unnd außgebracht, derhalben[er] dem jetzigen administrator des stiffts Magdenburg kheine session gestehen köndt. Der churfurst zu Meintz aber[soll] ettwas moderatior geweßt seyn und votirt, das er Magdenburg und dem hauß Brandenburgk die begerte session wol gönnen möcht. Er truge aber die vorsorg, die gaistliche chur- unndt fursten solches nicht zulassen würden). Derhalben dan begertt, das sie von ihrem suechen abstehen unnd ihre Mt. an der vorhabenden proposition nicht hindern, sondern dieselbig ruwig wollten thun lassen, dan ihre Mt. sonnsten die vorsorg trügen, da solches nit geschehen solte, das leichtlich darauß ein motus oder uffstanndt ervollgen dürffte. Unnd khönndten sie, die magdeburgische, doch ihres herrn notturfft durch ein protestation, welche sie den so starck unnd scharpff möchten stellen und machen, als sie wolten, sich vorbehallten und dieselbige bei des Reichs hoff cantzlei insinuiren lassen.
2
 Vgl. auch die Wiedergabe in Nr. 320, Absatz 5.
d
–d Die … laßenn] Wett. Gff. (unfol.) differenzierter: Ks. hat einß theilß inn der persohn, einßtheilß durch dero geheimbste unnd vertraueste räth unnd innsonnderheitt den herrn Rumpff mitt ihnen gantz beweglich und mit bekümmertem gemüth geredt unnd ihnen antzeigen lassen.
e
–e so … were] Wett. Gff. (unfol.) deutlicher: damit dem hauß Brandenburgk mit der begerten session hett mögen geholffen werden.
3
 Diesbezügliche Verhandlungen des Ks. mit den geistlichen Kff. sind nicht protokolliert. Vgl. jedoch Nr. 229, 231, 234.
f
 Ks.] Baden-Durlach A (unfol.) zusätzlich vor dem Folgenden: Wollen von ihrer Seite aus die Verhandlungen nicht verzögern, berufen sich für ihr Vorgehen auf ihre Instruktion. Eß wehre aber vilmher die verhinderung und uffzug denen zuzemessen, die solchen verursachten.
g
–g Ihre … mechtig] Baden-Durlach A (unfol.) differenzierter: Ob sie dan woll bei den geistlichen fürsten ir müglichkheit angewendet, so haben sie doch bei inn kheine wilfahr erlangen mögen.
h
–h zu … zusein] Baden-Durlach A (unfol.) abweichend: zum Kf. von Brandenburg zu schicken mit der Bitte, er möge Joachim Friedrich veranlassen, biß zu besser gelegenheitauf die Session zu verzichten.
i
–i So … zulaßenn] Wett. Gff. (unfol.) differenzierter: Da die geistlichen Stände einwenden, die Magdeburger Forderung verstoße gegen den Geistlichen Vorbehalt, bietet Ks. den Magdeburger Gesandten an, ihre notturfft schrifftlich vorzubringen. Wollten ihre Mt. die catholische daruff weitters hören unnd die versehung thun, das noch bei diessem wehrenden Reichßtagk dieße sach solt erortertt unnd derselben, wo müglich, ein gebürlicher außschlagk gegeben werden.
4
 Beschluss am 20. 5. [Nr. 172, Abschnitt B].
j
–j Weil … dörffte] Wett. Gff. (unfol.) differenzierter: Weil Rumpf ihnen vertreulich angezeigtt, welcher gestalt ihre Mt. dißer sachen halben so bekümmert unnd betrübt weren, das sie auch weder am pfingstag noch seitthero inn die kirch khommen khönnen, unnd zubesorgen stünde, wo ihrer Mt. auß dießer beschwerung unnd bekummernuß nicht solt geholffen werden, das sie daruber dörfften schwach werden unnd sich gar zu betth legen. Derwegen dann nochmals zum fleißigsten gebetten unnd angehallten, ihrer Mt. auß dießer schwermutt und bekummernuß zuhelffen.
5
 Es handelte sich nicht um Christi Himmelfahrt, sondern um das Pfingstfest.
6
 Administrator Johann Georg und das [protestantische] Domkapitel zu Straßburg kritisierten später in einem Schreiben an die Gesandten der evangelischen Stände beim RT mit Ausnahme jener des Hauses Sachsen, Pfalz-Neuburgs und Württembergs [als von den Gravamina sich absondernde Stände] den Magdeburger Sessionsverzicht, mit dem mehr die Belange des Ks. als /20’/ der geistlichen evangelischen fürsten gebührende recht […] in acht genomenworden seien. Selbst wenn Ks. wegen der Sessionsfrage in melancholei were gerahten,hätte dies die Gegenseite zu verantworten gehabt, indem sie den geistlichen evangelischen Ff. die Session verweigerte. So aber werde infolge des Einlenkens zu Beginn des RT das Argument der Schwermut des Ks. auch künftig gebraucht werden: /21/ Dan hatt dz medium persuadendi mit der ksl. Mt. melancholei unnd schwacheit in puncto sessionis ein solch ansehen gehabt, und aber vermutlich, dz die melancholei bei dem der contribution, wan dieselbe verweigert werden soltte, sich vil sterckher würde ereügen, so muß auch volgen, dz sie in puncto contributionis auch vil mehr würdt operiren und würckhen.Erwarten striktes Beharren auf dem Junktim von Steuerbewilligung und Klärung der Gravamina auch ohne Mitwirkung sich absondernder Stände, da es nur zwei Wege zur Abschaffung des Geistlichen Vorbehalts gebe, /21’/ nemlich offentlicher krieg und die verweigerung aller steuer und hülff(Straßburg, 24. 6. {14. 6.} 1594: HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 2, fol. 20–23’. Kop.).
k
–k Kurbrandenburg … wolten] Baden-Durlach A (unfol.) deutlicher: Es handelt sich um das Votum Kurbrandenburgs, dem sich andere anschließen. Annahme des ksl. Vorschlags auch deshalb, weil ir Mt. solcher sachen halber in tanta animi perturbatione und mit hohem vleiß dahin trachtete, wie solchen dingen rhat zufinden.Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 3. 6. (wie Anm. 1, hier fol. 87’) differenzierter zum Votum: […] dieweiln es zur weitterung ußschlagen wolte, die iren allerseits hern zugemessen werden möchte. Sei auch perturbatio animi imperatoris nicht die geringst ursach, das den sachen ander maß zugeben. Werde vom gegentheil ufs eusserst gesetzt. Muß das vatterlandt in acht genommen sein, undt sei inen von grossen orten furgemalet, was dem ganzen hauß Brandenburg dahero vor ungelegenheit entstehen möchte.
l
–l Gegen … maiora] Hessen (unfol.) abweichend: Die Mehrheit befürwortet das von Magdeburg [und Kurbrandenburg] geplante Vorgehen. Davon weichen ab: Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken, Pfalz-Veldenz und die Wetterauer Gff. Baden-Durlach A (unfol.) und Wett. Gff. (unfol.) dagegen wie Textvorlage. Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 3. 6. (wie Anm. 1, hier fol. 88): Wenngleich die nach Kurbrandenburg folgenden Voten /88/ fast mehrtheils darwieder gewesen/88 f./ und neben Pfalz-Zweibrücken und Baden-Durlach auch sie, die Kurpfälzer, oben folgende Einwände gegen den Sessionsverzicht vorgebracht haben, ist es bei dem von Magdeburg gethanen mitlern undt unsers ermessens zuvor schon eingangnen vorschlag plieben.
7
 Vgl. Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 2. 6. (23. 5.) 1594: Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken, ‑Veldenz, Baden-[Durlach] und die Wetterauer Gff. haben dem Sessionsverzicht bei der Proposition /54/ zum heftigsten wiederrahten […]. Wurde man ihnen aber dieselbige nicht gönnen wollen, so solte man bey der proposition wohl kein inconvenientien vornehmen, aber doch hernacher zu gemeiner consultation nicht wiederkommen, biß ir f. Gn. die session gegönnet wurde.In 1. Umfrage schließen sich dem mehrere Stände an, die aber in 2. Umfrage der Mehrheit darin folgen, die Proposition nicht zu behindern, weil der Sessionspunkt ohnehin in die Gravamina aufgenommen wird und man vom Ks. die Zusage hat, /54’/ das er bey wehrendem Reichs tag solte erlediget werden(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 53–60’, hier 53’–54’. Or.). Kf. Johann Georg konstatierte in der Weisung vom 13. 6. 1594 (3. 6.; Dresden [!]), der Sessionsverzicht bei der RT-Eröffnung werde /327/ dahin ausgeleget werdenn, das die bäbstischenn hierunter abermahll ihr intent erhalttenn unndt das hauß Brandenburg den /327’/ nachteill auf sich nehmen mueß.Deshalb ist die Sessionsfrage mit den Gravamina coniuncta opera zutreibenn,um Abhilfe noch beim RT zu erreichen. Lasset sich auch woll dahin ansehenn, das man uns dieser örter auch gerne ein cölnisch oder strasburgisch unwesenn machte unndt also der babst nach altem brauch, was er nicht erhaltenn kan, turbire(ebd., fol. 327–331’, hier 327 f. Or. Vgl. auch Anm. 4 bei Nr. 321). Auch Kf. Friedrich IV. von der Pfalz hatte in der Weisung vom 26. 5. 1594 (16. 5.; Heidelberg) das Beharren auf dem Sessionsanspruch gebilligt und gehofft, dass die Magdeburger sich anders als 1582 /69/ weder mit gueten wortten noch mit einer temporal vergleichung abweisen lassenn(HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 67–71’, hier 68’ f. Konzeptkop.).
8
 Vgl. Nr. 172, Abschnitt B.
9
 Die Baden-Durlacher Gesandten kritisierten im Protokoll der RT-Eröffnung rückblickend, die Magdeburger seien im Sessionsstreit gegen die Empfehlung der evangelischen Stände /11’/ allerdings abgefallen, und haben sich diser jetzigen gueten gelegenheit lediglichen[!] begeben […]. Haben also die session weiter nit begert und sich dis orts der nhun lang gesuchten freystellung und justitien werckh ratione visitationum et revisionum gemeinen evangelischen stenden nit zu geringem nachtheil begeben(Baden-Durlach, fol. 11 f.).
10
 Vgl. die Zusammenfassung der Beratung im Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten an Mgf. Georg Friedrich vom 8. 6. (29. 5.) 1594 mit 4 Meinungen: 1) Verzicht auf die Magdeburger Session bei der RT-Eröffnung, gleich danach Übergabe der Gravamina mit der Sessionsfrage an den Ks. und Verweigerung der Verhandlungsaufnahme vor deren Klärung. 2) Mehrheitsvotum: Verzicht auf die Session und spätere Übergabe der Gravamina mit der Forderung, diese noch während des RT zu beheben. Sodann zwar Aufnahme der Hauptverhandlungen, aber keine Steuerzusage an den Ks. vor Klärung der Gravamina. 3) Verzicht auf die Session, spätere Übergabe der Gravamina mit Bitte um deren Klärung beim RT, gleichwohl aber Aufnahme [und Abschluss] der Hauptverhandlungen. 4) Beharren auf der Durchsetzung des Sessionsanspruchs, weil der Ks. die Bereinigung der Gravamina aufschieben werde (StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 196–201’, hier 200 f. Or.).
m
–m Dagegen … verblieben] Wett. Gff. (unfol.) differenzierter: Gegen das Mehrheitsvotum, auf der Session bei der RT-Eröffnung zu beharren, haben die Magdeburger Gesandten nach einer Unterredung mit den Räten Kurbrandenburgs und Brandenburg-Ansbachs erklärt, das sie nicht sehen, wie sie sich der ksl. Mt. lenger khöndten widersetzen unnd dardurch nicht allein zu ihrer Mt. ferner schwermutigkeitt, wo nicht leibs schwachheit, sondern auch zu besorgter anderer weitterung ursach geben unnd ihrem genedigsten herrn den schimpff, spott und verweyß anthun, alß wen ihre f. Gn. an dißem allem schuldig weren. Derwegen dann ihre Mt. mitt der proposition nicht lenger ufhallten, sondern von wegen ihrer verwaigerten session protestiren wollten.Die Mehrheit schließt sich Magdeburg daraufhin an, dagegen beharren Pfalz-Zweibrücken und die Wetterauer Gff. auf ihrem Votum. Da sich die Magdeburger Gesandten so baldt a caesareanis mit guten worten haben uberreden unnd einnhemen lassen,erfolgt noch am Abend die Ansage zur ksl. Proposition. Unnd stehett zubesorgen, das man desto weniger in den andern gravaminibus würd außrichten.
11
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 57–58. Vgl. Kossol, Reichspolitik, 59 f.
12
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 60–62’. Vgl. Kossol, Reichspolitik, 60.
13
 Vgl. Anm. 3 bei Nr. 393.
14
 Vorgabe in der Weisung Hg. Ulrichs vom 3. 5. 1594 (23. 4.; Güstrow), gemäß der Instruktion mit Kursachsen und /143/ andern der augspurgischen confession verwandten stende rhätten […] gute correspondentzzu halten (LHA Schwerin, RTA I GstR 31a, fol. 143–144’, hier 143. Or.). Vgl. auch Anm. 5 bei Nr. 199, Abschnitt B.