Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
A) Einzelunterredungen
Revidierte Fassung der Gravamina. Übergabe an Kursachsen.
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B) Ausschuss der protestantischen ReichsStädte
Textvorlage: Ulm, fol. 26–27.
Partikularbeschwerden der protestantischen Bürgerschaften in Weil der Stadt und Schwäbisch Gmünd sowie der Städte Colmar, Ulm, Straßburg und Lübeck. Aufnahme in die allgemeinen protestantischen Gravamina. Keine Teilnahme der Kölner Gesandten an Sitzungen der protestantischen Städte.
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Einberufung des Ausschusses, um zu beraten, welche der eingereichten Partikularbeschwerden in die allgemeinen Gravamina aufgenommen werden sollen.
Verlesung der Beschwerden der evangelischen Bürgerschaft zu Weil der Stadt5sowie der Gravamina der Stadt Colmar6.
Umfrage. Beschluss: Unterstützung der Beschwerden Weil der Stadts, obwohl diese ohnehin im 2. und 3. Artikel der allgemeinen Gravamina erfasst werden7und man es dabei belassen könnte. Ulm, das zu den Umständen in Weil der Stadt berichtet, wird beauftragt, eine entsprechende Supplikation anzufertigen, nachdem der agentder Protestanten Weil der Stadts8bereits abgereist ist.
Beschluss zu den Colmarer Beschwerden: /26 f./ Sollen von Ulm ebenfalls in diese Supplikation aufgenommen werden9.
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Beschluss: Aufnahme der Ulmer Beschwerden in die allgemeinen Gravamina12.
Beschluss zu den Beschwerden der Bürger Schwäbisch Gmünds: Da diese ohnehin in den allgemeinen Gravamina enthalten sind13, kann man es dabei bewenden lassen, außer man will den Zwang zur Eidesleistung auf die katholische Religion bei der Einsegnung von Eheleuten gesondert zur Sprache bringen.
Da die Straßburger Beschwerden14von den Gesandten bereits an Kurpfalz zur Aufnahme in die allgemeinen Gravamina übergeben worden sind, bleibt es dabei.
Der Lübecker Gesandte berichtet, dass er die Gravamina der Stadt dem Ks. bereits übergeben hat15. Deshalb sollen sie in den allgemeinen Gravamina nur kurz erwähnt und dort ebenfalls deren Klärung gefordert werden16.
Regensburg bringt als Direktor vor: Die Kölner Gesandten haben ihnen gegenüber erklärt, ob sie wol ire gravamina den erbarn stötten fürbracht und umb dero hilff und beystandt gebetten17,[so] hetten sie jedoch sententiam mutiert und gedacht, mit der statt[!] religions räth /