Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Einzelunterredungen

Keine Unterzeichnung der Gravamina in der von Kurpfalz formulierten Fassung durch Kursachsen.

[1] Beantwortung der Kurpfälzer Anfragevom Vortag wegen der Unterzeichnung der Gravamina durch Kursachsen1: A. Bock antwortet zur Anfrage, Kuradministrator Friedrich Wilhelm habe die Gravamina ersehen2, und wolte nichts liebers, dan das man sich also accommodirt, das ire f. Gn. dazu tretten mögen. Befinden aber in verlesung derselben so viel, das vil ding angezogen würde, welches so wol in facto als iure zuverantworten schwer fallen würde, ire f. Gn. aber nicht gern dem keyser etwas ubergeben helffen wolten, das sich nach der handt nicht befinden solt. Derhalben solten wir, die pfältzische, und andere ire f. Gn. der subscription halben für entschuldigt halten und es gar nicht dahin verstehen, als wolten ire f. Gn. sich von den gemeinen gravaminibus absondern und ir dieselben nicht angelegen sein lassen.

[2] Unterredung der Kurpfälzermit den Kurbrandenburger Gesandten3. Auf Drängen von Kurpfalz hin ist die Unterzeichnung der Gravamina durch Kurbrandenburg doch endtlich, ob wol nicht allerdings ohne beschwer, ervolgt; mit dem anhang, das man noch für die sachsischen, Pfaltz-Neuburg, Würtemberg und andere spacium lassen solte4, sie möchten villeicht noch herbei tretten. Welches wir gern gescheen lassen. Es ist aber doch nichts weitters von denselben zuverhoffen gewesen; wie sich auch keiner underschrieben.

B) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz

Textvorlage: Wett. Gff., unfol.

Unterzeichnung der von Kurpfalz konzipierten Gravamina.

(Vormittag5, 5.30 Uhr) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz.

Kurpfalz (Culmann) proponiert: Nachdem man zuletzt mehrheitlich beschlossen hat, die von Kurpfalz formulierten und von Kurbrandenburg revidierten Gravamina dem Ks. zu übergeben6, sind diese von Kurpfalz, Kurbrandenburg, Magdeburg, Straßburgaund Sachsen-Coburg [Johann Casimir und Johann Ernst] bereits unterschrieben worden. Stunde nunmehr zu den andern anwesenden stennden,[zu] bedencken, ob sie dasselbig gleichfals unterschreiben wolten. Daruff dann Halberstadt, Braunschweig, Lunenburg, Baden, Anhalltt unnd wir wetterauische dasselb concept ebenmeßiger gestalltt unterzeichnett7, bwie auch zuletzt die hessische solchs unterschrieben haben–b,8.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 26. 6. (16. 6.) 1594: HStA München, K. blau 112/5 II, unfol. Or.; präs. Heidelberg, 1. 7. (21. 6.). Vgl. zur Anfrage Anm. 2 bei Nr. 197, Abschnitt B.
2
 Nr. 390.
3
 Textvorlage: Wie Anm. 1.
4
 = in der Unterzeichnerliste der Gravamina.
5
 Angabe in der Textvorlage verschrieben: Nachmittag. Der korrekte Zeitraum ergibt sich aus dem nachfolgend protokollierten Verhandlungszusammenhang.
6
 Nr. 194.
a
 Straßburg] Die Textvorlage nennt zusätzlich Halberstadt. Vgl. dagegen die oben folgende Unterzeichnung. Auch in Hessen (unfol.) fehlt Halberstadt. Dort zusätzlich: Pfalz-Zweibrücken.
7
 Vgl. Nr. 390 mit der Unterzeichnerliste.
b
–b wie … haben] Hessen (unfol.) differenzierter: Einladung der hessischen zu den Kurpfälzer Gesandten für 6 Uhr. Bekanntgabe der bisherigen Unterzeichner wie oben. Die hessischen Gesandten lesen daraufhin das Konzept nochmals und sehen, dass es in ein theil puncten auff unsere gethane vorige erinnerung geendert, wiewoll ein theill darin gelaßenn.Nachdem aber ihre Instruktion vorgibt, die von einer Mehrheit beschlossenen evangelischen Beschwerden zu unterstützen, falls damit die Hauptverhandlungen des RT nicht verzögert werden, und sie gemäß einem Schreiben Lgf. Ludwigs das maul auffthunsollen, auch weil im kursächsischen Konzept die augspurgische confessio außgelaßenn und also eine trennung fast gemachttund so gar bedencklichsim Kurpfälzer Konzept nicht enthalten ist,unterzeichnen sie das Kurpfälzer Konzept, wenngleich [neben Kursachsen] Sachsen-Weimar, Pfalz-Neuburg, Pommern und Württemberg darzu nicht zubringen gewesen.
8
 Zu den vergeblichen Bemühungen um weitere Unterzeichner vgl. den Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 26. 6. (wie Anm. 1 in Abschnitt A): Der Gesandte Pfgf. Georg Gustavs von Veldenz ist angewiesen, sich nach Pfaltz-Neüburg zu reguliren.Die Gesandten Pommerns haben sich damit entschuldigt, das viel in der schrifft, davon sie kein wort wüsten; hörten von dergleichen beschwerden in iren landen nichts. Da sie nun underschrieben und anheimbs darüber gefragt, köndten sie irenn herrn von keinem puncten rechenschafft geben.Außerdem haben sie beim Ks. anderweitige Anliegen ihrer Herren anzubringen. Falls sie nun aufgrund der Unterzeichnung in denselben hinderung leiden solten, würde es inen bei irenn herren zu hohem verwiß gereichen, da sie doch dieser subscription halben one das kein special befelch.Bei anderen Ständen sind andere excusationes fürgelauffen, also das man hierauß kein gemein werckh undt einhellige zusamsetzung machen könden.Bericht der Braunschweig-Wolfenbütteler Gesandten an Hg. Heinrich Julius vom 30. 6. (20. 6.) 1594: Die Subskription der Gravamina zeigt, dass Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen /344/ sich metu indignationis imperialis nicht allein abgesondert,sondern auch Pfalz-Neuburg, Württemberg und Pommern davon abgehalten(NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 342–344’, hier 343’ f. Or.).