Wiederholung der Bitte um die Ausweisung einer eigenen Quote mit einer beharrlichen Hilfe für die drei Hgtt. aus der Gesamtbewilligung des RT.
Der Mainzer Kanzlei übergeben am 24. 6.1 In KR und FR verlesen am 27. 6.2Von den Reichsständen wohl nicht kopiert3.
HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 279–284’ (Or. Dorsv.:Denen hochlöblichisten churfürsten, hochlöblichen fürsten, auch andern löblichen ständen des Heiligen Römischenn Reichs, jetzt alhie zu Regenspurg in haltundem reichstag versamlet. Von anderer Hd.:Vonn der lande Steir, Karnten und Crain alher geordente abgesanten in aller underthenigkhait zuübergeben. Von anderer Hd.:Praesentatum Regenspurg, 24. Junii 1594.) = Textvorlage. StLA Graz, Laa. A. A. IV, K. 11 H. 19, unfol. (Konzeptkop.) = [B].
/279–280/ An die Reichsstände: Sie, die Gesandten, bedanken sich für die Anhörung ihrer Werbung am vergangenen Dienstag [21. 6.]. Sie sind zuversichtlich, dass die Reichsstände ihre bisherige Steuerbewilligung aufgrund der Schilderung der höchst bedrängten Lage der Hgtt. auch in ihrem eigenen Interesse zur Rettung der christlichen Grenzen vor der Macht des Erbfeinds erhöhen werden.
/280–281/ Weil sie nun vernehmen, dass die Reichsstände in der Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) bereits weit fortgeschritten sind und ihre Resolution dem Ks. bald übergeben werden, sie, die Gesandten, von den Landständen aber in wiederholten Schreiben über den zunehmend schlechteren Zustand der kroatischen und windischen Grenzen, die täglich fortgesetzten Einfälle der Türken sowie die nicht mehr mögliche Gegenwehr der Landstände aufgrund von Geldmangel informiert werden, können sie nicht umhin, ihre in der Werbung vorgebrachte Bitte, dass die Hgtt. ihren Anteil aus der Gesamtbewilligung für den Ks. zum Schutz ihrer Grenzen gesichert erhalten, mit Nachdruck zu wiederholen.
/281–282’/ Zwar verweist der Ks. in der Proposition auf die Finanzierung von drei Heeren, eines in Kroatien und in der Windischen Mark, die anderen beiden in Ungarn4, doch ist dies nur auf den gegenwärtigen offenen Krieg zu beziehen, wohingegen die Grenzen gegen den meineidigen Feind ebenso in Friedenszeiten mit Truppen, dem Ausbau der Festungen sowie mit Munition und Proviant zu sichern sind, was fast kostenintensiver ist als der offene Krieg. Mit der Generalbewilligung der Reichsstände ist diesen Landen aufgrund der bisherigen Erfahrungen wenig geholfen, vielmehr ist eine eigene beharrliche Hilfe für sie in entsprechender Höhe unabdingbar.
/282’–283’/ Deshalb bitten sie die Reichsstände, in ihrer Resolution beim 1. HA (Türkenhilfe) die Hilfe für den Ks. einerseits und für Steiermark, Kärnten und Krain mit ihren kroatischen und windischen Grenzen andererseits so anzuordnen, dass die Hgtt. aus der eilenden sowie der beharrlichen Hilfe und ebenso aus den antizipierten Geldern ihren Anteil gesichert erhalten. Daneben bitten sie um baldige schriftliche Beantwortung ihrer Werbung, damit sie ihre Heimreise antreten können.
/283’ f./ Schlussformel. /284/ Unterzeichnet von den Gesandten der Landstände in den Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain.