Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Bitte um Erlass der Restanten an alten sowie um Stundung der Beiträge zu künftigen Reichssteuern durch den Ks. noch vor Aufnahme der Beratungen zum 1. HA (Türkenhilfe). Ansonsten Wendung an die Reichsstände mit negativen Folgen für deren Steuerbereitschaft.
Von den Gesandten der Kreisstände beraten am 3. 6. und 4. 6. 15941. Vor diesen verlesen und gebilligt am 5. 6.2 Datum: Regensburg, 4. 6. 1594. Vizekanzleramtsverwalter Freymon übergeben am 7. 6.3
HASt Köln, K+R A 197, fol. 110–113’ (Kop. Überschr.:Aller underthenigste supplication an die röm. ksl. Mt. deß niderlendischen-westphelischen craiß fursten und stendt anwesender rhett unnd gesandten und deß gantzen craiß volmechtigen umb nachlaßungh der alten restanten und der kunfftiger steuren ubersehungh.) = Textvorlage. LAV NRW R, JB II 2344, fol. 657–660’ (Konz. Überschr. wie in Textvorlage. Zusätzlich:Ubergeben dem herren vicecantzler Dr. Freymond durch die munsterische unnd guligische rhete am 7. Junii anno 1594 zu Regenspurg. Dorsv. wie Überschr.) = B4.
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/112 f./ Der Kreis ist aufgrund dieser Belastungen nicht in der Lage, die Söldnereinfälle und Streifzüge zu unterbinden, die Sicherheit im Kreis zu gewährleisten und damit die Tätigkeit von Kaufleuten und Händlern zu schützen. Wegen der Notlage sind die Kreisstände gezwungen, ihn, den Ks., zu bitten, /
Wenn der Ks. ihre Bitte aber erfüllt und sie, die Gesandten, deß gewiß machen thetenn, /
Sie erwarten dazu die Resolution des Ks. und bitten, falls diese sich bis zur Aufnahme der Beratungen zum 1. HA (Türkenhilfe) verzögert, er möge dannoch ihn ungnaden nicht vermercken wollen, wen hoch-, woll- unnd gedachter unser gnediger fursten, gnediger unnd gunstiger hern und obern notturfft f–ihn den rhatz versamblungen und sunst–f an obangetzeigten /
Schlussformel. Regensburg, 4. 6. 1594. Unterzeichnet von den Gesandten der Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis.