Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Bitte um Erlass der Restanten an alten sowie um Stundung der Beiträge zu künftigen Reichssteuern durch den Ks. noch vor Aufnahme der Beratungen zum 1. HA (Türkenhilfe). Ansonsten Wendung an die Reichsstände mit negativen Folgen für deren Steuerbereitschaft.

Von den Gesandten der Kreisstände beraten am 3. 6. und 4. 6. 15941. Vor diesen verlesen und gebilligt am 5. 6.2 Datum: Regensburg, 4. 6. 1594. Vizekanzleramtsverwalter Freymon übergeben am 7. 6.3

HASt Köln, K+R A 197, fol. 110–113’ (Kop. Überschr.:Aller underthenigste supplication an die röm. ksl. Mt. deß niderlendischen-westphelischen craiß fursten und stendt anwesender rhett unnd gesandten und deß gantzen craiß volmechtigen umb nachlaßungh der alten restanten und der kunfftiger steuren ubersehungh.) = Textvorlage. LAV NRW R, JB II 2344, fol. 657–660’ (Konz. Überschr. wie in Textvorlage. Zusätzlich:Ubergeben dem herren vicecantzler Dr. Freymond durch die munsterische unnd guligische rhete am 7. Junii anno 1594 zu Regenspurg. Dorsv. wie Überschr.) = B4.

/110/ An den Ks.: /110–112/ Ihm, dem Ks., ist mit der Interzession der geistlichen Kff. am 25. 5. 1594 das Memoriale der Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises übergeben worden5. Darin wird ausgeführt, in welchem Ausmaß Stände und Untertanen im Kreis unter den Auswirkungen des niederländischen Kriegs leiden, dagegen aber trotz wiederholter Zusagen bisher keine Hilfe seitens des Reichs erhalten haben.

/112 f./ Der Kreis ist aufgrund dieser Belastungen nicht in der Lage, die Söldnereinfälle und Streifzüge zu unterbinden, die Sicherheit im Kreis zu gewährleisten und damit die Tätigkeit von Kaufleuten und Händlern zu schützen. Wegen der Notlage sind die Kreisstände gezwungen, ihn, den Ks., zu bitten, /112’/ dieselbe mitt den noch restierenden und den jenigen steuren, so jetzo eingewilligt werden mochten, allergnedigst kayserlich zu ubersehen und biß zu erholung voriger crefften (da sie sich zu allem schuldigstenn gehorsamb bereidtwilligst erbieten) zu verschonen. Ihn maßen unnß daßelb also zu verrichten, auch, da nottig, deß Hl. Reichs churfursten, fursten unnd stenden die eußerste nott und ubelstandt zu gemutt zu fuhren, dern vorpitt unnd interceßiones hiertzu underthenigst, underthenigh und dienstlich zu erpitten unnd den untreglichen, unmoglichen last einiger contribution gar nichta auffzunhemen, gnedig unnd gunstlich ist bevolen und aufferlegt.

Wenn der Ks. ihre Bitte aber erfüllt und sie, die Gesandten, deß gewiß machen thetenn, /113/ hetten wir bei den churfursten, fursten unnd stenden besonderlich unnd sunst ihn den rhatz[!] versamblungen mundtlich unnd schrifftlich mitt diesemb suchenc einzuhalten, andern stenden zu auffenthaltt euer ksl. Mt. gesinnensd,6 (deßen unsere gnedige fursten, gnedige unnd gunstige hern unnd obern weiß Godt ungern solten beschuldiget sein), zu vielfeltigen disputationenn und außflucht einige anlaß zu geben, sonder auch fur unnß euer ksl. Mt. gnedigsten willen aller underthenigstes vleiß zubefurdern.

Sie erwarten dazu die Resolution des Ks. und bitten, falls diese sich bis zur Aufnahme der Beratungen zum 1. HA (Türkenhilfe) verzögert, er möge dannoch ihn ungnaden nicht vermercken wollen, wen hoch-, woll- unnd gedachter unser gnediger fursten, gnediger unnd gunstiger hern und obern notturfft fihn den rhatz versamblungen und sunst–f an obangetzeigten /113’/ unnd andern nottwendigen orttern unserm bevelch gemeß muß eingefuhrt unnd vorgetragen werdenn.

Schlussformel. Regensburg, 4. 6. 1594. Unterzeichnet von den Gesandten der Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis.

Anmerkungen

1
 Vgl. Anm. 8 bei Nr. 467. Zuvor hatten die Gesandten der Kreisstände im Memoriale an den Ks. auf die Intervention des Kf. von Köln hin lediglich um den Erlass von Steuerrückständen gebeten, sich aber eine weitere Eingabe um die künftige Steuerbefreiung vorbehalten (vgl. Nr. 467 mit Anm. 2). Bei der Beratung der Kreisstände am 4. 6. betonte man die Bitte um eine baldige Resolution des Ks. zur Supplikation, um sich in den Kurien danach richten können: Wird die Befreiung zugesichert, kann man /30’/ pure auff die contribution votieren und deß nachlaß, damitt man den andern stenden zu gleicher folg nicht ursach gebe, nicht gedencken(Köln, fol. 30–31, hier 30’).
2
 Köln, fol. 31. Mit der Übergabe wurden Jülich und Münster beauftragt.
3
 Vgl. Bericht der Jülicher Gesandten an die Räte in Düsseldorf vom 9. 6. 1594: Bei der Übergabe an Freymon am 7. 6. ist /320/ angedeut worden, wo fern von irer ksl. Mt. kein gnedigste resolution vor der berathschlagung der proposition soll erfolgen, das alßdan nottrenglichen ein und der ander standt seine beschwernußen in votis außfurhen und fur die contributiones pitten müßte, die man sonsten, wan ire ksl. Mt. die beschwerte zuubersehen sich erclerte, mitt zubewilligen woll geneigt were.Bisher ist noch keine Erklärung des Ks. erfolgt (LAV NRW R, JB II 2343, fol. 320–322’, hier 320. Or.). Im Bericht vom 11. 7. ergänzten sie, zur Supplikation des Kreises und zu ihren eigenen Memorialia (vgl. bei Nr. 467) sei /426/ nicht allein kein bescheidt biß anhero erfolgt, sonder auch dieselbe alle vor vier tagen, /426’/ wie uns der her Rumpff vermelt, noch nicht in den rhatt[= ksl. Geheimen Rat] bracht, also das den gehaimen rheten uber unser mundlich anbringen, so albereidt ad partem gleich nach unser ankunfft bei allen beschehen, davon noch nichts furkommen.Da inzwischen die Beratung der Türkenhilfe fortgeführt wurde, haben sie dabei stets erklärt, das ire f. Gn. nichts geben konten, darumb auch den andern gutthertzigen stenden nitt ziell oder maß stellen wollten(ebd., fol. 426–428’, hier 426 f. Or.).
4
 Weitere Exemplare der Supplikation konnten nicht aufgefunden werden.
5
 Vgl. die Supplikation [Nr. 467]. Dort abweichendes Übergabedatum: 28. 5.
a
 gar nicht] In B Hinzufügung am Rand.
b
 diesem] In B danach: uns auferlegten.
c
 suchen] In B korr. aus: vielfaltigen und bedaurlichenn clagten[!].
d
 gesinnens] In B: notwendigenn gesinnens.
6
 Bezugnahme auf die Forderungen des Ks. beim 1. HA (Türkenhilfe).
e
 einig] In B: keine.
f
–f ihn … sunst] In B Hinzufügung am Rand.