Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Verhandlungen der Gesandten Kurbrandenburgs, Magdeburgs und Brandenburg-Ansbachs mit den ksl. Geheimen Räten wegen deren strenger Vorhaltung an die Magdeburger nach Einnahme der Session. Beeinträchtigung der guten Beziehungen zwischen dem Haus Brandenburg und Österreich. Vertrauliche Verhandlungen der ksl. Räte mit drei Verordneten des Hauses Brandenburg über eine Lösung der Sessionsfrage.
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Magdeburg (Meckbach) bringt vor: Hat sich [im Anschluss an die gestrige Vorhaltung] mit Kurbrandenburg und Brandenburg-Ansbach unterredet und sie veranlasst, hier zu erscheinen. Man hat um diese Audienz gebeten, weil ihnen gestern die scharffe vorhalttunge geschehen wehre, als daß sie de facto ihres hern possession eingenohmen, zerrütlikeitt ahngerichtett, und daß sie wehren bedrauet worden, ihre Mt. werd ihrer ksl. Mt. autoritet brauchen mussen; mitt ahnhangk, daß sie auff mittel, wie den sachen zurathen, gedenken soltten. Nuhn wehren sie daruber besturzet gewesen, und befinden gleichwol darinnen nicht wenigk praeiudicialia. Nachdem ihnen von mitteln gesagett wurde, hetten sie auff daß mittel gedacht, weil sie bey der proposition gewichen hetten, daß ihre kegentheill nuhn auch gewichen hette und ihrer f. Gn., dem administrator zu Magdeburgk, nuhn mehr die session gelassen hette. Welchs daher auch so viel billiger, daß ihre f. Gn. /
Kurbrandenburg: Haben mitt bekummernus vornohmen, waß den furstlichen magdeburgischen den vorigen tagk wehre ahngezeiget worden, und sonderlich die commination de interponenda autoritate caesare, daran man ihrer Mt. mißfallen spuren soltte. a–Deren kontten wihr unß nicht rahten–a [!]. Und wehre gleichwol unsers bedenkens daß nicht ein wegk, einen auß seiner possession vel quasi zu bringen, dahe man auch ihn schlechten und geringen sachen dem seine possession, so guth er dieselben heltte, lassen sollte. Und wan es die meinunge haben soltte, so wurden hinfurter chur- und fursten, zu reichstagen oder andern zusamenkunfften zu schicken, bedenken haben. Es wurden auch die diener, so darzu zu gebrauchen, bedenkens nehmen, ohne sondere geleitte und salvum conductum darzu sich gebrauchen zu lassen. Es wehre zwahr von der ksl. Mt., diser sachen abzuhelffen, vortrostunge geschehen, doch wehre noch nichts ervolget, und woltt nuhn gleichwoll der hauptpunct2 eins theils zu ende lauffen. Ihr kfl. Gn.3 woltten die sachen nicht hindern, hetten auch umb mehr schleuniger forderunge derselben albereitt einen ausschuss bey sich gehabt. Bethen aber darneben, daß auch ihn den gu- /
Ksl. Geheime Räte: Haben das Vorbringen vernommen und sonderlich, daß eine scharffe vorhalttunge soltte geschehen sein, daß sie auch auff allerley mittell, wie den sachen sine praeiudicio zu helffen, gedacht hetten. […] Wan nuhn die sachen recht erwogen werden, werdt darinnen, waß ihnen ist ahngezeiget worden, keine scherffe zubefinden sein, sondern waß erihnnertt, ist auß vortraulicher, guter affection hergeflossen. Und mussen gleichwoll dabey widderumb erihnnern, wie getreulich sie es gemeinet, und daß sie6 ihre Mt. ihn derselben sache zu untterschidlichen mahlen vornohmen und befunden, daß sie sine praeiudicio der nicht abhelffen konnen. Und hoffen nicht, daß ihrer herschafft intention sey, ihre Mt. ihn gemeinen sachen zu hindern. Sie haben aber gleichwol gemeinet, konnen es auch noch anders nicht vorstehen, dan dieweil sie eine schrifft uberanttworttett7, es soltt ihre Mt. mitt dergleichen vorfahren sein vorschonet bliben, dan sie zu der sachen allerhand praeparatoria gemacht. Derhalben ihnen dan so viel mehr unvorstehen[!] gefallen, daß man also de facto vorfahren soltte. Daher sie8 dan zu dem, waß angezeiget worden ist, ursach gehabt. Es sey aber nicht zu /
Replik durch Magdeburg: Es wehre gestriges tages des vortrauens und freundschafft, so zwischen denen heusern Osterreich und Brandenburgk, gedacht, mitt ahnmeldunge, daß dieselbige dardurch wurde auffge- /
Ergänzung durch Kurbrandenburg: Betonen, daß schwer werden woltte, daß man, wan einer von seinem rechten nicht weichen kontte noch woltte, daß ihme darumb alle freundschafft soltt aufgesagt sein. Sein kfl. Gn. wehren ihm wenigsten nicht vorhabens, ettwaß zuvorursachen, dardurch die gnade[?], vortreulikeitt und freundschafft zwischen den hochloblichen heußern Osterreich und Brandenburgk soltte gekrenkett werden.
Ksl. Geheime Räte: Haben das weitere Vorbringen vernommen. Und ist anderer disputation halben die zusamenkunfft nicht ahn- /
Anschließend sind die ksl. Geheimen Räte mit Adam von Schlieben [Kurbrandenburg], Kanzler Meckbach [Magdeburg] und Christoph von Waldenfels [Brandenburg-Ansbach] in ein sonder geheime cammer abgetretten, da von fuhrschlegen ist tractirt worden. Waß die sein, werdt die schrifftd, welche die geheimen rethe vorfassen zu lassen sich sollen erbothen haben, geben14.