Bitte um Interzession beim Ks.: Verbot der Vertretung der Aachener Session im SR durch die Verordneten des protestantischen Stadtregiments. Vollzug des Endurteils gegen das Stadtregiment und Restituierung des katholischen Rates.
Übergeben am 24. 6. 1594.
HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 374–375’ (Or. Dorsv.:Ahn den hern churfursten zu Mentz etc., unsern gnedigsten herrn, aachischer catholischer abgesandten underthenigst pittenn etc. umb intercession bei der röm. ksl. Mt. Praesentatum Regenspurg, 24. Junii 1594.) = Textvorlage.
/374/ An den Kf.: Sie, die Supplikanten, sind von den katholischen Aachener Bürgermeistern, Schöffen, Ratsmitgliedern und Bürgern zum Ks. abgeordnet worden, um ihn um den Vollzug des im August 1593 ergangenen Endurteils und des daraufhin erfolgten, als Beilage angefügten Exekutorialmandats2zu bitten.
Das verurteilte Aachener Stadtregiment beachtet das Endurteil und das Exekutorialmandat in keinem Punkt, sondern appelliert vielmehr dagegen an Ks. und Reichsstände3und erfleht den weiteren Beistand der protestantischen Kff., Ff. und Städte4, um ihre verpottene conventicula, winckelpredigen und underschiedliche religi- /374’/ ons exercitia sowol nach lehr und form der augspurgischen confession alß auch und furnemblich der calvinisten und widerteuffer in teutscher und frantzösischer sprachen hin und wieder in den burgers heußeren starcker als jhe bevor zucontinuiren und die catholischen ihre in der stat Aach beiwohnende mitburger obberurter dieser ihrer gotsörliger[!] sachen zuhaltung halber und sunsten dermassen mit zeugnussen und in andere weg zubeschweren und zubeängstigen, das sich baldt keiner mehr offenbaren oder offenlich bekandt sein darf (wiewol deren noch etlich thaußent Got lob furhanden), obangeregter volnziehung begierig zusein oder seines theils darumb ansuechen zuhelffen.
Insbesondere hat sich das verurteilte protestantische Stadtregiment unterstanden, zwei Vertreter, deren einer, Bonifacius Colin genant, underm schein der catholischen religion der furnembster dieser aachischer rebellion anstiffter, verursacher und furderer, und Gerharden Men, professione manifestum calvinistam,zum RT abzuordnen5. Beide halten sich seit mehreren Wochen am RT auf, geben sich öffentlich als Gesandte der Stadt aus und haben die Aachener Session im SR eingenommen6, obwohl das verurteilte Stadtregiment nicht zum RT geladen worden ist, der Mainzer Kanzlei keinerlei Vollmacht für die Gesandten übergeben hat, aufgrund des Endurteils in keiner Weise dazu befugt ist und der Ks. ihm die RT-Teilnahme 1582 verboten hat7. Hingegen haben sie, die Supplikanten, als bevollmächtigte Verordnete des katholischen Stadtregiments, das kraft des Endurteils dazu befugt ist, bisher gutwillig auf die RT-Teilnahme verzichtet, um weitere Unruhe zu vermeiden, sich wegen der Vermessenheit der Gegenseite aber mit einer Supplikation an den Ks. gewandt8, zu der sie Bescheid erwarten.
/374’ f./ Sie bitten deshalb den Kf., sich der /375/ aachischer catholischer (in gnedigster erwegung dessen alles, bevor auch, das die röm. ksl. Mt. und deroselben ksl. authoritet, auch angezogene final resolution dardurch aufs höhist verachtet und illudirt, die obgesigte[!] catholischen aber nit weniger praejudiciert und niet[!] allain andern zu dergleichen geferlichem ungehorsamb, frevel und ubermuth anlaittung und fueß gegeben, sunder auch die hailsame iustitia vertruckt und also entlich nit gewissers als mera confusio zugewarten; geschwiegen, daß das unwesen jhe länger, jhe beschwerlicher, verwirtter und schädlicher wirdt) umb Gottes und der gerechtigkeit willen etc. nochmals sovil in gnaden anzunehmen und entwieder[!] mit gnedigem zuthun etlich anderer catholischer chur- und fursten (die wir dieser gestalt zu gleichem endt in demuetigkait zuerpittenn nit underlaßen wollen) oder aber durch euer kfl. Gn. selbst nach deren gnedigsten gefallen und guthachten bey höchstgedachter ksl. Mt. die gnedige intercession etc. zuthun und diese nit allain der aachischen, sunder auch aller catholischer sach dohin befurdern zuhelffen, domit sowol vorerzälte baider aachischer vermainter angegebener gesandter strafwirdige, vermeßene session (sunderlich alßfern demselben inmittelst, wie gepetten, nit remediirt) in gepuer und andern zum exempel abgeschaffet, alß und bevor daß jenigh, so ihre ksl. Mt. mit zeittiger berathschlagung und langwiriger vorbetrachtung so rechtmeßig und solenniter erkandt und bei straff der acht entlich demandirt, nhumehr ainsmhals ohne lengern verzugk volnzogen, die hailsame iustitia also befurdert, vilgedachte aachische catholischen restituirt werden und der uhralter catholischer kgl. stuel und stat Aach zu ihrem vörigen gotseligen wolstandt etc. gerathen möge.
Schlussformel. Unterzeichnet von den bevollmächtigten Abgeordneten der katholischen Aachener Bürgermeister, Schöffen, Ratsmitglieder und Bürger an den Ks.