Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Zulassung zur Session im FR. An die Reichsstände.
Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 23. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von den Gff. Wolfgang von Hohenlohe und Ludwig von Löwenstein namens der fränkischen Gff. und Hh.: Die fränkischen Gff. sind zum derzeitigen sowie zu den vorherigen RTT von den Kss. beschrieben worden und haben bei den RTT 1521, 1524 und 1526 sowie nachfolgenden RVV Session und Stimme wahrgenommen. Mittlerweile haben sie die Session aufgrund der ‚Unachtsamkeit’ ihrer Vorgänger verloren. Trotz wiederholter Gesuche werden sie von den Wetterauer und den schwäbischen Gff.2weder zur eigenen noch zur alternierenden Session zugelassen. Da die fränkischen Gff. in der Reichsmatrikel enthalten und dort hoch belegt sind, den Kammerzieler leisten und anderweitige Reichshilfen mittragen, zuletzt 1593 als eilende Türkenhilfe für den Ks., sodann mit der Beteiligung am Reiterkontingent des Fränkischen Kreises und jetzt mit der vom RT beschlossenen Türkensteuer, die sich für die Gff. auf über 55 000 fl. beläuft, an deren Bewilligung sie aber nicht beteiligt wurden, bitten sie, ihnen eine eigene Session und Stimme im FR zu überlassen.
Beratung im Supplikationsrat am 26. 7.3mit Beschluss der Resolution, die im RR am 1. 8.4als Dekret der Reichsstände gebilligt wurde5: Supplikationsrat kann die Bitte, die er befürwortet, nicht entscheiden und verweist sie an den Ks. sowie an die Kurien.
Supplikation an ausgewählte CA-Stände6, unterzeichnet von den Gff. Wolfgang von Hohenlohe und Ludwig von Löwenstein namens der fränkischen Gff. und Hh.: /