Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Übergabe des Frauenstifts St. Hippolyt in Gerresheim an Äbtissin Margarethe Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein als Mitglied des Grafenstandes. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 14. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von den Wetterauer und fränkischen sowie den Gff. und Hh. im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis: Das freie weltliche Stift St. Hippolyt in Gerresheim im Hgt. Berg und in der Erzdiözese Köln ist seit seiner Gründung zur Zeit Karls d. Großen auf weibliche Mitglieder f. und gfl. Häuser gestiftet. Unter Verstoß gegen den Religionsfrieden hat Hg. Wilhelm von Jülich nach dem Tod der Äbtissin Felicitas von Eberstein [1586] das Stift zunächst der aus dem Stift [St. Quirin] in Neuss vertriebenen Äbtissin [Margarethe von Loë] übertragen und es nach deren Tod [1590] einer anderen Äbtissin [Guda von Winkelhausen, niederadelig] zugeeignet [1591], obwohl in St. Hippolyt schon zuvor Margarethe Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein ordentlich als Äbtissin gewählt [1586] und vom Ebf. von Köln konfirmiert worden war. Können nicht zulassen, dass Mitglieder ihres gfl. Standes unter Verstoß gegen die Fundation und den Religionsfrieden vom Stift verdrängt werden, und haben deshalb den Ks. gebeten, er möge dem Hg. von Jülich befehlen, die erwählte und konfirmierte Äbtissin Margarethe Elisabeth zum Stift kommen zu lassen. Bitten um unterstützende Interzession der Reichsstände beim Ks., damit im Interesse des gesamten Reichsgrafenstandes Margarethe Elisabeth von Manderscheid zu ihrem Recht kommt.

Beratung im Supplikationsrat am 16. 7. und Beschluss der Resolution am 19. 7.2, die im RR am 22. 7.3verlesen wurde. Billigung durch FR und SR; KR: weitere Beratung. Nochmalige Verlesung im KR am 29. 7.4und Billigung als Dekret der Reichsstände (kopiert [als Resolution des Supplikationsrats] am 25. 7.)5: Bitte an den Ks., er möge, falls die Darstellung in der Supplikation zutrifft, an den entsprechenden Orten verfügen, dass die Fundation des Stifts beachtet wird und die erwählte Äbtissin von Manderscheid zu ihrem Recht kommt.

Interzession der Reichsstände an den Ks.6: Inhaltreferat der Supplikation und Bitte an den Ks. gemäß Dekret.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 4–6’. Or.
2
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 36 f.; fol. 37’.
3
 Kurmainz, unfol.; Kursachsen, fol. 313 (Verlesung), 316’ f. (Beschluss).
4
 Kurpfalz, fol. 208’ f., 210’; Kursachsen, fol. 418–419, 421.
5
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 7–8. Konz. HStA München, KÄA 3231, fol. 71–72. Kop. als Dekret des Supplikationsrats. Referiert bei Häberlin XVIII, 670 f.
6
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 9–10. Konz.