Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Landammann, Rat und Landleute zu Appenzell haben durch ihre Gesandten vorbringen lassen, daß Ks. Friedrich III. sie von fremden Gerichten befreit habe – [wörtliche Wiedergabe der Urkunde, Wiener Neustadt, 3. Juli 1466]1 –, und baten um Konfirmation dieser Freiheit samt der darüber ausgestellten Urkunden. Bestätigt die inserierte Urkunde und die Gerichtsfreiheit vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich. Befiehlt allen Reichsangehörigen die Beachtung der vorliegenden Konfirmation und droht für den Fall der Zuwiderhandlung die Ungnade von Kg. und Reich sowie die in der Urkunde von 1466 vorgesehene Geldstrafe [von 50 Mark lötigen Goldes] an.

Konstanz, 22. Juni 1507.

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 38’-40 (Kop.).

Druck: Zellweger, Geschichte II/2, Nr. 648, S. 418–422.

Regest: Appenzeller Urkundenbuch I, Nr. 1556.

Anmerkungen

1
 Regest: Appenzeller Urkundenbuch I, Nr. 1010; Chmel, Regesta, Nr. 4548.