Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Er, der Kg., hat ihm auf seine mündliche Beschwerde über die an der besiegelten Deklaration gegenüber dem Entwurf vorgenommenen Änderungen mitteilen lassen, daß er vor der Ausfertigung der Urkunde darüber in Kenntnis gesetzt worden und ihm versichert worden sei, daß die Abweichungen unerheblich seien. Er sei deshalb der Ansicht gewesen, daß er, Pfgf. Friedrich, die Änderungen auch so bewerte und überdies um seine Einwilligung ersucht worden sei. Sollte dies unterblieben sein, handle es sich um ein Versehen. Er bitte ihn um Vortrag seiner Beschwerden, damit er angemessen verfahren könne.

[2.] Versichert, daß er über die Modifikationen nicht informiert wurde. Indessen hat er, der Kg., ihn vor einigen Tagen durch seinen Sekretär Niklas Ziegler über Einwände Hg.Albrechts gegen die Deklaration informieren lassen. Er hat jedoch seine Einwilligung zu entsprechenden Änderungen nicht gegeben und ihn, den Kg., über seine diesbezüglichen Einwände informiert. Dabei ist es bislang geblieben.

[3.] In der ausgefertigten Deklaration wurden außer den mündlich monierten Abweichungen drei weitere Punkte verändert, worüber er am vergangenen Montag [12.7.] schriftlich Mitteilung machte [Nr. 418]. Die Deklaration wurde mit mit dem Rat der versammelten Kff., Ff. und Stände verabschiedet, ihr Entwurf in der Versammlung öffentlich verlesen. Er selbst und am folgenden Tag Hg. Albrecht erhielten gleichlautende Abschriften. Auf deren Grundlage leisteten der Ebf. von Trier (Trient [!]) und Hg. Georg von Sachsen Bürgschaften. Er bittet deshalb, zwei mit dem verlesenen Exemplar übereinstimmende Deklarationen auszufertigen und an die Parteien zu übergeben.

[Konstanz], s.d., jedoch zwischen dem 12. und 15. Juli 1507.

München, HStA, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 166–167 (Kop. mit imit. Unterz. Pfgf. Friedrichs).