Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

1. [Verhandlungen Wispecks mit dem Regensburger Domkapitel; Nr. 560, Anm. 3].

2. Laut seinem Bericht1 hat er, Wispeck, den Hauptmann [David von Nußdorf] und den Rentmeister zu Wasserburg [Hans von Dachsberg] schriftlich über die Abtretung des Unterpfandes gemäß der Deklaration informiert und mit deren Verkündung an die Einwohner des Unterpfandes beauftragt. Er erklärt sein Einverständnis, doch behält er sich die an Laurentii [10.8.] fälligen Getreidegülten vor.

3. Er weiß noch nicht, ob Hg. Albrecht ihm die Geschütze aus Landshut übergeben wird oder nicht. Der Kg. hat verfügt, diesen Punkt gütlich zu regeln. Befiehlt, die Geschütze aus Wasserburg abzutransportieren. Er wird die Geschütze im Nordgau dringender benötigen als in Neuburg.

[4.] Die Entlassungen sollen bis zu seiner Heimkehr aufgeschoben werden, da er bereits reisefertig ist.

[5.] Die Abtretung Wasserburgs und des übrigen Unterpfands ist bis zum 10. August (St. Lorenzn tag) zu vollziehen. Er soll dafür Sorge tragen, daß die Geschütze und sein übriges Eigentum abtransportiert und der Hauptmann und andere pfgfl. Diener mit der Übergabe beauftragt werden. Den Wasserburgern und anderen Einwohnern des Unterpfands ist die Befreiung von ihrem Untertaneneid mitzuteilen.

[6.] Kf. Friedrich von Sachsen beabsichtigt, noch diese Woche aus Konstanz abzureisen und die Verhandlungen in Augsburg zu eröffnen. Es wurde vereinbart, daß beide Parteien ihre Räte zum Freitag in acht Tagen [30.7.] dorthin bescheiden sollen. Leonhard von Egloffstein und Florenz von Venningen stehen ihm zwar nicht zur Verfügung. Sie sollen jedoch schriftlich konsultiert werden. Er will deshalb Ludwig von Habsberg, wenn es dessen Gesundheitszustand erlaubt, für 14 Tage nach Augsburg entsenden.

[7.] Über seine Verhandlungen in Konstanz wird er nach seiner Heimkehr berichten.

Konstanz, 19. Juli 1507 (montag nach Margarethe).

München, HStA, Fürstensachen 218/I, fol. 72–73 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.