Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat ihnen mehrmals mitgeteilt, daß er dem kgl. Falkner Hans Strattner um seiner treuen Dienste willen und als Wiedergutmachung für seine im Landshuter Erbfolgekrieg erlittenen Schäden das in Regensburg gelegene Haus Gf. Wolfgangs von Kolberg übereignet hat, und die Übergabe des Hauses an Strattner befohlen.1 Dies unterblieb bislang, vermutlich weil Bernhardin von Stauff, Frh. zu Ehrenfels, als Inhaber die Übergabe des Hauses verweigert und unter Hinweis auf die Übereignung des Hauses an ihn durch Hg. Albrecht von Bayern2 Strattner ein rechtliches Verfahren anbot. Dies lehnt er ab. Die von ihm vorgenommene Übereignung erfolgte wahrscheinlich früher; in jedem Fall steht allein ihm, nicht Hg. Albrecht, das Verfügungsrecht über dieses Haus zu. Er hätte deshalb den Vollzug seines Befehls erwartet. Da dies jedoch noch nicht geschehen ist, befiehlt er Stauff im beiliegenden Schreiben die Abtretung des Hauses an Strattner. Befiehlt ihnen, für die unverzügliche Übergabe an diesen Sorge zu tragen.3

Konstanz, 25. Juni 1507; präs. Regensburg, 20. September [!] (montag vigilia Mathei).

München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Anmerkungen

1
 Mandat Kg. Maximilians an den Reichshauptmann Sigmund von Rorbach, Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg vom 22.12.1506 (Or. Innsbruck; HStA München, Rst. Regensburg Lit., Nr. 311½, fol. 27–27’); Mitteilung von Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg an Bernhardin von Stauff über den Eingang des kgl. Mandats zur Aushändigung des Kolbergerschen Hauses an Strattner mit Einräumung einer einmonatigen Frist (Kop., montags vor unser lb. Frauen liechtmeß tage [1.2.]1507; HStA München, Gemeiners Nachlaß 27, unfol.).
2
 Urkunde Hg. Albrechts von Bayern über die Übereignung des zu Regensburg in der Oberen Bachgasse (im bach) beim Bruderhaus gelegenen Hauses Wolfgang Kolbergers an Bernhardin von Stauff vom 14.4.1504 (Kop. München, suntag quasimodigeniti; HStA München, Gemeiners Nachlaß 27, unfol.).
3
 Die Stadt Regensburg informierte Stauff mit Schreiben vom 23.9. über das kgl. Mandat und bat ihn, das Haus zu räumen (Konz., pfintztag nach Emerami 1507; HStA München, Gemeiners Nachlaß 27, unfol.). Dieser weigerte sich erneut. Stauff erklärte, dem von Strattner falsch informierten Kg. den Sachverhalt darlegen und erneut den Rechtsweg anbieten zu wollen (Bernhardin von Stauff an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg, Or., sambstag nach St. Heimrans tag [25.9.]1507; ebd., unfol.). Er machte geltend, daß das strittige Haus gar nicht Eigentum Kolbergers gewesen sei und er es Elsbeth Fischberger abgekauft habe (Ders. an dies., Or. m. S., sontag nach Remigii [3.10.]1507; ebd., unfol.). Auf ein weiteres Ersuchen der Stadt hin, das Haus bis zum 12.10. zu räumen, akkreditierte er zwei Emissäre zu weiteren Verhandlungen (Or. m. S., mitwochen nach Dionisy [13.10.]1507; präs. Regensburg, 14.10.1507; ebd., unfol.). Der Regensburger Magistrat informierte den Kg. darüber, daß Stauff durch seine Gesandten gedroht habe, die Stadt haftbar zu machen, wenn sie sein Eigentumsrecht verletze. Dennoch habe man das Haus Strattner mit der Auflage übergeben wollen, der Stadt für diesen Fall ein Inventar über das darin befindliche Eigentums Stauffs anzulegen. Dies habe Strattner jedoch abgelehnt und angekündigt, den Kg. zu informieren. Keinesfalls liege seitens der Stadt Ungehorsam gegenüber dem kgl. Mandat vor. Man bitte sicherzustellen, daß Regensburg von Stauff wegen der Übergabe des Hauses nicht in Regreß genommen werde, oder eine gütliche bzw. rechtliche Klärung der Angelegenheit herbeizuführen (Stadt Regensburg an Kg. Maximilian, Konz., fritag nach Galli [22.10.]1507; ebd., unfol.).