Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Ihr Mitbürger Walrav van der Linden hat ihnen heute ein an ihn gerichtetes, vom 14. Mai aus Konstanz datierendes kgl. Mandat zur Rückgabe der während der anhängigen Appellation aus dessen Haus weggeführten Güter an den Kölner Bürger Peter Quettinck1 vorgelegt.

Die Angaben Quettincks sind unrichtig, seine Klage ist unbegründet. Linden ging aufgrund eines Kölner Gerichtsurteils gegen Quettinck vor. Der Sachverhalt ist aus den beim kgl. Kammergericht liegenden Prozeßakten zu entnehmen.2 Daraus geht eindeutig hervor, daß das kgl. Mandat zu Unrecht ergangen ist. Bitten, das ergangene Urteil zu respektieren und somit auch die Rechte und Freiheiten der Stadt zu schützen.

Köln, 14. Juni 1507. 

Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 6–6’ (Or., Verm.: Sixt3, pringts in rat.).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Vgl. Kordes, Reichskammergericht III, Nr. 1363, S. 165f.; Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 626, S. 916f. mit Anm. 1.
3
 Wahrscheinlich ist der kgl. Sekretär Sixtus Ölhafen gemeint.