Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Ihm liegt ein gesiegeltes Zeugnis darüber vor, daß Karl von Schaumberg und seine Helfer Eukarius Keßlinger und Martin Zwick Matthias von Rotenhan [im Jahre 1506] in der Nähe von Bamberg grundlos überfallen und getötet haben und daraufhin vom Zentgericht zu Bamberg als Mörder verurteilt wurden. Die drei genannten Täter, außerdem Jörg, Hans und Kilian Renner sowie Jobst Rymer haben überdies dem Sohn des Matthias, dem Lehrer der Rechte Sebastian von Rotenhan, ohne jede Rechtsgrundlage abgesagt und befehden ihn. Sie und ihre Helfer sind deshalb gemäß der Landfriedensordnung als offenkundige Landfriedensbrecher ohne weiteres Verfahren der Acht verfallen.1

Konstanz, 9. Juli 1507.

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 49’-50 (Auszug).

Anmerkungen

1
 Nachdem Bf. Lorenz von Würzburg einen Ausgleich mit den Erben Rotenhans herbeigeführt hatte, löste Bf. Georg die drei Täter aus der vom Zentgericht zu Bamberg ausgesprochenen Mordacht (Kop. Bamberg, dinstag nach dem sonntag reminiscere in der hl. vasten [21.3.]1508; StA Bamberg, B 21, Nr. 48, fol. CCCXXXVII- CCCXXXVII’). Eine Urkunde über deren Absolution von der kgl. Acht liegt jedoch nicht vor. – Ebenfalls während des Konstanzer RT erwirkte der Bamberger Bf. ein kgl. Mandat, den Friedbrechern Eustachius und Bernhard von Thüngen keine Hilfe zu leisten (Kleiner, Georg, S. 73).