Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Er hat ihm seinerzeit vor Kufstein (Koppenstein)1  eröffnet, daß er das auf dem Erbweg an ihn übergangene Schloß Hohenburg im Wasgau gemäß ksl. und kgl. Urkunden, insbesondere einem von ihm ausgestellten Lehenbrief2, mit einigen Dörfern in der Umgebung Kleeburgs als Reichslehen innehat. Wenngleich es darin heißt, daß es sich um im Amt Kleeburg gelegene Dörfer handelt, so gehören sie doch zur Burg. In Hagenau hat er auf seine Bitte Dr. Fries3 und andere beauftragt, ihn anzuhören und ein Gutachten erstellen. Darin wurden ihm als Inhaber des Schlosses die Einkünfte aus diesen Dörfern zugestanden. Das Gutachten wurde jedoch nicht realisiert. Statt dessen wurden ihm neue Rechtstage zuerst nach Straßburg, dann nach Köln anberaumt4, wo er drei Monate wartete. Seinen Antrag auf Klärung der Angelegenheit durch ein rechtliches Verfahren beschied er, der Kg., mit der Bitte um Geduld: Ich wol das fleisch ußer dem hafen han, vor und ee eß gesotten. Er sagte aber auch zu, sein Eigentum nicht in fremde Hände zu geben, sondern ihm zu seinem Recht verhelfen. Darauf wurden neue Rechtstage zuerst nach Straßburg, später nach Konstanz angesetzt. Hier übergab ihm Hans von Landau in Anwesenheit Kaspars Frh. zu Mörsberg einen Bescheid. Laut von Blasius Hölzl unterzeichnetem Mandat sollte Mörsberg gemeinsam mit Räten der Landvogtei im Unterelsaß seinen Rechtsanspruch prüfen und eine Stellungnahme für den Kg. erstellen. Er, Hofwart, hat ihm wiederholt einen rechtlichen Austrag vor dem Rat oder vor dem Lehnsrichter der Reichskammer Hagenau als eigentlich zuständiger Instanz oder alternativ die Verhandlung vor einem Rittergericht vorgeschlagen. Nun wurde er informiert, daß ungeachtet des Konstanzer Bescheids und seines Rechtserbietens Dr. [Jakob] Merswin und andere die Einwohner des Amtes Kleeburg zur Leistung des Untertaneneides gegenüber Pfgf. Alexander von Zweibrücken aufgefordert haben. Dies verletzt seine Rechte. Er ist jedoch damit einverstanden, daß der Kg. den Pfgf. in den Besitz derjenigen Dörfer einsetzt, die nicht in seinem Lehenbrief als Reichslehen ausgewiesen sind oder die er als Lehnsträger des Hst. Straßburg und der Hft. Ochsenstein (Ossenstein) innehat.

[2.] Der röm. Kg. trägt den Titel eines „Mehrers des Reiches“. Er bittet erneut darum, ihm zu seinem Recht zu verhelfen und die Dörfer Pfgf. Alexander oder einen anderen Partei nicht ohne rechtliche Klärung zu überlassen. Er erwartet, daß er sein Eigentumsrecht schützt und die Lehenbriefe nicht ignoriert. Falls dennoch die von Pfgf. Alexander angestrebte Einsetzung erfolgt, ist er gezwungen, die Angelegenheit vor die Reichsstände und den gemeinen Adel zu bringen.

s.l., 23. Juli 1507 (fritag nach St. Maria Madelen tag).

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 67–67’, 68’ (Or.).

Anmerkungen

1
 Gemeint ist: während der Belagerung Kufsteins im Landshuter Erbfolgekrieg im Oktober 1504.
2
 Urkunde Kg. Maximilians vom 25.7.1494 (Wiesflecker, Regesten I/1, Nr. 904, S. 97).
3
 Dr. Haring Sinnama, gen. Fries, Assessor am kgl. Kammergericht (Kuyk, Sinnama, Sp. 1180), der sich während des Hagenauer Tages (Ende März/Anf. April 1505) am kgl. Hof aufhielt.
4
 Der Besitz des Schlosses wurde von Margarethe von Sickingen, geb. Puller von Hohenburg, angefochten. Vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 632, S. 919.