Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Beauftragt aufgrund einer Supplikation Arnolds von Rotberg und des daraufhin erfolgten Rechtserbietens der Gegenseite Gf. Wolfgang von Fürstenberg (kgl. Hofmarschall, oberster Hauptmann und Landvogt im Elsaß und in der Ortenau) sowie die kgl. Statthalter und Räte zu Ensisheim mit der gütlichen oder rechtlichen Entscheidung seines Streits mit den Gff. von Thierstein wegen der Dörfer Blauen, Metzerlen, Hofstetten und Witterswil.1

Act. Konstanz, 8. August 1507.

Solothurn, StA , Urkundensammlung, Aug. 8, 1507 (Auszug aus einer Urkunde der kgl. Statthalter und Räte im Oberelsaß vom 16.12.1512).

Anmerkungen

1
 Laut der vorliegenden Urkunde hatte Rotberg in seinem Streit um die vier genannten reichsunmittelbaren Dörfer ein Urteil Ehg. Sigmunds von Tirol (Mandat Ehg. Sigmunds an die Gff. von Thierstein zu deren Rückgabe vom 2.9.1488; Christ, Kooperation, S. 329 Anm. 559) erlangt, das aber ungeachtet der Bemühungen Rotbergs bis zum Konstanzer RT nicht umgesetzt worden war. Während des RT übergab er deshalb erneut eine Supplikation, die noch in Konstanz der Gegenpartei zugestellt wurde. Diese bot den rechtlichen Austrag an, was Rotberg annahm. Daraufhin erteilte Kg. Maximilian obige Kommission. Gf. Heinrich von Thierstein kam jedoch der richterlichen Ladung mit dem Argument nicht nach, daß der Streit vor dem röm. Ks. entschieden werden müsse, da die Dörfer Eigentum des Reiches seien. Der Rechtsstreit dauerte noch bis 1512. Vgl. dazu Christ, Kooperation, S. 319f.