Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bekundet, daß Ebf. Jakob ihm 1000 fl.rh. geliehen und er diesem dafür die Entnahme dieser Summe aus dem im Ebm. Mainz eingesammelten Jubelablaßgeld bewilligt hat.1 

Konstanz, 18. Mai 1507.

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 226’; 230’ (jew. koll. Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. B. Hölzl; Kollationsverm. B. Ballof).

Anmerkungen

1
 Wahrscheinlich noch während des RT verschrieb Kg. Maximilian den Ebf. für weitere ihm geliehene 2500 fl.rh. auf das im Ebm. Mainz noch vorhandene Jubelgeld (undat. koll. Kop., s.d., Kollationsverm. B. Ballof; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 229’-230). Der Kg. machte Ebf. Jakob gegenüber in Konstanz geltend, daß Papst Julius II. ihm das in Deutschland gesammelte Jubelgeld bewilligt habe, und forderte ihn auf, gegen dessen Einnahme im Est. Mainz keinen Widerstand zu leisten. Der Ebf. erklärte am 19.4.1508 seine Zustimmung und erteilte seinem Kanzleischreiber Martin Goel den Auftrag, den ksl. Kommissar Jakob Heimhofer (Heymenhofer) zu unterstützen (Kop. St. Martinsburg/Mainz, mitwochs nach dem hl. palmtag; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 225).