Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Supplikation an die Reichsstände um Fürbitte bei Kg. Maximilian zugunsten Kf. Philipps; [2.] Interzession der Reichsstände bei Kg. Maximilian, Antwort des Kg.; [3.] Unterredung mit Bf. Lorenz von Würzburg und dem kgl. Kanzler Zyprian von Serntein über die kurpfälzischen Verhandlungsziele; [4.] Verhandlungen der Kurpfälzer Gesandten mit Kg. Maximilian; Vermittlungsverhandlungen Bf. Lorenz’ und Sernteins; [5.] Empfehlung der Gesandten an Kf. Philipp zur Berechnung der von Kg. Maximilian zu übernehmenden Gültzahlungen.

[Konstanz], 7. Mai 1507 (fritags nach cantate).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 111–112’ (Or. Hd. Venningen), 114–114’ (PS von Schreiberhand).

[1.] Sie haben für sich selbst erwogen und sind anschließend auch bei Beratungen mit dem Bf. von Würzburg, dem Administrator von Freising [Pfgf. Philipp], Pfgf. Friedrich und Pfgf. Heinrich zu dem Schluß gelangt, daß es ihrer Sache förderlich wäre, die ihm gewogenen Kff. und Ff. um Fürsprache beim Kg. zu ersuchen. Der kgl. Kanzler [Serntein] und Gf. Eitelfriedrich von Zollern signalisierten, daß der Kg. einen solchen Schritt dulden würde. Die von ihnen daraufhin kontaktierten Kff. und Ff. sprachen sich indessen dafür aus, bei allen Kff. und Ff. vorstellig zu werden; sie wollten ihrer Bitte dann gerne willfahren. Insbesondere der Bf. von Würzburg riet zu diesem Schritt. Daraufhin trugen sie am 30. April (nechst verschienem fritag) in Anwesenheit der Söhne Kf. Philipps, des Administrators von Freising [Philipp], Pfgf. Friedrichs und Pfgf. Heinrichs, die aufstanden und zu ihnen traten, den Kff. und Ff. ihr Anliegen vor [Nr. 425]. Deren Antwort ist dem beiliegendem Zettel1 zu entnehmen.

[2.] Die haben auch danach uf sontag cantate [2.5.] mit röm. kgl. Mt. rede gehapt und unßer gnst. H. von Meynz von sin selbs und der andern aller wegen selbs montlich gepeten. Dwil aber die röm. kgl. Mt. die bit irer Gnn. dergestalt und daß sie dahin lende [= darauf hinauslaufe], dz sin Mt. alle ungnade abstellen, von der acht absolviern und in vorigs weßen stellen solt, verstanden, ist inen, denselbigen Kff. und Ff., zu antwort gefallen von kgl. Mt. durch irn selbs mont, daß sin Mt. als röm. Kg. euern Gn. nit ungnedig sij, aber als ein H. zu Osterich were er dem Swebischen Bund zuton und verwant, wolt deßhalben gern bij den bundischen zugutem handeln laßen.

[3.] Der kgl. Kanzler und der Bf. von Würzburg eröffneten ihnen beiden, daß der Kg. die Fürsprache der Stände wie gehört und nicht anders verstanden habe, sonst hätte er wohl eine andere Antwort gegeben. Auf deren Anfrage legten sie dar, daß es Kf. Philipp und seinen Söhnen am liebsten wäre, ohne Einschränkung restituiert zu werden; falls dies aber nicht möglich sei, müsse man das Verhandlungsergebnis dennoch akzeptieren, um wieder einen gnädigen Kg. zu haben. Hetten es desselbigen halben bij den Kff. und Ff. nit teutschlicher reden wollen. Uf daß uns aber, wie vor oft, zu erkennen geben, unßer H. Kg. kunts nit anderst tun dan mit dem anhang: dem spruch oder abscheid zu Coln2 unschedlich etc. Daß wir alzo pliben und gesagt, wir ließen es mit der kurz by vor gezettelter maynung.

[4.] Diese Stellungnahme wurde am 3. Mai (montags darnach) auch dem Kg. vorgetragen, der sie, als einem Verhandlungserfolg zuträglich, annahm. Der Kg. akzeptierte auch, daß der Bf. von Würzburg bei den Verhandlungen als Vermittler fungiert, und erteilte diesem eine entsprechende Weisung. Der Bf. lud sie daraufhin für den Morgen des 4. Mai (uf nachgeenden dinstag) zum Morgenmahl ein. Anschließend eröffneten der Bf. und der kgl. Kanzler ihnen ihren Auftrag vom Kg. und legten die ganze Angelegenheit ausführlich dar, ersuchten schließlich um Reduzierung der geforderten Summe und stellten dafür eine gnädige Haltung des Kg. in Aussicht. Sie beide gelangten jedoch zu dem Schluß, daß ein Entgegenkommen bei der Geldforderung eine noch weitergehende Senkung des Betrags nach sich ziehen würde, und beharrten deshalb auf der dem Kanzler vertraulich mitgeteilten Summe. Im übrigen bekundeten sie ihr Vertrauen auf einen gnädigen Kg. Es wurde vereinbart, daß der Kanzler dieses Verhandlungsergebnis dem Kg. mitteilt, der sich derzeit allerdings in Überlingen oder Rottweil aufhält und erst in zehn bis zwölf Tagen zurückerwartet wird. Dies ist der derzeitige Stand der Dinge. Sie sind der Ansicht, daß es jetzt besser ist, abzuwarten und die Kosten für den Aufenthalt hinzunehmen, als durch schnelles Nachgeben 10 000 oder 20 000 fl. zu verschenken.

[5.] /114/ [PS] Auch, gnst. F. und H., so ist unser handelung bisher by anderm auß ursach, on noit zu melden, fast uf den IIIIM fl. jarlicher gulten zu verfahen gewesen und im selbigen uns zugewagßen, auch unser gutbedunken, wiewole vormals geratschlagt, als unser instructiones melden, das die nit uf Straßburg und daselbs umb, da vom hundert nit wan vier geben, sonder, wie sie e. ftl. Gn. anzaigen wurden, gestelt solten werden, euern ftl. Gn. nutzer zu sin, das man eben dieselbigen, da man vom hundert nit mer dan vier pfligt zu geben, het tun bezeigen wan alwegen vier fl. als dan hundert fl. heuptgeltz; und das dergestalt VIIIM fl. eben als viel so dusent brechten. Das in der hauptsumme unsers dorrechten anschlags by den XVIM fl., wo es uf die bemelte summe IIIIM fl. mocht bracht werden, des wir doch noch zur zeyt gar kein wissen, sonder allein hoffnung haben kunden, uberschlug mer oder mynder ungevarlich, nachdem dan viel oder wenig IIII fl. vom hundert und nit funf geben wurden. Achten solchs e. ftl. Gn. gar viel ersprießlicher zu sin, dan das die gulten, so funf vom hundert geben werden, anzaigt wurden. Doch stellen wir solchs zu euern ftl. Gn. wolegefallen. Wo uns aber nit anderer bscheyd vor unserm beschliessen zukompt, werden /114’/ wir dieselb unser ban eins under dem andern funf und vier anzuzeygen zulassen und uß jetzt angeregten beweglichen ursachen vom vorigen ratschlagen und befelch, des ends bescheen, geen.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Spruch Kg. Maximilians vom 1.8.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 414, S. 622–624).