Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Nachdem er seinen vorigen Brief [Nr. 613] bereits verschlossen hatte, ging er abermals in die kgl. Kanzlei, um [die Ausfertigung des kgl. Mandats] anzumahnen. Sixtus Ölhafen zeigte ihm die Antwort der Gff. von Oettingen [Nr. 445] auf das kgl. Schreiben und erlaubte ihm unter der Auflage, strenges Stillschweigen zu wahren, deren Abschrift. Er fragte Ölhafen um Rat, wie er weiter beim Kg. vorgehen solle. Dieser antwortete, daß er es nicht wisse, jedoch darüber nachdenken wolle.1
Konstanz, 23. Juni 1507 (St. Johans abent sunwenden).
Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 25, 26’ (eh. Or.).
Anmerkungen
1
Der Nördlinger Magistrat bestätigte am 28.6. den Empfang des Berichts samt der Antwort Oettingens an den Kg. und ermahnte Strauß, die Sache weiterzuverfolgen. Nach Auffassung der Stadt handelte es sich bei der Korngülte um eine Strafe; Strauß sollte deshalb mit seinen Vertrauensleuten darüber beraten, ob Nördlingen sich mit einer Pfändung dagegen zur Wehr setzen sollte. An das noch zu siegelnde Mandat sollte er zu gegebener Zeit erinnern (Kop., montags St. Peter und Pauls abend apostolorum; StdA Nördlingen, Missivbücher 1507, fol. 50–50’). Nach der Rückkehr Strauß’ bedankte sich die Stadt am 8.7. beim gebürtigen Nördlinger Niklas Ziegler für dessen Unterstützung und bat ihn, auf ihre Kosten einen Boten mit dem vermutlich inzwischen vom Kg. unterzeichneten kgl. Mandat wegen der Korn- und Pfenniggülte abzufertigen (Kop., donerstags nach Udalrici; ebd., fol. 54–55). Am 19.7. bat der Magistrat Ziegler, eine Nördlinger Angelegenheit gemäß einer mit Strauß [während dessen Aufenthalts in Konstanz] getroffenen Absprache weiterzuverfolgen. Auch, lb. H. secretari, so zü der weil, als der egenannt unser alter burgermaister Ulrich Strauß zu Costenz gelegen, uf der ban geweßt ist, das das kgl. camergericht alhie bey uns gehalten werden sölt, wolten wir gern versteen, ob es noch sein furgang haben wurd oder nit (Kop., montags nach Alexii; ebd., fol. 59).
Durch den mit Instruktion vom 20.9. erneut zu Kg. Maximilian abgefertigten Ulrich Strauß trug Nördlingen – nach Übergabe der geforderten 510 fl. Bargeldhilfe für den Romzug – erneut seine Beschwerde über die Abgabe an Oettingen vor. Außerdem wies Strauß darauf hin, daß ungeachtet des kgl. Mandats erneut ein Jahrmarkt in Wallerstein veranstaltet worden war. Um ein abermaliges Verbot zu erwirken, hatte der Gesandte Vollmacht, Serntein, Ziegler und andere Personen im unmittelbaren Umfeld Kg. Maximilians zu bestechen (Kop., montags St. Mathei des hl. zwölfpoten und evangelisten abend; ebd., fol. 97–101). Auf der Grundlage eines Gutachtens Konrad Peutingers instruierte der Magistrat Strauß am 30.9. unter anderem zu Beratungen mit den kgl. Vertrauensleuten über die Möglichkeit einer Verhängung der im kgl. Mandat angedrohten Strafe angesichts des erwiesenen Ungehorsams der Gff. (Kop., donerstags nach St. Michels des hl. erzengelß tag; ebd., fol. 104’-105’). Strauß berichtete am 5.10. aus Innsbruck über Verhandlungen mit dem Kg. über die Korngülte. Demnach hatte Serntein Dr. Hans Schad als Unterhändler vorgeschlagen. Schad sollte gegenüber den Gff. erklären, daß der Kg. die Korngülte selbst haben wolle und bereit sei, dafür eine Summe Geldes zu bezahlen. Strauß meldete außerdem, daß Kg. Maximilian im Begriff stehe, Gf. Joachim wegen seines Ungehorsams gegen das ausgegangene Mandat zu ermahnen, so daß die Respektierung des Nördlinger Marktprivilegs wohl gewährleistet sei (eh. Or.; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 30–31’, hier fol. 30–30’). Am 8.10.1507 hob Kg. Maximilian das Oettinger Marktprivileg vom 4.2.1500 als Beeinträchtigung der Privilegien Nördlingens wieder auf (Lünig, Reichsarchiv XXII (Spicilegium seculare I), Nr. XVI, S. 773). Laut einem Schreiben Peutingers an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen vom 27.10. hatte Kg. Maximilian das kgl. Kammergericht angewiesen, einen Fiskalprozeß gegen Gf. Joachim zu eröffnen, falls er sich dem kgl. Mandat bezüglich der Märkte weiterhin widersetzen würde (Or., mitwochen St. Symon und Judas abent; ebd., fol. 38–39’).
Durch den mit Instruktion vom 20.9. erneut zu Kg. Maximilian abgefertigten Ulrich Strauß trug Nördlingen – nach Übergabe der geforderten 510 fl. Bargeldhilfe für den Romzug – erneut seine Beschwerde über die Abgabe an Oettingen vor. Außerdem wies Strauß darauf hin, daß ungeachtet des kgl. Mandats erneut ein Jahrmarkt in Wallerstein veranstaltet worden war. Um ein abermaliges Verbot zu erwirken, hatte der Gesandte Vollmacht, Serntein, Ziegler und andere Personen im unmittelbaren Umfeld Kg. Maximilians zu bestechen (Kop., montags St. Mathei des hl. zwölfpoten und evangelisten abend; ebd., fol. 97–101). Auf der Grundlage eines Gutachtens Konrad Peutingers instruierte der Magistrat Strauß am 30.9. unter anderem zu Beratungen mit den kgl. Vertrauensleuten über die Möglichkeit einer Verhängung der im kgl. Mandat angedrohten Strafe angesichts des erwiesenen Ungehorsams der Gff. (Kop., donerstags nach St. Michels des hl. erzengelß tag; ebd., fol. 104’-105’). Strauß berichtete am 5.10. aus Innsbruck über Verhandlungen mit dem Kg. über die Korngülte. Demnach hatte Serntein Dr. Hans Schad als Unterhändler vorgeschlagen. Schad sollte gegenüber den Gff. erklären, daß der Kg. die Korngülte selbst haben wolle und bereit sei, dafür eine Summe Geldes zu bezahlen. Strauß meldete außerdem, daß Kg. Maximilian im Begriff stehe, Gf. Joachim wegen seines Ungehorsams gegen das ausgegangene Mandat zu ermahnen, so daß die Respektierung des Nördlinger Marktprivilegs wohl gewährleistet sei (eh. Or.; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 30–31’, hier fol. 30–30’). Am 8.10.1507 hob Kg. Maximilian das Oettinger Marktprivileg vom 4.2.1500 als Beeinträchtigung der Privilegien Nördlingens wieder auf (Lünig, Reichsarchiv XXII (Spicilegium seculare I), Nr. XVI, S. 773). Laut einem Schreiben Peutingers an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen vom 27.10. hatte Kg. Maximilian das kgl. Kammergericht angewiesen, einen Fiskalprozeß gegen Gf. Joachim zu eröffnen, falls er sich dem kgl. Mandat bezüglich der Märkte weiterhin widersetzen würde (Or., mitwochen St. Symon und Judas abent; ebd., fol. 38–39’).