Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Nachlaß für Frankfurt an der Kölner Reichshilfe von 1505; [2.] Besteuerung der Frankfurter Juden für den Romzug; [3.] Konflikte Frankfurts mit Ludwig von Ottenstein und Wigant von Luttern.

Frankfurt, 9. Juli 1507 (frytag nach Kiliani) ; präs. Konstanz, 16. Juli.

Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42 (Konz.).

[1.] Der Schultheiß [Johann von Lünen] hat ihnen mitgeteilt, daß der röm. Kg. es bezüglich des Kölner Anschlags [von 1505] bei den 2000 fl. belassen hat. Dies müssen sie, obwohl es ihnen beschwerlich ist, akzeptieren.1  

[2.] Der Schultheiß berichtete außerdem von der Absicht [des Kg.] zu einer neuen Veranschlagung der Stadt und insbesondere der Frankfurter Juden. Dies ist nicht akzeptabel. Die Juden mußten bislang immer einen Beitrag zu den Anschlägen der Stadt leisten. Allein der Frankfurter Magistrat hat das Recht zu deren Besteuerung. Schicken ihm eine Abschrift des entsprechenden kgl. Privilegs.2 Er soll den Personen, die im Namen des Kg. mit ihm und dem Schultheiß darüber gesprochen haben, eröffnen, daß Frankfurt eine Besteuerung der Juden nicht hinnehmen wird, und sie ersuchen, dies dem Kg. mit der Bitte um Respektierung des Frankfurter Privilegs mitzuteilen.

[3.] Er ist darüber informiert, daß sich Frankfurt und Ludwig von Ottenstein gütlich geeinigt haben. Übersenden ihm eine Abschrift der Einigung.3 Ungeachtet dieses Abschieds übersandten etliche Adlige der Stadt Schreiben4, von denen sie ebenfalls Kopien beilegen. Ebenso gingen ihnen Schreiben Wigants von Luttern wegen eines – Frosch bekannten – Vorfalls in Frankfurt zu.5 Ersuchen ihn, die mitgeschickten Unterlagen zu studieren und dann den Kg. informieren, damit er die von ihm und dem Schultheiß gemachten Angaben als zutreffend erkennt.  Er soll den Kg. gemäß den beiden mitgeschickten Instruktionen bitten, für den Fall, daß die gütlichen Verhandlungen scheitern sollten, eine Kommission zu bewilligen und sie mit Mandaten zur Unterbindung widerrechtlichen Vorgehens Ottensteins und Lutterns gegen Frankfurt auszustatten.6 Falls dies unterbleibt, so ist er sich natürlich darüber im klaren, daß die Stadt sich nicht zugleich ihrer Feinde erwehren und dem Kg. dienen kann. Er soll den Dr., der ihm und dem Schultheiß zuvor schon behilflich war, noch einmal um Hilfe bitten und auch die Geschenke (vererung) für die Kanzlei nicht vergessen.

Anmerkungen

1
 Am 13.7. wurde beschlossen, von den Frankfurter Juden einen Beitrag von 1000 fl. zum Kölner Anschlag zu fordern, gegenüber diesen den Verwendungszweck jedoch zu verheimlichen und nur allgemein von besonderen Ausgaben im Dienst des Kg. zu sprechen (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 23’. Andernacht, Regesten, Nr. 3515). Die Judenschaft bot am 16.7. die Zahlung von 400 fl. an und machte ihre starke Steuerbelastung und die schwierige Geschäftslage infolge der Zinsverweigerung der Frankfurter Bürger geltend (ebd.). Am 20.7. erneuerte die Judenschaft gegenüber den Frankfurter Rechenmeistern ihr Angebot und unterrichtete diese, daß nach ihren Informationen das Geld nicht für den Romzug, sondern zur Deckung städtischer Ausgaben diene (Andernacht, ebd., Nr. 3517). Der Magistrat beschloß am gleichen Tag, auf seiner Forderung über 1000 fl., zahlbar binnen acht Tagen, zu bestehen – wo deß nit, die Juden besliessen laissen. Die Frankfurter Juden boten eine Woche später, am 27.7., 800 fl. an (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 25’, 27’. Andernacht, ebd.). Nach weiteren Verhandlungen im Herbst 1509 einigte man sich auf die Zahlung von 600 fl. (s. ebd., Nr. 3612).
2
 Urkunde Kg. Karls IV. vom 25.6.1349 (Kühn, Dokumente, Nr. 361, S. 273; Huber, Regesten, Nr. 1035, S. 84); Bestätigung zuletzt durch Ks. Friedrich III. am 18.10.1470 (Heinig, Urkunden Frankfurt, Nr. 527, S. 288f.).
3
 Laut Ottenstein war ihm während der Frankfurter Herbstmesse 1506 sein dänischer Ritterorden abgerissen worden. Neben dessen Rückerstattung forderte er eine Sühnezahlung Frankfurts in Höhe von 500 fl., da die Tat ungeachtet des Frankfurter Geleits durch Beamte der Stadt begangen und seitens des Rates auch nicht geahndet worden war (Ottenstein an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, Or., frytags Georgii [23.4.], präs. Frankfurt, 3.5.1507; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 197, Stück-Nr. 42). Laut Aussage der beschuldigten Frankfurter Richter Anton Kern, Jakob Koler und Thomas Sossenheimer war einer von ihnen von dem betrunkenen Ottenstein bei einer Streitschlichtung umgestoßen worden und hatte diesem beim Versuch, sich festzuhalten, im Fallen das Ordensband abgerissen. Um die Sache beizulegen, bot die Stadt Ottenstein ein Schiedsverfahren vor Kf. Philipp von der Pfalz an (A. Kern u.a. an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt, Or., dinstags nehst nach inventionis crucis [4.5.]1507; ebd., Stück-Nr. 42. Beeidigte und von anderen Zeugen bestätigte Aussage Jakob Kolers, s.d., jedoch act. Heidelberg, 18.8. oder/und Germersheim, 8.12.1507; ebd., Stück-Nr. 42. Stadt Frankfurt an Ottenstein, Kop., dinstag nach dem sontag cantate [4.5.]1507; ebd., fol. 11’-12). Die Frankfurter RT-Gesandten sollten eine Abschrift des Schreibens an Ottenstein erhalten, mit der Weisung, beim röm. Kg. ein Mandat zu erwirken (ebd., BMB 1507, fol. 1). Für den Fall der Ablehnung des Rechtswegs durch Ottenstein sollte die Angelegenheit auf dem Weg der Appellation am kgl. Kammergericht anhängig gemacht werden. Der Stadtadvokat Dr. Adam Schönwetter wurde mit dem Entwurf des Appellationsinstruments betraut (Frankfurt an Ottenstein, Kop., eritag nach misericordias Domini [20.4.]1507; ebd., fol. 10–10’. Beschlüsse des Frankfurter Magistrats vom 10./11.5. und 12./13.6.1507; ebd., RP 1409–1510, fol. 96’, 97’, 98’; ebd., BMB 1507, fol. 4’, 13’). Am 16.6. gelang dem Kurpfälzer Marschall Hans Fuchs von Dornheim die – in der obigen Weisung angesprochene – Einigung der Parteien, auf einem Schiedstag in Heidelberg über die Forderungen Ottensteins zu verhandeln. Bis dahin sollten beide Seiten auf Waffengewalt verzichten (Heidelberger Abschied, Kop., act. mitwoch nach Viti; ebd., Reichssachen II, Nr. 197, fol. 5. Bericht Johanns von Lünen an Frankfurt, Or. [Heidelberg], mytwuchens nach St. Vitus tag [16.6.]1507; ebd., Stück-Nr. 42). Unter Berufung darauf beraumte Kf. Philipp auf den 18.8. einen Schiedstag an (Or. Heidelberg, St. Johanns baptisten abent [23.6.]1507; ebd., Stück-Nr. 42).
4
 In einer Reihe von Schreiben erklärten adlige Freunde Ottensteins ihre Solidarität und kündigten an, ihm beistehen zu wollen (Konrad Schott an Stadt Frankfurt, Or., dinstags nach St. Albans tag [22.6.]1507; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 197, Stück-Nr. 42. Philipp Sturmfeder und 33 weitere Adlige an Stadt Frankfurt, Or. m. 3 Ss., mytwoch nach St. Albans tag [23.6.]1507, präs. Frankfurt, in die visitationis [2.7.]1507; ebd., Stück-Nr. 42. Eberhard und Valentin Schenken von Erbach sowie 16 weitere Adlige an Frankfurt, Or. m. 1 erhaltenen S., frytag nach Johannes baptisten tag [25.6.]1507, präs. sexta in die processionis Marie [2.7.]1507; ebd., Stück-Nr. 42a. Weniger bedrohlich war eine Fürschrift Friedrichs Schenk von Limpurg an Frankfurt, Or. [Konstanz?], frytags nach Johannis baptiste [25.6.]1507; ebd., Stück-Nr. 42). Die Stadt beschloß am 4.7., ihren RT-Gesandten Abschriften zukommen zu lassen; sie sollten mit dem röm. Kg. über eine Kommission verhandeln. Doch wollte man zuerst die Rückkehr Lünens abwarten (ebd., BMB 1507, fol. 20).
5
 Luttern hatte Frankfurt mit Schreiben vom 10.6. mitgeteilt, daß er vor den Absichten der Stadt ihm gegenüber gewarnt worden sei, und zugleich seinerseits angekündigt, daß er seinem Knecht Henne Sluff, gen. Pifferhenne – der wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an einem im Herbst 1506 bei Gelnhausen verübten Überfall auf Frankfurter Kaufleute gesucht wurde – beistehen werde, da er ihn für unschuldig halte. Luttern forderte die Stadt auf, von ihrem Vorgehen abzulassen und ihm und seinem Knecht für entstandene Kosten und Schäden einzustehen (Or. m. S., dornstag nach Bonyfacy; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 184, Stück-Nr. 42). Die Stadt versuchte, Luttern in ihrem Antwortschreiben vom 17.6. bezüglich seiner Person zu beruhigen, forderte aber auch eine eidesstattliche Erklärung Pifferhennes, an dem Überfall nicht beteiligt gewesen zu sein (Kop., dornstags nach Viti, ebd., zu Stück-Nr. 42). Luttern insistierte in seiner Erwiderung vom 21.6. darauf, es bezüglich seines Knechts bei seiner Erklärung zu belassen und dessen Schaden zu ersetzen. Er drohte, ansonsten mit Hilfe von Freunden Mittel zu ergreifen, auf die er lieber verzichten würde (Or., montag Albani; ebd., Stück-Nr. 42). Frankfurt wiederum bestritt, Pifferhenne oder Luttern Kosten oder Schäden verursacht zu haben. Luttern sollte etwaige Forderungen gegen die Stadt auf dem Rechtsweg vor Kg. Maximilian, Abt Johann von Fulda bzw. dessen Koadjutor [Dr. Hartmann Bgf. von Kirchberg] oder Lgf. Wilhelm d. M. von Hessen vertreten (Kop., dinstags nach Albani [22.6.]1507; ebd., zu Stück-Nr. 42). Luttern schaltete daraufhin die Ganerben zu Lindheim als Vermittler ein (Kop., dinstag nach Albani; ebd., zu Stück-Nr. 42). Diese setzten nach erfolgter Zustimmung Frankfurts für den 30.7. einen gütlichen Tag nach Eichen an (Ganerben zu Lindheim an Frankfurt, Or. m. S., dinstag Margarethe virginis [13.7.]1507; ebd., Stück-Nr. 42). Dort akzeptierte Frankfurt Gf. Bernhard von Solms als von Luttern vorgeschlagenen Vermittler (Frankfurt an Ganerben zu Lindheim bzw. an Gf. Bernhard von Solms, jeweils Kop., sontags vincula Petri [1.8.]1507; ebd., zu Stück-Nr. 42). Der am 22.8. nach Hause zurückgekehrte Solms lehnte jedoch ab, da er nicht bereit war, Vorbedingungen Lutterns für sein Richteramt (Luttern an Solms, fritag St. Sixtus tag [6.8.]1507; ebd., zu Stück-Nr. 42) zu akzeptieren (Solms an Frankfurt, Or. [Braunfels], montag nach Bernhardi abbatis [23.8.]1507; ebd., Stück-Nr. 42).
6
 Laut Ratsbeschluß vom 9.7. sollte die Kommission auf Ebf. Jakob von Trier lauten (feria sexta post Udalrici; ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 100).