Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Antwort Kg. Maximilians an die eidgenössischen Gesandten bezüglich folgender Punkte: 1. Zusage eidgenössischer Orte zur Unterstützung des Romzuges unter Vorbehalt; 2. Konstanzer Artikel der kgl. Räte; 3. Werbungsverbot für den frz. Kg. in der Eidgenossenschaft; [2.] Konflikt mit Ludwig von Orléans um das Schloß Joux; [3.] französische Intrige gegen die Gff. Borromeo.
s.l., s.d., jedoch Kaufbeuren, zwischen dem 7. und 12./14. November 1507.1
Zürich, StA, A 176.1, Stück-Nrr. 180f. (Kop.) = Textvorlage A. Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 73–76 (Kop.) = B. Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 156–158’ (Kop.) = C. Bern, StA, A IV 10, pag. 262–267 (Kop.). Zürich, StA, B I 340, unfol. (Abschr. 2. Hälfte 18. Jh.).
Druck: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 294, S. 409–411.
[1.] Der röm. Kg. gab den Gesandten der acht eidgenössischen Orte Zürich, Bern2, Uri, Schwyz, Unterwalden, Basel, Solothurn und Schaffhausen sowie des Abts von St. Gallen, der Stadt St. Gallen und des Landes Appenzell3 folgenden Bescheid:
1. Ihre Erklärung, in welcher Weise die Orte den Romzug unterstützen wollen, nimmt der röm. Kg. gnädig an. Da die Interessen von Kg. und Reich eine weitergehende Erläuterung des Hilfsangebots erfordern4, beabsichtigt er, zum 6. Dezember (Nicolai) Gesandte zu einem Tag nach Zürich abzufertigen. – Diese Erklärung nahmen die eidgenössischen Gesandten auf Hintersichbringen an.5
2. Räte des röm. Kg. unterbreiteten den eidgenössischen Gesandten auf eigene Verantwortung einige Vorschläge. Der röm. Kg. hat inzwischen seine Zustimmung dazu erklärt. – Die eidgenössischen Gesandten nahmen diese Vorschläge ebenfalls auf Hintersichbringen an.
3. Es ist bekannt, daß der frz. Kg. aus böser Absicht den röm. Kg. und das Hl. Reich an der Erlangung der Kaiserkrone hindern will und Kg. und Reich unrechtmäßig angegriffen hat. Der röm. Kg. hegt keinen Zweifel, daß die hier vertretenen Eidgenossen, wie zugesagt, dafür Sorge tragen, daß ihre Knechte dem frz. Kg. nicht gegen ihn und das Hl. Reich dienen. Doch sollen auch die übrigen Orte dazu bewogen werden, ihre Knechte zu Hause zu behalten. Sollte der frz. Kg. eidgenössische Söldner gegen ihn und das Reich einsetzen, müßten sie Gegenmaßnahmen ergreifen und dieselben ire knecht von dem Kg. zu Frankreich dergestalt, und wie irer Mt. und des Reichs gelegenhait erfordern wurd, abzutreiben und wider haimzubringen, wie dies mit den Reichsständen auf dem Konstanzer RT beschlossen wurde. Die Eidgenossen sollen ihre Zugehörigkeit zum röm. Kg., zum Hl. Reich und zur deutschen Nation bedenken.
Die eidgenössischen Gesandten wiesen darauf hin, daß bezüglich der Knechte ausreichend Vorsorge getroffen worden sei, nahmen diesen Punkt jedoch ebenfalls auf Hintersichbringen an und sagten zu, daß man sich um dessen Einhaltung auch durch die abwesenden Orte bemühen werde.6
[2.] Anschließend ging der Kg. auf den Konflikt um Joux (Ju) ein: Der [Gf.] von Dunois (Thoney) [Ludwig von Orléans] habe sich bei Bern, Solothurn, Luzern und Fribourg über die widerrechtliche Wegnahme des Schlosses beklagt, vermutlich in der Absicht, Hilfe für dessen Rückeroberung zu erhalten. Anscheinend erst nach Abfertigung der eidgenössischen Boten habe ein kgl. Gesandter den genannten Städten Aufschluß über den Streit gegeben, die zweifellos festgestellt hätten, daß der [Gf.] von Dunois zu seiner Klage nicht berechtigt gewesen und seine Darstellung unzutreffend sei. Das Schloß liege in der Gft. Burgund. Der Streit sei deshalb vor ihm als Hg. und Gf. von Burgund auszutragen, was er mehrmals angeboten habe und noch tue.
[3.] Der röm. Kg. ließ die eidgenössischen Gesandten außerdem über eine französische Intrige gegen die Gff. [Friedrich und Ludwig] Borromäus (Perromey) informieren. Er bat, zu Hause darüber Bericht zu erstatten und in seinem Namen zu bitten, die Gff. zu restituieren und den Bf. [von Sitten] für entschuldigt zu halten.
Auch diese beiden Artikel [2./3.] nahmen die eidgenössischen Gesandten auf Hintersichbringen an.