Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8182/7, fol. 361–361’ (Or., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein).

Er, Hg. Georg, ließ durch den ksl. Rat Sigmund Pflug über Friesland verhandeln1, welche handlung aber vor unserm abschid aus disen unsern Nyderlanden aus vil ursachen zu end zu bringen not ist und wir uns dann auf unsern ausgeschribnen Reichs tag gen Wormbs in kurz verfuegen werden. Fordert ihn deshalb auf, den sächsischen Obermarschall Heinrich von Schleinitz mit Vollmacht zu Verhandlungen über Friesland sowie über die auf Linz und Engelhartszell verwiesenen2und weitere von sächsischer Seite geltend gemachte ksl. Schulden zu ihm in die Niederlande zu schicken. Er ist zuversichtlich, mit Schleinitz zu einem Abschluss zu kommen. Er wird diesen dann zum Reichstag nach Worms mitnehmen, wohin er, Hg. Georg, gemäß beiliegendem ksl. Schreiben [Nr. 50] auch kommen soll, und alda mit dir furter, was not wurdet, handlen. Er soll sich mit der Abfertigung Schleinitz’ beeilen.

Anmerkungen

1
 Laut Behauptung Hg. Georgs in einer Instruktion für Heinrich von Schleinitz und Christoph von Taubenheim als Gesandte zu Lgf. Wilhelm von Hessen hatte Ks. Maximilian Verhandlungen über die Ablösung Frieslands angeregt, er jedoch seine bereits am Kaiserhof befindlichen Gesandten nachträglich instruiert, die Gespräche zu blockieren (Or. m. S., dornstag invencionis sancte crucis[3.5.]1509; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8182/7, fol. 317–319, hier fol. 317. Kurzregest: Baks, Inventaris, S. 216, Nr. 854). Inzwischen hatte nämlich Lgf. Wilhelm von Hessen ein Kaufangebot für Friesland unterbreitet. Hg. Georg hatte ihm Mitte Januar durch Schleinitz und Caesar Pflug (Bericht Heinrichs von Schleinitz an Hg. Georg von Sachsen über die Verhandlungen, Or. Kassel, mitwoch St. Antoni[17.1.]1509; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8269/1, fol. 1–2’) seine Absicht zu erkennen gegeben, Frießlant uß syner liebe handen kommen ze lassen und den Nidernlanden zuzustellen. Der Lgf. bekundete daraufhin seinen Willen, dieses Territorium für die Häuser Sachsen und Hessen zu erhalten. Der von den beiden Gesandten gegenüber Lgf. Wilhelm veranschlagte Kaufpreis von 600 000 fl. zuzüglich jährlicher Pensionen in Höhe von 5000 fl. für Gf. Edzard [von Ostfriesland], den H. von Ijsselstein [Floris von Egmond] und andere Empfänger erschien ihm indessen überhöht. Er erklärte sich jedoch bereit, 100 000 fl. in bar zu bezahlen, weitere 200 000 fl. mit einer fünfprozentigen Verzinsung auf Schlösser und Städte zu verschreiben und dazu die Dienstgelder zu bestreiten. Ohnehin war nach dem Dafürhalten des Lgf. vorab die Zustimmung des Ks. erforderlich (Instruktion Lgf. Wilhelms für seinen Hofmeister [Thiele Wolff von Gudenberg; Demandt, Personenstaat II, Nr. 3420, S. 972; Gundlach, Zentralbehörden III, S. 303f.] und Balthasar Schrautenbach als Gesandte zu Hg. Georg, undat. Konz.; StA Marburg, Best. 2, Nr. 292, fol. 86–87). Laut Schreiben Lgf. Wilhelms an Hg. Georg nach erfolgter Berichterstattung durch seine zurückgekehrten Räte hatte dieser eine höhere Kaufsumme gefordert und überdies für Hessen unannehmbare Konditionen bezüglich des Rückfalls Frieslands an Sachsen formuliert. Dennoch sollte der Hg. Schleinitz mit einem Gegenangebot bezüglich des Kaufpreises und mit Vollmacht zum Abschluss der Verhandlungen zu ihm schicken (Or. Kassel, mitwuchen nach dem sonntag quasimodogeniti [18.4.]1509, Postverm.: In seiner L. eigen hand; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8182/7, fol. 315–315’). Der hessische Gesandte Sittich von Berlepsch bekundete am 30.4. in Leipzig gegenüber Schleinitz noch einmal die feste Absicht des Lgf., Friesland für die Summe von 100 000 fl. zu erwerben (Or. [Leipzig], 1.5.1509; ebd., fol. 344–345. Kurzregest: Baks, Inventaris, S. 219, Nr. 875). Hg. Georg glaubte nicht an einen Erfolg weiterer Verhandlungen, schickte aber dennoch am 3.5. Schleinitz und Taubenheim nach Marburg. Laut ihrer Instruktion (s.o.) war der Verzicht auf den Rückfall Frieslands lediglich gegen eine deutliche Erhöhung des Kaufpreises möglich. Eine Verringerung dieser Summe auf insgesamt 660 000 fl. wurde jedoch für den Fall einer Heirat zwischen Wilhelms Sohn Philipp und einer Tochter Hg. Georgs angeboten. Angesichts dieser unvereinbaren Positionen konnten die Verhandlungen nur scheitern. Dennoch berichtete im Juli 1509 der Amtmann [zu Bonames] Walter von Fischborn an die Stadt Frankfurt, dass seiner Kenntnis nach Lgf. Wilhelm Friesland für 300 000 fl. gekauft habe, bezweifelte aber, dass das Geschäft nach dessen Tod zustande kommen würde (undat. Or. [Bonames], nach dem 11.7.1509; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 240).
2
 Verschreibung Kg. Maximilians vom 30.9.1497 (Wiesflecker, Regesten II/1, Nr. 5341, S. 219f.). Vgl. Gess, Schulden, S. 214–216; Schirmer, Staatsfinanzen, S. 219.