Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Karlsruhe, GLA, Abt. 67, Nr. 957, fol. 135–138’ (Kop., montag nach sant Jacobs tag).

[…]. Aus triftigen Gründen wurde der für den 23. April (montag nach misericordia Domini)nach Bonn anberaumte Probationstag auf den jetzigen Termin verschoben.1Während des Wormser Reichstages wurde vereinbart, dass der Hg. von Jülich und der Lgf. von Hessen Räte zu diesem Probationstag abordnen sollen, um die auf dem Reichstag mündlich abgesprochenen Verträge zu schließen.2Die Jülicher Gesandten sind allerdings ausgeblieben. Aufgrund der unzureichenden Bevollmächtigung der hessischen Räte konnte mit ihnen lediglich vereinbart werden, dass sie die Statthalter über diesen Mangel informieren und sie auffordern sollen, ihre Gesandten zu dem auf den 3. September angesetzten ksl. Münztag in Frankfurt mit den abschließenden Verhandlungen gemäß der Wormser Abrede zu betrauen. Alternativ käme als Termin der am 29. September (Michahelis)in Mainz stattfindende Probationstag in Frage. Die hessischen Räte haben zugesagt, dass entweder bevollmächtigte Gesandte nach Frankfurt geschickt würden oder dort wenigstens das Einverständnis zu abschließenden Verhandlungen auf dem Mainzer Tag erklärt werde. Da Verhandlungen mit Jülich nicht möglich waren, sollen die Kurkölner Statthalter und der Ebf. von Trier mit Hg. Wilhelm über den Beitritt zur Münzeinung verhandeln. Falls der Hg. damit einverstanden ist, soll er wie Hessen Räte zu den genannten Orten [Frankfurt bzw. Mainz] abordnen. [Probation unterwertiger Mainzer Münzen].

Anmerkungen

1
 Vgl. Nr. 78.
2
 Die diesbezügliche Vereinbarung mit den Jülicher Gesandten auf dem Wormser RT fehlt im nur unvollständig überlieferten Münzbeschluss der rheinischen Kff. [Nr. 334].