Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. Stadt, unfol. (undat. Kop.).

[Ablösung Bf. Wiguläus’ als Kammerrichter; Nr. 64]. In dem seit langer Zeit anhängigen Verfahren zwischen den Hh. von der Leiter und der Republik (herschaft)Venedig droht der beklagten Partei nach ergangenem Urteil und Ausfolgung der entsprechenden Mandate aufgrund ihres Ungehorsams gemäß der Sachlage und der Reichskammergerichtsordnung1die Reichsacht. Die in Augsburg versammelten Schwäbischen Bundesstände haben sich deshalb gemäß beiliegender Abschrift an das Kammergericht gewandt [Nr. 67], Vertreter des Bundes und anderer Parteien verhandelten mit den Klägern über einen Aufschub. Hg. Wolfgang von Bayern hat ihm die ebenfalls in Abschrift beiliegende Antwort der Hh. von der Leiter [Nr. 71] übermittelt. Die Angelegenheit will wohlerwogen sein. Der Auftrag des Gerichts lautet, jedermann Recht angedeihen zu lassen. Um in diesem schwierigen Fall zu gewährleisten, dass ordnungsgemäß verfahren und zugleich großer Schaden verhütet wird, bittet er um seine Stellungnahme.

Anmerkungen

1
 Wormser RKGO vom 7.8.1495, § 22 (Druck: Angermeier, RTA-MR V/1, Nr. 342/IV, S. 406f.).