Verhandlungsaufnahme zum 1. HA (Türkenhilfe): Berechtigung der ksl. Hilfsbitte. Danksagung an den Ks. Allgemeine Bereitschaft zur Hilfe trotz der Notlage in den Territorien. Bedingte Hilfszusage durch Trier und Köln aufgrund der anhaltenden Söldnerübergriffe. Fragliche präparative Parallelberatung des 3. HA (Reichsjustiz) und 4. HA (Reichsmünzwesen). Abschrift von Eingaben und Berichten zur Reichsjustiz, zum Reichsmünzwesen und zur Situation im niederländischen Krieg (2. HA). Fragliche Anforderung von RKG-Personal zur Berichterstattung beim RT.
/11/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier, Köln, Sachsen mit Administrator Friedrich Wilhelm persönlich. Pfalz: von Dohna; Brandenburg: von Stolberg).
Mainz proponiert: Gemäß vorgestriger Vereinbarung Verhandlungsaufnahme zum 1. HA (Türkenhilfe).
1. Umfrage. /11–12’/ Alle sind zur Beratung des 1. HA bereit. Sachsen1regt zusätzlich an, dass daneben für den 3. HA (Reichsjustiz) und 4. HA (Reichsmünzwesen) /12/ praeparatoria gemacht und ein ausschus geordent werden, diese sachen ponderirten und bericht einbrechten, wie angeregte beide articul, daran dem Hl. Reich auch gelegen, befödert[!] werden möchten.
/12’/ 2. Umfrage zum Votum Sachsens.
Trier: Die Anregung Sachsens würde beide HAA zwar befördern, doch geht der Kf. davon aus, man werde etzliche räthe in den fursten2- und supplication rath bedürffen, und also keine gelegenheit zu dem ausschuß sein.Deshalb Beratung beider HAA erst im Anschluss an die Erledigung des 1. HA (Türkenhilfe) und 2. HA (Landfriede und Niederlande).
Köln: Sachsens erinnerung sey wohlbedacht, /13/ und sein kfl. Gn. nicht ungeneigt, die ihrigen dartzu zu deputiren.Dennoch sollen der 3. und 4. HA wegen ihrer Relevanz im Plenum des KR vorgelegt werden: Zur Reichsjustiz beriet der RDT 1586, dessen bedenckenawird in der Proposition erwähnt3, auch soll das RKG der Mainzer Kanzlei Gravamina übergeben haben4. Zum Reichsmünzwesen werden insbesondere im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis viele Beschwerden vorgebracht. b–Wofern der burgundische kreis zu gleichmeßiger, steiffer haltung nicht vormocht werde, sey der muntz halben wenig hoffnung–b.
Pfalz: /13 f./ Einigkeit bezüglich des 1. HA. Danken für die Anregung Sachsens bezüglich der Parallelberatung im Ausschuss. /13’/ Halten auch dafur, inmaßen in der proposition angedeuttet5, das kein regiment bestehen könne, wo nicht gleich auffrichtig recht gehaltten werde. Und erinnern sich, soviel den punct der justitien belanget, das uf vorigen reichßversamblungen zum eingange etzliche personen aus dem cammergericht beschriebenc und der ksl. Mt. ausschlags erwarttet worden. Wolten denselben wegk ihnen nicht misfallen laßen. Wofern aber vom cammergericht gravamina oder dubia in die maintzische cantzley itzo uberschicktt worden, zweifeln sie nicht, der churfurst zu Meintz werden ihnen und anndern stenden solche zeitlich communiciren, damit man dieselben desto beßer zuberathschlagen. Es werde sieder der anno 86d gehalttenen visitation6 und also in 7 jahren viel furgelauffen sein, welches vorbeßerung bedürffe. Tragen auch die vorsorge, was anno 86 zu Worms vorgelauffen, sey dem cammergericht noch nicht insinuiret, weil etzliche stende im abschiede sich beschwert befunden und von der ksl. Mt. vor unvolkommen gehaltten worden7. /14/ Sie befinden, das diser punct so wichtig und schwer sey als der erste in der ksl. proposition. Derwegen auch derselbe in gesambtem rathe zuberathschlagene. Dann do man einen ausschus machen woltte, f–köntten sie des churfürsten raths nicht abwartten–f. Im muntzwesen sey gar beschwerliche unordnung, sonnderlich hienabwarts des Reins. Sie wißen zwar, was uff etzlichen probation tagen furgangen. Mit steigerung der muntz8 sey es so weit kommen, das man schwerlich werde wehren können. Dartzu der westphalische und burgundische kreis nicht geringe ursach gegeben: Der westphalische habe sich jedertzeit uff den burgundischen kreis getzogen, und habe hiebevorn[vergeblich] reduction und conformation bei Burgundt gesucht9. Diser punct solte der wichtigkeitt nach in gesambtem rath tractirtwerden. Vorerst Abschrift des Gutachtens des Schwäbischen, Bayerischen und Fränkischen Kreises10.
Sachsen: Die Anregung sey zu /14’/ dem ende nicht geschehen, g–das solche beide articul im ausschus zuerörttern, sondern, das mit der deliberation, die justitia belangende, so lange innegehalten, bis etzliche personen aus dem cammergericht anher erfordert und gelangen werden–g.Vorerst Abschrift der Dubia. Und da dubia von denen personen, welche dartzu verordentt, reassumiret werden, do man das alles spahre, biß diser punct furgenommen, gehen baldt ein[!] 14 tage hinwegk. Dann wie bericht einkommen ist, sollen in keiner vorigen visitation soviel mängel als itzo einbracht worden sein. Der muntz halben sey großer mißbrauch, und do demselben in zeitten nicht gewehret, werde das Reich den benachbartten wie ein tributarius.Um keine Zeit zu versäumen, vorerst Abschrift des Gutachtens, das der Schwäbische, Fränkische und Bayerische Kreis dem RT übergeben haben.
/15/ Brandenburg: Wollen sich zum 1. HA (Türkenhilfe) erklären. Fragliche Beratung des 3. und 4. HA in einem Ausschuss: Beide Punkt sind sehr wichtig, auch verfügt Brandenburg beim RT nicht über genügend Räte, um KR und Ausschuss zu beschicken. Zudem muss der 2. HA (Landfriede und Niederlande) wohl in acht genommen, auch ein supplication rath bestellet werden. Es sey aber nötig, in beiden puncten praeparatoria zu machen.Dabei Anforderung von RKG-Vertretern, um mit ihrer Hilfe die Dubia zu beraten. Der müntz halben sey bei ihnen /15’/ große clage. Die säxische und andere dergleichen guthe müntz werde außgeführet und dakegen kupfferne und andere geringe muntz eingeschoben. Die edicta und anndere vorordnungen wollen gar nicht helffen. Den muntzmeistern und waradinen, so alhier seindt, köntte disfals befehl geschehen.Baldige Abschrift von Eingaben zu beiden HAA.
Mainz: Einvernehmen zum Verfahren beim 1. HA (Türkenhilfe). Die Anregung Sachsens ist zwar zu befoderung der sachen vorstendig und vornunfftig anbracht, doch votiert auch Mainz, dass der 3. und 4. HA in gesambtem rath /16/ tractiret werden sollenh.Bestätigen, dass das RKG zum 3. HA (Reichsjustiz) viel opinionen etc. und andere vorbeßerungengeschickt hat, die zunächst kopiert werden sollen. Keine Einwände gegen die Anforderung von RKG-Personal zum RT, falls die Mehrheit dies befürwortet. Missstände im Reichsmünzwesen (4. HA): Die probationtage und anndere dergleichen mittel haben bißher wenig gefruchtet. Derwegen dieser punct in guthe acht zunehmen. i–Do ein ausschus zu machen–i und durch die zusammengetragene bedencken dem muntzwesen zuhelffen, laßen sein kfl. Gn. ihr daßelbige auch gefallen.
3. Umfrage. /16’/ Trier: Konstatieren Einvernehmen, Reichsjustiz und Reichsmünzwesen im Plenum des KR zu beraten. Die Dubia des RKG sollen zur Abschrift gegeben werden, um die zügige Beratung vorzubereiten. Anforderung von RKG-Personal: Wehren uff vorigen reichstägen derwegen auch bedencken furgefallen. Damit man nun desto richtiger herdurch gehe, solte solches der ksl. Mt. zuerkennen gegeben und etzliche aus dises kfl. raths mittel abgeordent werden, welche solches an ihre Mt. oder dero geheime rethe bringen und derselben bedencken erwartten möchten./17/ Reichsmünzwesen: Beratung im Plenum. Vorerst Abschrift des erwähnten Gutachtens der [drei] Reichskreise.
Köln: Beratung beider HAA im Plenum. Abschrift vorliegender Eingaben des RKG, Anforderung von RKG-Personal nach Stellungnahme des Ks. Im Reichsmünzwesen werde man schwerlich ettwas nutzliches zu wergk richten können, wo der westphalische und burgundische kreis nicht zu gleicher und steiffer halttung vormanet wirdt./17 f./ Abschrift vorliegender Gutachten zum Reichsmünzwesen. Doch auch der 2. HA (Landfriede und Niederlande) /17’/ sey wichtig, und stehe des gemeinen wesens wolstandt darauff.
Pfalz: Vernehmen gern, dass das RKG Dubia zu den Prozessen und zur Beschleunigung des Verfahrens an die Mainzer Kanzlei gereicht hat. Werde anleittunge zu guther vorbeßerung geben. Weil dann vor gutt angesehen wirdt, das solches furderlichst abtzuschreiben, laßen sie es ihnen auch gefallen. /17’ f./ Billigen die Anforderung von RKG-Personal nach Stellungnahme des Ks., die aber nicht allein vom KR, sondern gemeinsam mit FR und SR erbeten werden soll. Reichsmünzwesen: Abschrift des übergebenen Gutachtens. Ansonsten wie Köln: Falls der Westfälische und Burgundische Kreis die RMO /18/ nicht gleichergestaldt fest und steiff halten, so sey es vorgeblich und unmüglich, solche ordnung sonnderlich am Reinstrom dergestaldt wie die oberlendischen kreiß zuhaltten. Der ober- und niedersäxische kreis sitzen in beßerer ruhe, wiewol man zwar und ungeachtet ihres rhümens derselben ortt auch ungleiche müntz finde./18 f./ Verstehen die Anregung Kursachsens so, dass in einem Ausschuss für den 3. und 4. HA /18’/ alleine nothwendige praeparatoria gemacht und nach erlangung derselben im kfl. collegio die tractation mit zutziehung des fursten- und stedt raths furgenommen werden solle.Bitten daneben um die baldige Einrichtung des Supplikationsrats, denn einige Supplikanten treiben die sachen mit ungestüme und wenden fur, als ob man bei dem Reich keinen schutz erlangen könne. Und do es lenger vortzogen werden solte, laßen sie sich vornehmen, der ksl. Mt. hofes und des reichstages zueußernj und uff andere gelegenheit bedacht zusein; welches dem Reich schedlich etc./18’ f./ Bestätigen wie Mainz und Köln die große Bedeutung des 2. HA, insbesondere wegen des niederländischen Kriegs. /19/ Vor 18 jahren habe solch unwesen bei weittem in so vollen flammen nicht gestanden, sonndern alleine etzliche am Rein bespannene fischgarn und die accisa belanget. Domalßk sey an Hispanien derwegen geschrieben worden11. Sieder deß haben sich solche beschwerungen mit ausfellen, stopffunge der comertien und sonsten etc. ereuget, das man die wahren umb den vierten theil höher zalen müße. Die geistlichen churfursten am Rein so wohl als ihr gnst. herr erfahren, was durch solche unruhe inen an zollen und anderm vor großer abgangk erfolge. Chur Saxen und Brandenburgk können von solchem unaussprechlichem zustande so weit nicht wißen als die reinischen churfursten, wiewol bei solchen unruhen ihre lande auch ettwas erdulden mögen.Falls Eingaben zum 2. HA vorliegen12, sollten sie kopiert werden.
Sachsen: /19 f./ Wie Trier. Anfrage beim Ks. wegen der Anforderung von RKG-Personal zum RT durch die Reichsstände insgesamt. Baldige Einrichtung des Supplikationsrates. Abschrift etwaiger Eingaben zum 2. HA.
/19’/ Brandenburg: Entsprechend Sachsen.
Mainz: /19’ f./ Wie Trier, Köln und Sachsen. Anfrage beim Ks. wegen der Anforderung von RKG-Personal zum RT durch die Reichsstände insgesamt. Nunmehr Aufnahme der Beratung zum 1. HA (Türkenhilfe).
/20/ 4. Umfrage. Trier: Haben zum 1. HA (Türkenhilfe) die Proposition und die Motive des Ks. für das Ausschreiben des RT vernommen. Der Ks. hat den zustandt der beschwerten christen in Ungern und Crabaten den stenden treuhertzig zu gemuthe geführet und bißher wieder des turcken tyrannei alles geleistet, was möglich gewesen. Daher sein kfl. Gn. dafur halten, das der ksl. Mt. derwegen unnderthenigster danck zusagen und daneben zubitten sein soltte, ihre Mt. wolle von solchem löblichem eiffer kunfftig nicht absetzen, sonndern ihr die /20’/ gemeine christenheit und derselben bestes befolen sein laßen.Formulierung der Danksagung durch Mainz. Der Ks. ist aufgrund der Situation gezwungen, die Hilfe der Reichsstände zu erbitten: Es herrscht offener Krieg, falls keine rechtzeitige Gegenwehr erfolgt, wird der Türke nicht allein Ungern und der ksl. Mt. erblande angreiffen, sonndern auch seinen fuß ins Reich setzen. Derwegen man schuldig, der ksl. Mt. disfalß die handt zubitten. Sein kfl. Gn. woltten gerne alle schuldige gebuhr befödern. Es sey aber landtkundig, welchergestaldt seiner kfl. Gn. ertzstifft nun uber 20 jahr l–durch das niederlendische kriegßwesen und die gehalttene musterplätz–l in eußerst vorderben gesetzt worden. Cöln sey die gelegenheitt bewust und der schaden unaussprechlich. Die armen unnderthanen haben nicht alleine /21/ das kriegß volck eine zeitlangk underhaltten, sonndern auch sich rantzioniren müßen, und seindt hieruber beraubtet worden, auch dermaßen in schuldenlast gerathen, das bei ihnen nichts zuerlangen. Durch stopffung der commertien sey seiner kfl. Gn. einkommen an zollen und sonst sehr gefallen und wegen der teueren zeit derselben cammergutt mergklich geschwecht. Do nun mittel zufinden, das sein kfl. Gn. und derselben arme unnderthanen diser beschwerung erleichtert, wollen sie gerne ksl. Mt. die handt bitten. Sein kfl. Gn. seindt der meinung, der bedrangte standt solte disfalß nicht zu hoch beschweret und der reiche vor dem armen belegt werden. Wollen aber mittel anhören, wie die hulff zulaisten, damit es nicht untreglich falle. Diß sey dem 2. punct der ksl. proposition anhengigk, und solte der ksl. Mt. solch anliegen zuerkennen gegeben werden, damitt das niederlendische kriegßwesen und andere unheil abgeschafft würde.
Köln: /21 f./ Bitte des Ks. um eine Hilfe der Reichsstände ist berechtigt13. /21’/ Die ungerischen lande seindt deutscher nation vormauer. Solten dieselben vorloren und in des turcken gewalt bracht werden, würde hierdurch dem Reich große gefahr uffwaxen. Sein kfl. Gn. achten dafur, das christlich, billich und recht, der ksl. Mt. nicht allein die hulffliche handt zubietten und den betrangtten assistentz zureichen, sonndern auch, wie Trier angetzogen, vor die väterliche fursorge ihrer Mt. unnderthenigsten danck zusagen. Ihre Mt. seindt nicht zuvordencken, das sie die gefahr furbringen. Es sey aber unvorborgen, in was betrubtem ubelstandt seiner kfl. Gn. ertzstifft als vormauer gegen Niederlandt uber 30 jahr beharrlich gewesen und sein kfl. Gn. anfangs derselben regierung /22/ begegnet seym,14. Seiner kfl. Gn. unnderthanen seindt von beiden kriegenden theilen dermaßen außgemergelt, das sie haus und hof vorlaßen müßen und die ecker15 ungebauet liegen blieben. Und ob wol ihre kfl. Gn. Gott lob mit niemandts in ungüethen zuschaffen, so haben doch die exempel ursach zu besatzung seiner kfl. Gn. vestung gegeben. Daher derselben cammergutt dermaßen geschwecht worden, das es in sein kfl. Gn. und ihrer unnderthanen vormögen nicht sey, viel zu contribuiren. Sein kfl. Gn. wollen sich von der schuldigkeit nicht endtziehen oder von der anndern herrn bedencken disfalß absonndern, sonndern diß antziehen werde alleine zu dem ende erreget, damit der ksl. Mt. dieser ubelstandt zu gemuthe geführet und gebethen, bei dem negst volgenden punct der proposition16 uff solche mittel und wege zudencken, das sein kfl. Gn. und derselben ertzstifft zu ruhe gestelletn und vor kunfftigem uberfall gesichert werde. Alßdann wollen sein kfl. Gn. sich hierinne underthenigst ertzeigen. Derselben unnderthanen werden auch uf solchen fall ehe das hembd am leibe vorlaßen alß der schuldigkeitt sich endtziehen.
/22’/ Pfalz: Die ksl. Mt. habe zu ausschreibunge dieses reichstages große ursach gehabt.Der Kf. hat die Gründe von den ksl. Gesandten17und aus dem Ausschreiben vernommen und deshalb den RT ohne einig nachdencken beliebet.Einvernehmen mit Trier und Köln, dass die Untertanen an der ungarischen und kroatischen Grenze gerettet und dem Ks. für seine Vorsorge, besonders für die Bemühungen um die Einbeziehung auswärtiger Potentaten in die Türkenabwehr gedankt werden soll. Sonnderlich aber soltte ihrer Mt. bei diesem ersten punct annectirt erbietten18 zu acceptiren sein. […] Es haben sein kfl. Gn. aus dem ausschreiben vormuthet, das ihre Mt. von den stenden eine geldthulff begehren würde, sinthemal das unwesen in Ungern seit der zeit sich sehr vormehret. Tragen /23/ mit der ksl. Mt. ein unnderthenigst christlich mittleiden, wundtschen derselben guthen frieden und sicherheit von gantzem hertzen. Sein kfl. Gn. haben sich gegen den ksl. gesandten erkleret19, inmaßen hiermit nochmalß geschicht, das sie in irer löblichen vorfahren (welche disfalß leib, gutt und blutt auffgesetzt) fusstapffen tretten wollen. Haben aber befelich, ihres herrn noth und anliegen auch zueröffnen. Der zustandt im landt sey dermaßen bekandt, das es keiner ausführung bedürffe. Uff den jerlichen capittels tagen, wie den geistlichen churfursten bewust, sey wegen der commertien großer abgang an den zollen und andern gefellen. Wegen des mißwax sey bei den unnderthanen große armuth und schuldenlast, haben das liebe brodt nicht, und was sie vor 3 jahren aus seiner kfl. Gn. kasten und kellern uffnehmen mußen, solten sie noch betzalen. Ihr gnst. herr habe bei irer abfertigung nicht sehen können, wie von den underthanen disfals ettwas zuerlangen sein möge. Inn diesem monat haben die früchte und der wein abermalß schaden genommeno. /23’/ Sein kfl. Gn. tragen mit Trier und Coln wegen des niederlendischen unwesens mitleiden und zweifeln nicht, beide ihre kfl. Gnn. werden nicht weniger erbarmens mit ihrem herrn haben.Man möge beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) bedenken, wie diesen Dingen, die alle rheinischen Kff. belasten, abgeholffen werden und man der ksl. Mt. die handt desto reichlicher bitten möge. Do solches geschicht, inmaßen Trier und Cölln auch erinnert, werde ihr gnst. herr an ime nichts erwinden laßen, was der ksl. Mt., churfursten, fursten und stenden des Reichs zu ehren und nutz gereichen möge. Seindt der hoffnung, das, wie die ksl. Mt. itzo leichterung begehren, also werden ihre Mt. auch darauf bedacht sein, damit anndere stende, do sie gedrucktt, linderung haben mögen.
Sachsen: /23’ f./ Zur Danksagung an den Ks. wie die bisherigen Voten. Zur Bitte des Ks.: Da /24/ die noth groß, so sey billich der ksl. Mt. die hulffliche handt zubitten. Umb seiner f. Gn. geliebten pflegesohne wie auch seiner f. Gn. erblande und unnderthanen sey es also geschaffen, das dieselben mit ihren eigenen beschwerungen genugk zuschaffen haben, weil sie durch die mißwax und sonsten sehr erschöpfft. Weil aber die noth des turcken halben das eusserste erfordert, werde man schlißen müßen, welchergestaldt eine solche hulff zubewilligen, damit diser großen gefahr gewehret werde. /24’/ Die vorigen vota seindt nicht ad speciem gangen. Man müße sich vorgleichen, de modo zurehden. Darinne dann dreierley zubedencken: 1) die contribution; 2) welchergestaltt eine eilende hülff zu abwendung der gefahr zubewilligen; 3) und wie eine stets wehrende hülffp zuerhaltten. Wofern mittel zufinden, woltten sein f. Gn. die unnderthanen mit neuen contributionen gerne verschonen. De modo ist in der proposition andeuttung geschehen erstlich, das ein gemeiner pfennig solte angelegt werden20. Diß sey hoch bedencklich, wann man mit dem gemeinen pfennige beladen würde: Es sey eine neuerung, nicht zuerhalttenq, und laße sich solches in seiner f. Gn. pflegesöhne landen gar nicht thuen, wurde auch dergestaltt nichts fruchtbarliches zuerheben sein. Anno 1495r ist dergleichen anlage auch gemacht und seindt sonnderliche schatz- /25/ meister derwegen geordent worden21. Es hat aber eine solche vorwirrung und unrichtigkeit zwischen den stenden vorursachet, das damit der ksl. Mt. nichts geholffen, sonndern ist darauf anno 1500 geschloßen worden, das man hinfuro des gemeinen pfennigs nicht mehr gedencken soltte22. Solte nun itzo darauff gegangen werden, wehre dergleichen, und das solches keinen effect haben möchte, zubesorgen. So befindet man in der matricul[zwar] große ungleicheit der anschlege. Do der römerzugk bewilliget und gegeben, wurde der sachen dardurch am besten geholffen. Vor deß seindt underschiedene bedencken wegen der turckenhülff gewesen, nemblich das volck, geldt, volck und geldt zugleich geschickt werden solte. Es hat aber allerdings nicht effectuiret werden mögen. Kein beßerer wegk sey als der römerzug. Do von den andern herrn ein beßer mittel /25’/ furgeschlagen wirdt, wollen sein f. Gn. ihr daßelbige auch gefallen laßen und sich zu gemeiner wolfartt besten hierinne erweisen. Es wurde zu erwegen sein, uff wieviel monat eine eilende und uf wieviel jahr eine beharrliche hulff zubewilligen.
Brandenburg: Konstatieren, dass die Türkengefahr also geschaffen, das es wohl in acht zunehmen sey und in effectu wiederstandt gethan werden müße./25’ f./ Zur Danksagung an den Ks. Anschluss an die bisherigen Voten. Bringen zur erbetenen Reichssteuer vor, dass Lande und Untertanen des Kf. /26/ wegen des mißwax und sonsten sehr erschöpfft und die commercien mit getreide, wolle etc. der niederlendischen und frantzösischen kriege halben sehr gestopfft, sein kfl. Gn. auch mehr als anndere mit turckenhülff belegt worden seindt. Der tattern23 halben, welche einen großen anschlag durch Polen gemacht, hab sein kfl. Gn. bißhero in großen sorgen stehen müßen. Und ob wohl solches noch zur zeit durch die pohlen vorkommen worden, sey man doch der gefahr gentzlich nicht endtnommen24. Wann in progressu ferner gerehdet, sollen sie erinnern, das mit zuthuen der ksl. Mt., churfursten, fursten und stende die cron Polen zuermahnen sein solte, alle gefahr kunfftig abwenden zuhelffen25. Ihr gnst. herr achte dafur, das in allewege das nötigste sey, zubedencken, wie der ksl. Mt. zugesprungen werde, damit es ersprießlich sey. Sein kfl. Gn. wolle ihrer löblichen vorfaren /26’/ exempel nach nichts erwinden laßen, was zu abwendung alles unheils gereichen möge. Des modi halben sey erinnerung geschehen. Inn der proposition hab die ksl. Mt. der contribution halben underschiedliche ansuchung gethan26. Vor disen seindt 1) etzliche gewiße monat27; 2) volck gewilliget und 3) der gemeine pfennig an die handt genommen worden. Wann man sich nun des modi halben vornehmen laßen werde, wollen sie sich auch erkleren.
Mainz: /26’ f./ Haben dem 1. HA der Proposition entnommen, dass der Türke den 1590 vereinbarten Waffenstillstand nicht beachtet, sondern weitere Festungen und Grenzorte einnimmt. Deshalb hat der Ks. nach Überzeugung des Kf. zur /27/ ausschreibung des reichstages große ursach gehabt. Und weil vormergkt wirdt, das die ksl. Mt. soviel als möglich gethan habe, dabei dann derselben väterliche affection zuspühren, soltte ihrer Mt. derwegen unnderthenigster danck gesagt und daneben gebethen werden, gemeine wolfartt ferner zubefödern. Das haubtwergk betreffende: Sei die hulffliche handt eine eußerste nodturfft. Sein kfl. Gn. befinden, das man damit einig; die expedition sey bonum publicum. Man werde sich aber erinnern, das seine kfl. Gn. der beschwerungen, so derselben viel jahr hero zur unbilligkeitt zugefüegt, noch zur zeit nicht benommen worden. Was zu abwendung dieser großen gefahr dienstlich erachtet werden möchte, davon woltten seine kfl. Gn. sich nicht gerne absondern. Seine kfl. Gn. erinnern sich, das anno 1500, 1542, 1544 ein gemeiner pfennig von den stenden wieder den turcken bewilliget28. Das von Chur Saxen itzo /27’/ angetzogen worden, als ob große ungelegenheit daraus erfolget: Sey solches nicht ohne. Do man sich nun erkleret, uf was ersprießliche wege die hulff zubewilligen sein möchte, wollen sein kfl. Gn. sich mit den andern herrn vorgleichen. Und stelle dahin, ob man ferner davon rehden wolle.
Beschluss: Vertagung bis Freitag [10. 6.].