Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 581 Weisung Ebf. Leonhards von Salzburg an Andreas von Trauttmansdorff (Domherr zu Salzburg und ebfl. Rat)

Er hat ihm bei seinem Abschied befohlen, dem Kg. in seinem Namen für eine entsprechende Urkunde hinsichtlich der Ablösung der Hft. Wildeneck [über die Kaufsumme von 12 000 fl. hinaus] weitere 1000–2000 fl.rh. anzubieten.1 Inzwischen haben auf kgl. Befehl der oberste Hauptmann [Wolfgang von Polheim] und das Regiment zu Linz den Abt [Wolfgang Haberl] von Mondsee [für den 2. Mai] zum obderennsischen Landtag geladen. Er hat ihm aber die Teilnahme am Landtag untersagt – wie dies aus den beiliegenden Abschriften2 hervorgeht. Falls er beim Kg. noch nicht die Abstellung der Salzburger Beschwerden gemäß seiner Weisung erreicht und auch noch kein Schriftstück über die Wahrung seiner obrigkeitlichen Rechte in der Hft. Wildeneck und dem Kloster Mondsee erhalten hat, ist er angesichts des geschilderten Vorgehens nicht mehr bereit, die 1000–2000 fl. zu bezahlen, es sei denn, der Kg. erklärt verbindlich, daß er die mit dem Kauf erworbenen obrigkeitlichen Rechte respektieren wird. Er wird laut beiliegender Kopie an Paul von Liechtenstein schreiben, damit dieser ihn bei den Verhandlungen unterstützt.3 Er soll sich auch mit Liechtenstein beraten. Weist ihn an, ihn über die Ergebnisse seiner Bemühungen zu informieren, und versichert ihn seiner Dankbarkeit.

[PS] Falls Paul [von Liechtenstein] sich nicht am kgl. Hof aufhält, soll er dennoch mit dem Kg. verhandeln und eine andere vertrauenswürdige Person hinzuziehen.

Gmünd, 25. Mai 1507 (eritag in den pfingstfeyern) ; präs. Konstanz, 5. Juni (nachts).

Salzburg, LA, GA IV, Nr. 3, unfol. (Or.).

Nr. 582 Weisung Ebf. Leonhards von Salzburg an Andreas von Trauttmansdorff

[1.] Bestätigt den Empfang seines Schreibens1 wegen der Priesterschaft im Fm. Steiermark und bekundet seine Zustimmung zu seinen Überlegungen in bezug auf Goldacker2. Sollte die Priesterschaft die Befreiung nicht erhalten und das bewußte Schriftstück nicht gemäß seiner Instruktion ausgehen, wäre dies – wie er selbst ermessen kann – problematisch. Denn Goldacker könnte dennoch seine Forderung wegen der 100 fl. erheben. Dies soll er verhindern.

[2.] Übersendet ihm die Abschrift eines Ausschreibens3  (generals), das das unbillige Vorgehen der Landstände dokumentiert. Er soll es nach seinem Gutdünken verwenden. Er weiß, welche anhaltend nachteiligen Folgen ihm, dem Ebf., dem Erzstift und der Kirchenprovinz entstehen würden und daß man eine Strafe durch den Hl. Stuhl zu gewärtigen hätte, würde er sich gegen die Gebote Gottes sowie die Vorschriften der Kirchenväter und der Konzilien bezüglich der Zehnten, die göttlichen Rechts sind, in der geforderten Weise einlassen. Diesen Aspekt soll er nach seinem eigenen Ermessen geltend machen.

[3.] [PS] Teilt mit, daß ihm das in Abschrift beiliegende Ausschreiben des Hauptmannes [Wolfgang von Polheim] und der Regenten Niederösterreichs samt einem Schreiben des Kg. wegen des Abts von Mondsee zugegangen ist.4 Er soll den röm. Kg. gemäß den ihm zuvor gegebenen Anweisungen darauf aufmerksam machen, daß dieser ihm und dem Erzstift die Hft. einschließlich der Vogtei über das Kloster mit allem Zubehör, wie dies Hg. Georg [von Niederbayern] innehatte, verkauft hat. Er ist auch einverstanden, daß der Abt für das in der Hft. Wildeneck gelegene Klostergut Leistungen für die Mgft. ob der Enns erbringt. Er ist zuversichtlich, daß es nicht in der Absicht des Kg. liegt, dem Erzstift unter Mißachtung des Kaufvertrags etwas zu entziehen oder dies jemandem zu gestatten. Vielmehr soll der Kg.dafür Sorge tragen, daß das Erzstift nicht ohne rechtliche Klärung in seinen mit dem Kauf erworbenen Rechten geschmälert wird.

Gmünd, 5. Juli 1507 (montag nach St. Ulrichstag) ; präs. Konstanz, 20. Juli (17.00 Uhr).

Salzburg, LA, GA IV, Nr. 3, unfol. (Or. m. S.).

Nr. 583 Weisung Ebf. Leonhards von Salzburg an Andreas von Trauttmansdorff

Er hatte sich wegen des Streits um die Hftt. Kropfsberg und Itter sowie wegen des unrechtmäßigen Holzeinschlags im Stiftswald an der Gerlos im Zillertal an den röm. Kg. gewandt. Aufgrund der im kgl. Namen durch Paul von Liechtenstein erteilten Antwort richtete er ein schriftliches Ersuchen an das Innsbrucker Regiment1, das ihn gemäß beiliegender Abschrift2 beschied. Offenkundig soll die Sache verzögert werden. Der unrechtmäßige Holzeinschlag geht weiter und die erbetene Kommission wird nicht bewilligt. Befiehlt ihm, nach Vorlage seines Kredenzbriefs3 gemäß beiliegender Supplikation (instruction) [Nr. 435] beim röm. Kg. und bei Liechtenstein4 um Bewilligung einer Kommission vorstellig zu werden.

Gmünd, 5. Juli 1507 (montag nach St. Ulrichstag) ; präs. Konstanz, 20. Juli (17.00 Uhr).

Salzburg, LA, GA IV, Nr. 3, unfol. (Or.).

Anmerkungen

1
 Ein weiteres Anliegen des Ebf. war seine Befreiung vom persönlichen Erscheinen vor der steirischen Landschranne. Am 1.6. erteilte Kg. Maximilian der Grazer Regierung eine entsprechende Weisung (LA Salzburg, Urkunden-Regesten XIII. Dopsch, Geschichte I, S. 578).
2
 Liegen nicht vor.
3
 Das ebenfalls vom 25.5. datierende Schreiben Ebf. Leonhards an Liechtenstein entspricht inhaltlich im wesentlichen der Weisung an Trauttmansdorff. Zusätzlich geht daraus hervor, daß die gewünschte Sicherung der obrigkeitlichen Rechte in Wildeneck vor allem gegen die Ansprüche Polheims zielte, obwohl dieser an sich bereits durch eine Zahlung von 500 fl. entschädigt worden war. Der Ebf. sah in ihm den Verantwortlichen für die aktuellen Schwierigkeiten (Kop. Gmünd, eritag in den hl. pfingstfeyrtagen; LA Salzburg, GA IV, Nr. 3, unfol.).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Möglicherweise ist der kgl. Rat Georg Goldacher gemeint.
3
 Die steirischen Stände hatten Kg. Maximilian auf einem Landtag in Graz am 21.9.1506 eine Steuer bewilligt, wonach von je 100 Pfd. Vermögen ein Reiter und vier Fußknechte zu finanzieren waren. Der landständische Ausschuß zeigte den Ende April 1507 nach Graz verordneten kgl. Räten die Weigerung des Ebf. von Salzburg und des Bf. von Seckau an, von ihren in der Steiermark anfallenden Zehnten einen Beitrag zu leisten. Außerdem meldeten sie die Steuerverweigerung eines Teils der Geistlichkeit. Die kgl. Räte und der Ausschuß erneuerten in ihrem Ausschreiben vom 17.5. den Befehl zur Rüstung gemäß Landtagsbeschluß und setzten auf den 25.7. einen Musterungstag an, unter Androhung von Strafen bei weiterer Säumigkeit (Kop. Graz, montag nach dem sontag exaudy; LA Salzburg, GA IV, Nr. 3, unfol.).
4
 Liegen nicht vor.
1
 In seinem Schreiben an das Innsbrucker Regiment machte Ebf. Leonhard eine im Namen Kg. Maximilians gegebene schriftliche Mitteilung Liechtensteins geltend, wonach dieser vor seiner Abreise nach Konstanz die Anweisung gegeben habe, auf einen Antrag Salzburgs hin wegen dieses Streits Kommissare zu bewilligen. Der Ebf. ersuchte darum, Bf. Heinrich von Augsburg mit der Kommission zu beauftragen (Kop. Gmünd, montag nach trinitatis [31.5.]1507; LA Salzburg, GA IV, Nr. 3, unfol.).
2
 Das Innsbrucker Regiment beschied den Ebf. am 12.6., daß es ohne kgl. Befehl nicht befugt sei, den Bf. von Augsburg zum Kommissar zu ernennen. Er wurd sich auch des nit annemen, so wir uber in kain gewalt haben. Ebf. Leonhard sollte deshalb eine dem Regiment unterstehende Person benennen (Kop. Innsbruck, sambstag vor Viti; LA Salzburg, GA IV, Nr. 3, unfol.).
3
 Kredenzbrief Ebf. Leonhards für Trauttmansdorff, Gmünd, 5.7.1507 (Or., montag nach St. Ulrichs tag; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 29–29’).
4
 Ebenfalls mit Schreiben vom 5.7. informierte Ebf. Leonhard Liechtenstein über den Bescheid des Innsbrucker Regiments und – verbunden mit der Bitte um Unterstützung – über den Auftrag Trauttmansdorffs (Kop. Gmünd, montag nach Udalrici; LA Salzburg, GA IV, Nr. 3, unfol.).