Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Er hat aus kgl. Machtvollkommenheit Goslar, Mühlhausen und Nordhausen für 64.0002 fl.rh. an Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen verpfändet, wogegen die drei Städte Einspruch erhoben haben. Er wird deshalb auf dem Konstanzer RT mit diesen beiden Fürsten oder ihren Gesandten darüber verhandeln, einstweilen von der Verpfändung keinen Gebrauch zu machen. Nach erfolgter Zustimmung wird er den drei Städten eine Sicherstellung für 100 000 fl. geben. Davon sollen die Städte sich selbst für 64 000 fl. auslösen. Der Kg. wird die beiden Fürsten oder ihre Gesandten über die Verschreibung informieren, genslikes verhopendes, sie ganz gewiß sin sollen. Er erwartet, daß Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Wolfenbüttel auf dem RT erscheinen und dort erneut in die Dienste von Kg. und Reich treten wird. Diesen Fürsten wird er über die Verschreibung informieren, der dann als Vertreter der drei Städte dafür Sorge tragen soll, daß das Geld bei ihnen eingeht. Dessenungeachtet sollen sie einen Gesandten zum RT abordnen.3
Act. Salzburg, 29. November 1506 (am sondage vur Andree apostoli).
Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [alt R.S. 20/3934], pag. 11–12 = Textvorlage A. Mühlhausen, StdA, D 5 ab, Nr. 2a, fol. 32–32’ = B.4