Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Der Schwäbische Bund hat früher auf ähnliche Anliegen, wie in der ihnen jüngst übersandten Instruktion [Nr. 1] und Kredenz formuliert, die Einberufung der Reichsstände und Forderung nach einer Reichshilfe empfohlen.1 Sie sollen ggf. erklären, daß er sich mit einem solchen Bescheid nicht zufriedengeben werde, da er sich auf sie als Bundesgenossen in besonderer Weise verlasse, zumal im Falle einer Hilfszusage des Bundes auch andere Freunde und Angehörige des Reiches Hilfe leisten würden. Darzu wollen wir nichtsdestmynder auf unserm Reichs tag, den wir ytzt, als wir inen vormals zu erkennen geben lassen, in kurz ausschreiben werden, mit den stenden des Reichs in solichem auch handeln, der unzweivelichen zuversicht, so sie uns ytzt hyerin zusagen ton, alsdann bey denselben stenden dest bass und fruchtbar unsern willen auch zu erlangen. Die Bundesstände sollen die Sache reiflich erwägen, er wird sich erkenntlich erzeigen.
[PS] Falls er auf die Reichsstände warten müßte, wäre er gezwungen, seine Truppen zu entlassen, und das bisher für deren Unterhalt ausgegebene Geld wäre verschwendet.
Zeiring, 14. Oktober 1506.
Bamberg, StA, C 3, Nr. 625, fol. 74–74’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. J. Renner) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 2017, fol. 340’-341 (Kop.) = B. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [14] Schwäbischer Bund (Jan.-Okt. 1506), unfol. (Kop. mit imit. Verm. amdrp.) = C. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 88, unfol. (Kop., Provenienz Esslingen). Stuttgart, HStA, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Provenienz Ulm).
Druck: Klüpfel, Urkunden I, S. 554f.; Datt, De pace publica, S. 562–567.