Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Hans, Heinrich und Peter von Liebenstein haben angegeben, daß sie das bei Heilbronn gelegene Dorf Kaltenwesten mit der Niedergerichtsbarkeit und allen obrigkeitlichen Rechten innehätten. Da das Dorf keinem Hochgerichtsbezirk unterstehe, hätten die Liebenstein Verbrecher bislang nach ihrem Gutdünken vor benachbarte Gerichte stellen lassen, was aber Kosten und Streitigkeiten verursache. Viele Verbrechen seien deshalb ungesühnt geblieben. Bewilligt auf deren Bitte Hans, Heinrich und Peter von Liebenstein und ihren Erben vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich für das Dorf Kaltenwesten die Halsgerichtsbarkeit und den Blutbann. Diese haben dafür den üblichen Lehnseid geleistet.1

Konstanz, 2. August 1507.

Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 46–46’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 Die Sanctio fehlt.