Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Einung der Eidgenossenschaft mit der Stadt Rottweil; [2.] Vortrag frz. Gesandter an die Eidgenossen; [3.] Verhandlungen der Eidgenossen mit Gesandten Kg. Maximilians wegen dessen Bündnisangebots.

Baden/Aargau, 7. Januar 1507 (angefangen donstag nach der hl. 3 Kgg. tag).

Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 1–6 (Kop.) = Textvorlage A. Zürich, StA, B VIII 84, fol. 167–169’ (Kop.). Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 136’-139 (Kop.). Bern, StA, A IV 10, pag. 93–98 (Kop.). Luzern, StA, TA 4, fol. 244–247 (Kop.). Schaffhausen, StA, Tagsatzung 1507, unfol. (Kop.). Wien, HHStA, Schweiz, Kart. 2, Fasz. 2 (alt C 2), fol. 112–113’ (Kop.).

Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 261, S. 359–361 = B.

[...]1. [1.] An die Stadt Rottweil wurde geschrieben, daß die Eidgenossen es bei der auf dem Tag zu Zürich gegebenen Antwort beließen, wonach ihre Einung mit Rottweil noch bis zum 10. August dauere und man die Angelegenheit bis dahin erwägen werde.2 – [Beschwerde des Bf. von Konstanz]3.

[2.] Die französischen Gesandten bekundeten die Hoffnung Kg. Ludwigs, daß die Eidgenossen auf das Bündnisangebot des röm. Kg. nicht eingehen, sondern bei dem seit Kg. Ludwig XI. bestehenden Bündnis mit Frankreich4 bleiben würden. Ein erprobter Bündnispartner sei zuverlässiger als ein neuer. Das neue Bündnis könne gegen Frankreich gerichtet sein. Sie seien bevollmächtigt, Vorschläge der Eidgenossen zur Verlängerung des Bündnisses oder andere Punkte zur Berichterstattung an Kg. Ludwig entgegenzunehmen. [...].

[3.] Die Gesandten Kg. Maximilians wurden darauf hingewiesen, daß das Bündnis der Eidgenossen mit Frankreich noch nicht ausgelaufen sei. Man werde deshalb darüber nicht weiterverhandeln, zumal sie aufgrund des bestehenden Bündnisses kein neues abschließen könnten und jetzt getroffene Vereinbarungen durch eine Änderung der Interessen einzelner Kantone gegenstandslos werden könnten. Die Eidgenossen erwarteten gleichwohl allen guten Willen seitens des röm. Kg. und versicherten diesen umgekehrt auch ihrerseits.5 

Die kgl. Räte erwiderten, daß sie die Antwort der Eidgenossen so verstünden, wegen der Abwesenheit einiger Orte oder ungleichen Instruktionen keine Zu- oder Absage geben zu wollen. Da der kgl. Vorschlag dahin gelautet habe, erst nach Beendigung des eidgenössischen Bündnisses mit Frankreich eine Einung abschließen zu wollen, bäten sie um erneute Beratung und Erteilung eines definitiven Bescheids am 14. März (sonntag nach oculi)6 wiederum in Baden.

Die eidgenössischen Gesandten replizierten, es bei ihrer vorigen Antwort belassen zu wollen. Sie würden aber das Anliegen der kgl. Räte noch einmal ihren Obrigkeiten vortragen.

Anmerkungen

1
 Zu den bzgl. des Konstanzer RT irrelevanten Beratungspunkten siehe Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 261 (Pkt. a-c, g-i, l-q).
2
 Dies geht jedenfalls aus der schriftlich fixierten Antwort der Züricher Tagsatzung vom 14.12.1506 so nicht hervor. Demnach wurde lediglich die Anfrage zur Beratung durch die einzelnen Orte und zur anschließenden Beantwortung auf dem Badener Tag in den Abschied aufgenommen (Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 259, S. 358).
3
 Siehe ebd., Nr. 261 (Pkt. e).
4
 Gemeint ist der Pensions- und Bündnisvertrag zwischen Kg. Ludwig XI. von Frankreich und den Eidgenossen vom 26.10.1474/2.1.1475 (Druck: Eidgenössische Abschiede II, Nrr. 53f., S. 917–919; Thommen, Friedensverträge, S. 142–145), der „Grundlage fast aller folgender Verträge [der Eidgenossen] mit der französischen Krone bis ins 17. Jahrhundert“ wurde (ebd., S. 146). Das 1507 noch bestehende Bündnis mit zehnjähriger Laufzeit schlossen die Eidgenossen am 16.3.1499 mit Kg. Ludwig XII., der den Vertrag am 6.5. ratifizierte (Druck: Eidgenössische Abschiede III/1, Beilage Nr. 34, S. 755–757; Lünig, Reichs-Archiv VII (Part. Spec. Cont. I, Anh., 4. Absatz), Nr. XLIIX, S. 225f.; Thommen, Friedensverträge, S. 156–160. Vgl. Gagliardi, Anteil I, S. 285f.; Dierauer, Geschichte II, S. 404; Braun, Eidgenossen, S. 268f.).
5
 Der Gesandte Basels war instruiert, die von Kg. Maximilian gewünschte Einung wegen des Bündnisses mit Frankreich abzulehnen. Er sollte sich indessen dafür aussprechen, nach dessen Auslaufen über eine Einung mit den der Eidgenossenschaft benachbarten habsburgischen Territorien vom Arlberg bis an den Eckenbach zu verhandeln (Kop., s.d., jedoch 6.1.1507 oder kurz davor; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 134’-136’, hier 134’-135).
6
 Das Datum ist im Züricher Exemplar (s.o.) nachträglich zu lichtmeß [2.2.] korrigiert und zusätzlich vermerkt: Die am 28.2. (reminicere) in Baden zusammenkommenden eidgenössischen Gesandten werden über die Entscheidung der Obrigkeiten dem Bf. von Konstanz schriftliche Mitteilung machen. Falls weitere Verhandlungen darüber notwendig sind, soll zum 11.4. (quasimodogeniti) ein weiterer Tag ausgeschrieben werden. Vgl. Eidgenössische Abschiede III/2, S. 361, Anm. zu k.