Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Verhandlungen über einen Ausgleich zwischen Kurpfalz und Württemberg; [2.] Notiz bezüglich des Schlosses Stettenfels; [3.] Anfrage an Kf. Friedrich von Sachsen wegen einer Vermittlung zwischen Kurpfalz und Nürnberg.

Heidelberg, 5. Juli 1507 (montag nach Ulrici).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 164–165’, 168–168’, 166–166’ (Konz./Or.).

[1.] Bestätigt den Eingang ihres von Venningen geschriebenen Berichts bezüglich Württembergs [Nr. 570, Pkt. 2–5/8]. Es ist keineswegs so, wie dies ihnen gegenüber behauptet wurde, daß mit unß oder den unsern mit unserm wissen gehandelt oder auch wir unser ret zum handel geendert hätten. Doch will er unnötiges Disputieren vermeiden; dies wäre der Herstellung freundschaftlicher Beziehungen nicht dienlich. Auf die Äußerung, falls er ernsthaft an einem Ausgleich interessiert sei, so werde Hg. Ulrich von Württemberg sich entgegenkommend zeigen, sollen sie antworten, daß er willens sei, in für beide Seiten annehmbarer Weise einen Ausgleich herbeizuführen. So wollen wir und unser soine, unangesehen, was geschehen, unser lyb, lant, lud und gut ime zuseczen und nit allein mit worten, sunder auch mit den werken, und wie solchs uf die best form mit unser beider lantschaften, untertanen und verwanten mag versichert werden. Sie sollen feststellen, ob Hg. Ulrich aufrichtig ist oder nur darauf bedacht ist, seine Position zu erkunden und die Verhandlungen dann im Sande verlaufen zu lassen, wie dies Hg. Albrecht wiederholt getan hat. Sie sind hiermit gewarnt und gehalten, sich nicht zu sehr zu exponieren, bevor nicht die Ernsthaftigkeit der Gegenseite feststeht.

Sie haben mitgeteilt, daß Hg. Ulrich über die Rückgabe Möckmühls und Neuenstadts sowie der Besitzungen Gf. Ludwigs [von Löwenstein] reden, jedoch Weinsberg behalten wolle, dafür aber zu einer Geldzahlung bereit sei; vor Eintritt in Verhandlungen darüber wolle Württemberg jedoch über die kurpfälzische Position informiert werden und eine Zusage über die feste Absicht zu einer vertraglichen Einigung erhalten. Falls sie den württembergischen Wunsch nach einem Ausgleich für aufrichtig erachten, sollen sie mitteilen, daß er ebenfalls ernsthaft an einem für beide Seiten akzeptablen Ausgleich interessiert ist. Der Hg. soll den kurpfälzischen Adligen die eroberten Besitzungen, soweit er sie noch innehat, zurückgeben, ebenso Weinsberg, Möckmühl und Neuenstadt an ihn, und im Sinne guter Nachbarschaft eine Einung abschließen. Im Gegenzug will er auf Maulbronn und Besigheim verzichten. Falls sich bei den Verhandlungen erweist, daß Hg. Ulrich eine seiner Töchter zur Frau nehmen will, ist der bereit, für die Mitgift auf die 42 000 fl. verzichten, die der Hg. ihm wegen Marbachs schuldet1, und auch das Lehnsverhältnis aufzulösen. Falls Württemberg die Rückgabe Weinsbergs ablehnt, will er, um die Ernsthaftigkeit seines Ausgleichswillens unter Beweis zu stellen, anbieten, daß der Hg., wenn er alle übrigen Punkte, insbesondere die Restitution des Adels und die Rückgabe aller übrigen Eroberungen bis auf Maulbronn und Besigheim, akzeptiert, Weinsberg vorläufig behalten soll. Bei einer künftigen persönlichen Zusammenkunft könnten sie sich dann über eine Teilung zur Hälfte einigen. Sollte Württemberg auch dies ausschlagen, wäre wenigstens über eine Geldzahlung zu verhandeln. Falls bei der persönlichen Zusammenkunft keine Einigung über Weinsberg zustandekommt, sollen der württembergische Kanzler [Gregor Lamparter] und Marschall [Konrad Thumb] und sie beide eine verbindliche Vereinbarung aushandeln. In die projektierte Einung sollen auch Kurmainz und Würzburg aufgenommen werden. Auf dieser Grundlage können sie, die Gesandten, mit ihren Verhandlungspartnern einen Termin für einen Tag zum Abschluß der Verhandlungen vereinbaren. Falls die Gegenseite seine Bedingungen für unannehmbar erachten sollte, sind sie zu weiteren Zugeständnissen ermächtigt. Die Wahl, welche seiner Töchter Hg. Ulrich heiraten will, ist ihm freigestellt. Falls der Hg. davon wieder Abstand nimmt, soll dies auch kein Hinderungsgrund sein.

[2.] [(2) beiliegende Zettel von anderer Hand:] Weist im Zusammenhang mit der Frage der Restitution des Adels darauf hin, daß der württembergische Marschall selbst das Schloß Stettenfels innehat, das dem Vogt von Heidelberg [Zeisolf von Adelsheim] und der noch minderjährigen Tochter seines Bruders [Stefan] gehört.2 Er schlägt vor, das Schloß an die Adelsheim zurückzugeben und den Marschall dafür finanziell zu entschädigen.

[3.] Weist die Gesandten aufgrund ihres Berichts an, bei Kf. Friedrich von Sachsen die Möglichkeit seiner Einschaltung als Vermittler im Konflikt mit Nürnberg zu sondieren.

Anmerkungen

1
 Laut Vertrag vom 26.4.1463 betrug die Auslösesumme für Marbach 30 000 fl.rh. (Schaab/Lenz, Urkunden, Nr. 127, S. 271–273; Fritz, Ulrich, S. 277f., 280).
2
 Vgl. die Supplikation Adelsheims an Kg. Maximilian vom 24.7.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 431, S. 651).