Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Nachlaß für Frankfurt an der Kölner Reichshilfe von 1505; [2.] Besteuerung der Frankfurter Juden für den Romzug; [3.] Konflikte Frankfurts mit Ludwig von Ottenstein und Wigant von Luttern.
Frankfurt, 9. Juli 1507 (frytag nach Kiliani) ; präs. Konstanz, 16. Juli.
Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42 (Konz.).
[1.] Der Schultheiß [Johann von Lünen] hat ihnen mitgeteilt, daß der röm. Kg. es bezüglich des Kölner Anschlags [von 1505] bei den 2000 fl. belassen hat. Dies müssen sie, obwohl es ihnen beschwerlich ist, akzeptieren.1
[2.] Der Schultheiß berichtete außerdem von der Absicht [des Kg.] zu einer neuen Veranschlagung der Stadt und insbesondere der Frankfurter Juden. Dies ist nicht akzeptabel. Die Juden mußten bislang immer einen Beitrag zu den Anschlägen der Stadt leisten. Allein der Frankfurter Magistrat hat das Recht zu deren Besteuerung. Schicken ihm eine Abschrift des entsprechenden kgl. Privilegs.2 Er soll den Personen, die im Namen des Kg. mit ihm und dem Schultheiß darüber gesprochen haben, eröffnen, daß Frankfurt eine Besteuerung der Juden nicht hinnehmen wird, und sie ersuchen, dies dem Kg. mit der Bitte um Respektierung des Frankfurter Privilegs mitzuteilen.
[3.] Er ist darüber informiert, daß sich Frankfurt und Ludwig von Ottenstein gütlich geeinigt haben. Übersenden ihm eine Abschrift der Einigung.3 Ungeachtet dieses Abschieds übersandten etliche Adlige der Stadt Schreiben4, von denen sie ebenfalls Kopien beilegen. Ebenso gingen ihnen Schreiben Wigants von Luttern wegen eines – Frosch bekannten – Vorfalls in Frankfurt zu.5 Ersuchen ihn, die mitgeschickten Unterlagen zu studieren und dann den Kg. informieren, damit er die von ihm und dem Schultheiß gemachten Angaben als zutreffend erkennt. Er soll den Kg. gemäß den beiden mitgeschickten Instruktionen bitten, für den Fall, daß die gütlichen Verhandlungen scheitern sollten, eine Kommission zu bewilligen und sie mit Mandaten zur Unterbindung widerrechtlichen Vorgehens Ottensteins und Lutterns gegen Frankfurt auszustatten.6 Falls dies unterbleibt, so ist er sich natürlich darüber im klaren, daß die Stadt sich nicht zugleich ihrer Feinde erwehren und dem Kg. dienen kann. Er soll den Dr., der ihm und dem Schultheiß zuvor schon behilflich war, noch einmal um Hilfe bitten und auch die Geschenke (vererung) für die Kanzlei nicht vergessen.